Sabine Friedel
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Wort aufgreifen, das Herr Urban vorhin benutzt hat, nämlich das Wort „vernunftbasiert“. Sie haben völlig zu Recht gesagt, Herr Urban; man müsse vernunftbasierte Gründe finden, wenn man in Freiheiten eingreift. Deshalb will ich die Gründe, die ja alle schon genannt worden sind, noch einmal zusammenfassen. Fakt Nummer 1: Die Impfung schützt nicht zu 100 %; darin sind wir uns völlig einig. (Thomas Thumm, AfD: Haben wir nicht behauptet! – Zuruf von der AfD: Auch nicht zu 90!) Aber sie schützt auch nicht zu 0 %, sondern die Impfung verringert das Risiko, sich zu infizieren, deutlich. Eine Impfung verringert das Risiko, andere zu infizieren deutlich. Und eine Impfung verringert das Risiko, selbst schwer zu erkranken, deutlich. Ab und an geistert durch die Telegram-Gruppen die Uniklinik Marburg, die extra eine Ambulanz für Impfschäden eröffnet hätte. Auch deren Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl von Impfreaktionen verschwindend gering ist. Momentan deutet die Studienlage auf 0,16 % hin. 0,02 % sind gravierende Impfreaktionen – so die Erhebungen. Wenn die Impfung zwar nicht zu 100 %, aber immerhin doch eine ganze Menge schützt, dann ist es ja völlig richtig, was Sie sagen, Herr Urban. Man braucht so viel Pflichten wie nötig, aber so viel Freiheit wie möglich. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dagegen entschieden – obwohl genügend Gründe für eine allgemeine Impfpflicht vorliegen würden –, diese allgemeine Impfpflicht einzuführen. Er hat gesagt: Wir tun nur das Mindeste, das Mindeste, was getan werden muss. Das ist der Schutz vulnerabler Gruppen. Den haben auch Sie in den letzten zwei Jahren vehement eingefordert. Vehement! Und genau das ist es, was jetzt passiert. Es gibt zum Patientenschutz erforderliche Impfungen, die schon immer ganz selbstverständlich für das Personal in Gesundheitseinrichtungen verpflichtend sind, entweder gesetzlich oder vom Arbeitgeber. Dazu gehören Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und jetzt auch Corona. Darüber hinaus gibt es empfohlene Impfungen. Es war bisher überhaupt keine Frage, ob das Personal die Impfungen zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen nimmt, da ihnen Personen anvertraut sind, die – wie Sie sagen würden, Herr Urban – nicht mehr frei über den eigenen Körper verfügen können. Wir haben in Sachsen rund 61 000 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese 61 000 Menschen zu schützen, ist eine Pflicht; das ist ein wichtiger Punkt. Sie haben diesen vehement eingefordert. Umso weniger verständlich ist es mir, dass Sie heute dagegensprechen und sagen, diese 61 000 seien offenbar nicht mehr wichtig. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Wir haben mehr als 5 000 Arztpraxen und mehr als 5 000 Zahnarztpraxen in Sachsen. Überall dort kommen Menschen hin – nicht freiwillig, sondern weil sie krank sind und ein Problem haben. Sie sollten dann keinem zusätzlichen Risiko ausgesetzt werden.
