Sabine Friedel
Vielen Dank für die Frage, Herr Wippel. Auch wenn Ihnen meine Redezeit egal ist: Manchmal tut man ja auch unbewusst etwas Gutes. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Insofern freue ich mich über Ihre Frage. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eben nicht so ausgestaltet, dass sie am 16. März 2022 gegriffen hat und wer bis dahin nicht geimpft war, sofort gekündigt worden ist, (Sebastian Wippel, AfD: Dann halt ein, zwei Monate später!) sondern der Gesetzgeber hat dieser Abwägung bzw. Entscheidung – die er ohnehin schon getroffen hat –, das Mindestmaß an Eingriff zu wählen, noch die zweite Abwägung anheimgestellt und hinten angefügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort im Einzelfall schauen, wie die vulnerablen Gruppen am besten geschützt sind. Was ist das höchste Risiko, dem diese Gruppen ausgesetzt sind? Ist das höchste Risiko, mit einer an Corona infizierten Pflegekraft konfrontiert zu sein oder gar nicht mehr gepflegt werden zu können? Diese individuelle Abwägung – Versorgungssicherheit durch Reduktion des Infektionsrisikos auf der einen Seite versus Versorgungssicherheit durch das Vorhandensein von ausreichend Pflegepersonal auf der anderen Seite – wird im Einzelfall getroffen, und das finde ich genau richtig so. Denn das ist der am wenigsten grundrechtsinvasive Weg, den man wählen kann, (Holger Hentschel, AfD: Wenigstens keine Impfflicht!) und es wird der Philosophie, die Sie immer vertreten – so wenig Pflicht wie nötig, aber so viel Freiheit wie möglich und trotz alledem die, die besonderen Schutz brauchen, nicht aus dem Blick verlieren – eigentlich am besten gerecht. Vielen Dank. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben die Frage nicht beantwortet! –
