Sören Voigt
Dann war sie wohl nicht deutlich genug formuliert! – Gegenruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Insofern – ich fahre nun mit meiner Rede fort – ist es auch völlig folgerichtig, dass die AfD im Bundestag, deren Antrag vorhin bereits kurz angesprochen wurde, die Sache ganz anders sieht. Wenn Sie in deren Antrag schauen, klingt es zwar ähnlich – die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll abgeschafft werden –, doch die Begründung lautet wie folgt: Die Impfquote ist bereits sehr hoch. Dort wird zitiert, dass 94 % der Ärzte und 90 % des Pflegepersonals bereits geimpft sind. Dort steht: „Die hohe Impfquote ist hier also […] bereits erreicht, weshalb die Regelung des § 20 a IfSG für Einrichtungen des Gesundheitswesens […] nahezu obsolet geworden ist.“ Der Umkehrschluss muss dann natürlich auch gelten: Wenn die Impfquote noch nicht erreicht ist, ist die Regelung auch nicht obsolet, sondern dann brauchen wir diese Regelung, um die mehr als 60 000 Menschen in Sachsen, die nicht mehr selbstständig, unabhängig und frei über ihren Körper verfügen können, sondern von anderen abhängig sind, auch tatsächlich zu schützen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)
