Sebastian Gemkow
Vielen Dank. Zur Initiierung dieses Programms wurden im Jahr 2021 den vier Universitäten jeweils 370 000 Euro zugewiesen. Diese Mittel sind vollumfänglich abgerufen worden – von den Hochschulen jedenfalls. Wir hatten die Hochschulen verpflichtet, dass sie nicht verbrauchte Mittel zu diesem Zweck zurückstellen. Das heißt, die Hochschulen haben es komplett abgerufen, aber sie haben es dann im operativen Betrieb nicht vollumfänglich ausgeschöpft, haben aber die Mittel, die sie nicht ausgeschöpft haben, zurückstellen müssen, um diesen Zweck weiter zu erfüllen. Das gibt ihnen die Flexibilität – je nachdem, wann die Gastprofessorinnen kommen –, dieses Programm später abfließen zu lassen oder vielleicht länger mit der jeweiligen Person durchzuführen. In der ersten Antragsrunde im Jahr 2022 – die Einreichungsfrist war der 15.01. – wurden bei der Landesrektorenkonferenz aktuell zwei Anträge eingereicht und bewilligt. Die TU Dresden hat für die Dauer vom 01.04. bis 31.12. eine Gastprofessorin gewinnen können und die Hochschule für Bildende Künste in Dresden für den Zeitraum vom 15.08.2022 bis 31.12.2022. Die entsprechenden Mittel sind bereits zugewiesen worden. Es ist natürlich immer auch eine Frage der Nachfrage. Wer kommt in Betracht? Wer möchte das überhaupt? Das spiegelt sich sicherlich in der Nachfrage wider. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Gemkow war schneller als gedacht. Deshalb wäre noch Zeit für eine Frage. – Gut. Dann würde Tagesordnungspunkt Inflationsbekämpfung Preisanstieg begrenzen und Drucksache 7/9364, mit Stellungnahme Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt vor. Wie gewohnt können die Fraktionen Stellung nehmen. Erst AfD, dann CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Herrn Barth ans Rednerpult, bitte schön.
