Torsten Gahler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge sollen die Änderungen in Landesrecht überführt werden. Es wird versucht, fachliche Mängel des bisherigen Medienstaatsvertrages bezüglich der Barrierefreiheit und des Jugendschutzes zu verändern. Leider wurden andere fachliche Mängel nicht beseitigt oder überdacht, wie der Programmauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder die Gewährleistung der Staatsferne beispielsweise bei der Gewährleistung der Aufsicht über den Jugendschutz. Wenden wir uns zunächst den Anforderungen der Barrierefreiheit zu. Um die Mängel bezüglich der Barrierefreiheit zu beseitigen, wären weitergehende Regelungen, aber auch Anleitungen für Veranstalter notwendig, ganz zu schweigen von der finanziellen Unterstützung von Klein- und Kleinstanbietern bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Wir begrüßen auch ausdrücklich die Anwendung und Umsetzung der europäischen Onlinezugangsrichtlinie. Leider hat man vergessen, dass diese Richtlinie bereits durch eine Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Bundesebene konkretisiert wurde. Diese Rechtsverordnung beinhaltet viele Begriffserklärungen, die leider nicht in den Medienstaatsvertrag eingeflossen sind. Verstörend ist auch, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Barrieren aufbauen, statt abzubauen. Insbesondere bei den Onlineangeboten wie Twitter werden Nutzer blockiert, wenn sie kritische Fragen stellen. Barrierefreiheit sieht anders aus, (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) insbesondere dann, wenn von allen der Rundfunkbeitrag erhoben wird. Es fehlen aber auch wesentliche Aspekte bezüglich des Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Sender und deren Kontrolle. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Bei diesem Staatsvertrag wurde das nicht berücksichtigt. Warum wurde die Nutzung von Synergien zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und von Einsparpotenzialen in den Programmen und Angeboten nicht im Medienstaatsvertrag geregelt? Warum gibt es keine Konzeption und keine Zusammenlegung der Mediatheken und keine gemeinsame Plattformstrategie? Warum wird die Entwicklung von Technologie nicht beauftragt, insoweit sie zur spezifischen Umsetzung des Auftrags notwendig ist und die Unabhängigkeit von Dritten stärken soll? Aber dabei ist darauf zu achten, dass es nicht wieder zu einem Schaden von mehr als 280 Millionen Euro kommt, wozu es durch Unfähigkeit oder Ähnliches zum Beispiel bei den Patentrechten für den MPEG-Standard gekommen ist. Das Institut für Rundfunktechnik sollte für die Unfähigkeit und Geldverbrennung ein Beispiel sein. Warum fehlt es an konkreten Vorgaben zur Sicherung der Programmvielfalt insbesondere hinsichtlich Dokumentarfilmen, Animationsfilmen, Kurzfilmen und Kultur- und Bildungsangeboten, während wir mit immer platterem Erziehungsfernsehen abgespeist werden, wie Tatorten, die nur noch politisch erziehen wollen? Warum wird zum Beispiel vom ZDF der Dreh eines Pornos durch Jan Böhmermann finanziert? Was will uns der Gruppensex sagen, außer dass hierbei Interracial- und homoerotische Fantasien gendergerecht gestöhnt werden? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Müssen Sie einmal die Folge von Böhmermann gucken! Darin erklärt er das genauer!) – Ja. – Warum fehlen klare Vorgaben für alle öffentlichrechtlichen Sender zu Mindestanforderungen und -anteilen von Angebotsbestandteilen für Kinder und Jugendliche? Wie uns der Sender Funk immer wieder beweist, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) erfüllt dieses Angebot keine Mindestanforderungen und ist durch Formate wie Anleitung zur Sodomie und Ähnliches nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. (Sören Voigt, CDU: Was gucken Sie sich denn an!) Es geht sogar noch weiter, wenn in Beiträgen von Funk zum sogenannten Doxing gegen Andersdenkende aufgerufen wird. (Stephan Hösl, CDU: Wie heißt der Sender?) – Funk. – Das ist das Onlineangebot des ZDF und der ARD. (Unruhe) Getoppt wird das nur von anderen Beiträgen von Funk, in denen unseren Kindern und Jugendlichen erklärt wird, wer privilegiert und wer Opfer ist. So wird erklärt, dass Weiße oder Heterosexuelle oder Christen und Atheisten, Gesunde und Schlanke immer Täter sind und niemals Opfer sein können. (Sabine Friedel, SPD: Wo war das denn?) Es werden zutiefst rassistische, diskriminierende Sichtweisen befördert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was Sie jetzt erzählen!) Dies ist keinem Verantwortlichen bisher in den Sinn gekommen. Es ist aus der Berichterstattung über Übergriffe auf der Kölner Domplatte oder Ähnliches ersichtlich, dass solches Denken Einfluss genommen hat. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Nach zwei Jahren Corona-Pandemie stellt sich die Frage, warum keine stärkere Untersetzung des Auftragsbestandteils Bildung durch ein Angebot für Kinder und Jugendliche geschaffen wurde, welches sich an Bildungs- und Lehrplänen orientiert. Stattdessen sollte die Sendung mit der Maus häufiger gesendet werden. Offensichtlich fehlt es am Willen und Wissen, diese Anforderungen zu formulieren, klar zu regeln und auch umzusetzen. Warum wurden noch keine Beschränkungen der Gesamtausgaben für Sport auf ein angemessenes Niveau beschlossen, welches sowohl dem Publikumsinteresse als auch dem wirtschaftlichen Umgang mit Rundfunkbeiträgen gerecht wird? Fast täglich kommen Aufrufe von Spitzenverdienern im Rundfunk zum Einschränken, Sparen und Verzicht an die Bevölkerung. Aber warum wird dann die Deckelung der Höhe der außertariflichen Vergütung in den Führungsfunktionen und bei anderen Angestellten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht geregelt? (Beifall bei der AfD –
