Sebastian Gemkow
Vielen herzlichen Dank. – Der Freistaat unterstützt die Studentenwerke bei der Erfüllung seiner Aufgaben, die aus dem Hochschulfreiheitsgesetz resultieren, letztlich mit der Zuweisung von Budgets. Im Rahmen dieser Budgets erbringen die Studentenwerke dann diese Aufgaben, die Sie angesprochen haben: psychosoziale Begleitung, aber auch Wohnunterbringung oder Essensversorgung. Auch hier sind die Studentenwerke aktuell stark in der Unterstützung derjenigen involviert, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind. Das heißt, hier gibt es keine unterschiedliche Behandlung, also keine Ungleichbehandlung. Natürlich werden diejenigen, die jetzt zu uns kommen, in der gleichen intensiven Art und Weise auch diese Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, die die Studentenwerke bieten, in Anspruch nehmen können. Wir beobachten genau, welchen Bedarf es dort gibt. Das heißt, es ist eher die Aufgabe, nicht zusätzlich Angebote zu schaffen. Wir haben dort im Prinzip das Ökosystem schon da. Die Frage ist eher, ob die Mittel ausreichen, das langfristig abzusichern. Wenn die Bedarfe steigen, müssen wir darüber reden und unterstützen. Jetzt noch einmal zu diesen Finanzierungsfragen, die natürlich interessant sind, weil sie sich für uns insofern als relevant erweisen könnten, dass hier möglicherweise noch einmal finanziell unterstützt und nachgebessert werden muss. Zunächst macht es aber Sinn, einmal zu schauen, was es jetzt schon alles gibt. Ich hatte bereits zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesprochen, was für diejenigen, die aus unsicheren Drittstaaten kommen, relevant ist. Wir setzen uns als Ministerium in diesen Gremien dafür ein, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes antragsberechtigt für eine Förderung nach dem BAföG sind. Dafür setzen wir uns sehr ein. Ferner kann ich – das ist auch in der Debatte am gestrigen Abend zum Ausdruck gekommen – nur wiederholen, dass wir Stipendium Georgius Agricola geöffnet haben, um auch diejenigen zu unterstützen, die aus der Ukraine kommen, dort im Prinzip geboren sind, aber auch diejenigen, die als Drittstaatler in der Ukraine Aufenthalt hatten und dort studiert haben. Auch diese können dieses Stipendium nutzen, um hier ihren Lebensunterhalt ein Stück weit abzusichern. Das sind bei einem Maximalsatz für ein Vollzeitstipendium 480 Euro und für ein Kurzzeitstipendium 450 Euro. Die Zugangsberechtigung richtet sich dabei nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem legalen Aufenthaltsstatus. Insofern sind diejenigen, die den entsprechenden Status haben – das sind zumindest bis zum 31. August dieses Jahres de facto alle – in der Lage, auf diese Mittel zuzugreifen und sie zu beantragen; wobei sich das vermutlich für diejenigen, die originär aus der Ukraine kommen, insoweit erledigt haben dürfte, als dass jedenfalls dem Vernehmen nach der Bund beabsichtigt, auch das BAföG zu öffnen. Nichtsdestotrotz: Es wird immer eine Art Auffangmöglichkeit für diejenigen bleiben, die diese Herausforderung haben und die Leistungen nicht auf andere Art und Weise erlangen können, aber trotzdem ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Jetzt beginnen wir eine neue Runde. Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Fritzsche, bitte.
