Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich würde zu Beginn meiner Rede, weil schon vieles gesagt wurde, auf die aktuelle Situation in Sachsen eingehen. Daraus resultiert natürlich auch die Antwort auf den Antrag, der heute vorliegt. Wir haben heute in Sachsen eine Inzidenz von 541. Das ist unter dem Bundesdurchschnitt. Wir haben uns gut entwickelt und wir nehmen bundesweit Platz 14 ein. Das ist eine gute Entwicklung. Wir wissen in Sachsen, dass wir in den letzten zwei Jahren sehr hohe Inzidenzen mit sehr vielen Todesfolgen hatten. Darauf gehe ich gleich noch einmal ein. Gleichzeitig müssen in den Krankenhäusern heute 865 Patienten auf den Normalstationen wegen Covid behandelt werden. Auf den Intensivstationen müssen immer noch 128 Menschen behandelt werden, von denen auch ein Teil verstirbt. Die Prognose für die nächsten Wochen ist positiv für Sachsen. Sie sagt voraus, dass nur noch wenige Menschen, nämlich 649 auf den Normal- und 77 auf den Intensivstationen, behandelt werden müssen, die wegen Covid im Krankenhaus liegen. Das sind gute Entwicklungen. An dieser Stelle möchte ich sagen: Auch die Menschen in Sachsen haben dafür gesorgt, dass diese Entwicklung so positiv ist, weil sie trotz erleichterter Regeln in Sachsen trotzdem vorsichtig geblieben sind und aufpassen, dass vor allem die Menschen, die besonders schützenswert sind – und das sind die vulnerablen Gruppen –, nicht weiter wegen Covid erkranken. Dafür mein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Doch wir haben auch andere Zeiten in Sachsen erlebt: dass wir in Sachsen die bundesweit höchsten Inzidenzen mit den höchsten Todesfolgen haben. Ich will noch einmal eine Zahl nennen, weil ich glaube, dass es wert ist, sie zu nennen. Das ist die sogenannte Übersterblichkeit. Bei der Übersterblichkeit – das für alle noch einmal zum Mitdenken – haben wir in Deutschland einen Bevölkerungsanteil von circa 5 %. Die Übersterblichkeit in Sachsen liegt bei 11,3 %. Sie waren es, Herr Urban, der den Ministerpräsidenten und mich für Tote in Sachsen wegen Corona verantwortlich gemacht hat. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Heute sind Ihnen diese Menschen, die versterben, einfach egal. (Jörg Urban, AfD: Das stimmt nicht!) Das kann ich so nicht stehen lassen; und deswegen will ich diese Zahl einfach noch einmal nennen: 15 159 Menschen sind in Sachsen an Corona verstorben. (Zuruf von der AfD: Mit Corona!) Des Weiteren würde ich gerne noch einmal darauf eingehen, wie es in unseren Pflegeheimen aussieht. Momentan sind immer noch 82 Pflegeheime von Corona-Fällen betroffen. Ja, auch hier haben wir sinkende Fälle, und das ist wichtig und gut so. Wir hatten letzte Woche noch 152 Einrichtungen, die von Corona betroffen waren. Beim Personal sind es 133 Personen, die noch positiv sind, aber eben auch 518 Bewohnerinnen und Bewohner. Ich komme noch einmal auf die Frage von Herrn Wippel, der gerade die vulnerablen Gruppen angesprochen hat, zurück. Warum – wenn die alle geimpft sind – brauchen wir das noch? (Zuruf von der AfD: Warum haben sie es denn, wenn sie alle geimpft sind?) Das kann ich Ihnen sagen: Weil das Abwehrsystem der Menschen, die über 60 Jahre alt sind, eben ein anderes ist, zum Beispiel Ihr Abwehrsystem. Das ist der Grund, aus dem wir sie besonders schützen müssen: Da sie sich trotz Impfung nicht so sehr schützen können, wie jüngere und gesunde Menschen. Deswegen ist es notwendig, dass wir genau diese Menschen in den Einrichtungen schützen. Ich nenne jetzt eine sehr komische Zahl, aber ich nenne sie. Es ist die Zahl der tatsächlich im Moment freien Kapazitäten in den Altenpflegeheimen: Wir haben 1 400 Plätze frei – und das hängt auch mit Corona zusammen. Bei dieser Prognose bzw. diesem Trend schmerzt mich, wenn ich höre, wie viele Menschen – auch wenn sie 80 Jahre und älter sind – noch leben könnten. Deswegen ist es wichtig, dass wir Corona nicht aus dem Blick verlieren, obwohl wir alle nicht wissen, wie sich der Herbst entwickeln wird. Ich weiß nicht, ob es eine sehr schwerwiegende Variante, wie sie Herr Lauterbach angekündigt hat, oder eine leichtere Variante geben wird. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir werden es sehen, und ich mache mir Sorgen darüber, was in Sachsen passiert, weil unser Anteil der Geimpften nach wie vor bei 64,7 % liegt. Damit sind wir bundesweit die Letzten. Das ist es, was wir sehen müssen. Wenn wir im Herbst wieder hohe Ausbrüche mit schwerwiegenden Fällen haben, dann werden wir wieder das Bundesland sein, welches besondere Maßnahmen ergreifen muss, um die Menschen zu schützen – und das wollen wir nicht. Ich glaube, das eint uns alle, das wollen wir nämlich alle nicht. Nun noch einmal zu Ihrem Antrag. Sie haben gesagt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Sachsen dazu führt, dass die Menschen gekündigt werden bzw. dass sie ein Betretungsverbot erhalten. Das ist falsch, und das sage ich noch einmal ausdrücklich, obwohl es heute schon mehrfach angesprochen worden ist. Wir haben als Sozialministerium mit unseren Gesundheitsämtern gemeinsam eine Strategie erarbeitet, (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) damit genau das – dass wir die Versorgungssicherheit absichern – in Sachsen passieren wird. Genau das haben wir ermöglicht; das werden die Gesundheitsämter und Einrichtungen bestätigen. Das gilt für alle. Es gilt für die Physiotherapeuten, für die Arztpraxen, und es betrifft natürlich auch die Einrichtungen: Wenn die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist, kann kein Betretungsverbot ausgesprochen werden, das sage ich noch einmal ausdrücklich. Das ist hier in Sachsen festgelegt worden und danach verfahren wir. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Genauso trifft das für die Auszubildenden zu, auch das will ich noch einmal deutlich sagen. Auch dort haben wir eine Übergangsregelung geschaffen: dass die Auszubildenden, die jetzt ihre Ausbildung begonnen haben und die notwendig für die Versorgungssicherheit während ihres Praktikums in den Einrichtungen sind, ihre Ausbildung auch zu Ende machen können. Das sind Dinge, die wir geregelt haben: auf der einen Seite eine Notwendigkeit, die wir per Gesetz umzusetzen haben, und gleichzeitig die Versorgungssicherheit abzusichern haben. Genau das haben wir in Sachsen getan, und deswegen ist es falsch, wenn Sie propagieren, dass jemand ein Betretungsverbot erhalten müsse, da es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt. Das will ich noch einmal ganz deutlich klarstellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)
