Dr. Matthias Rößler
Sehr geehrter Herr Staatsminister Schuster, ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen in Ihrem Amt alles Gute. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses – Ministerpräsident Michael Kretschmer gratuliert Herrn Schuster. – Sören Voigt, CDU, und Dirk Panter, SPD, überreichen einen Blumenstrauß. – Jörg Urban, AfD, überreicht ein Geschenk. – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE, gratulieren Herrn Schuster.) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir fahren nun fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Winkler, Herr Pallas, Herr Gemkow, Herr Flemming, Herr Schiemann, Herr Unger, Herr Oberhoffner, Frau Gorskih, Herr Heinz, Herr Kirmes, Herr Ritter, Herr Rohwer, Frau Nagel, Herr Keil und Herr Hartmann. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich gemäß § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 11 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten, Staatsregierung 10 Minuten. Die Redezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt eine halbe Minute. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Gibt es Widerspruch gegen die Tagesordnung oder Anmerkungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich sehe auch keine Änderungsvorschläge. Deshalb ist die Tagesordnung in der vorliegenden Form bestätigt, und wir treten in diese ein. Ich rufe auf Priorität für die Gesundheit! Antrag der Fraktion AfD Wir wollen frei unsere Meinung sagen. Wir wollen frei unseren Beruf wählen. Wir wollen frei entscheiden, wem wir vertrauen und wem nicht, und wir wollen vor allem in uneingeschränkter Freiheit über unseren eigenen Körper entscheiden; denn dieser Körper ist unser individuelles Eigentum, und er darf niemals – ich betone: niemals – zur Verfügungsmasse von Politikern oder Regierungen werden. (Beifall bei der AfD) Leider ist aber genau das in den letzten zwei Jahren geschehen. Wir erlebten eine immer anmaßendere Bevormundung in medizinischen Fragen. Diese Bevormundung gipfelte in dem Plan einer allgemeinen Impfpflicht. Es mag Sie angesichts der heftigen Debatten der letzten Monate vielleicht verwundern, aber wir als Konservative erkennen selbstverständlich die Notwendigkeit bestimmter Bürgerpflichten an. Es ist aber die Aufgabe der Politik und des Staates, nur so viele Pflichten wie nötig zuzulassen und so viel Freiheit wie möglich zu gewährleisten. Je weiter dabei eine Pflicht in die Freiheitsrechte eingreift, umso fundierter muss die Herleitung dieser Pflicht über die Vernunft erfolgen. Es fällt dabei auf: Die Corona-Impfpflicht ist keine vernunftbasierte Bürgerpflicht, sie ist keine faktenbasierte Pflicht. Sie verletzt ohne faktenbasierte Begründung das grundgesetzlich garantierte Freiheitsrecht auf körperliche Unversehrtheit. (Beifall bei der AfD) Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass vor gut drei Wochen die Einführung der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag gescheitert ist. Die fachlichen Argumente für die Notwendigkeit einer Impfpflicht haben schlicht und einfach gefehlt. Trotzdem versucht man weiter, mit der Impfpflicht im Gesundheitswesen die dort Beschäftigten unter Androhung von De-facto-Berufsverboten zur Impfung zu zwingen. Aktuell müssen alle Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter an die Gesundheitsämter melden. Das Sozialministerium geht von bis zu 25 % ungeimpften Mitarbeitern aus. Das wären dann 75 000 Beschäftigte in Sachsen. All diesen droht ein De-facto-Berufsverbot. Was passiert, wenn auch nur die Hälfte davon bei ihrer Ablehnung der experimentellen Corona-Impfstoffe bleibt? Was passiert, wenn man diesen Beschäftigten, die tagtäglich Kranke oder Pflegebedürftige betreuen oder behandeln, die Weiterbeschäftigung untersagt? Können Sie sich vorstellen, was das für die Gesundheitsversorgung in Sachsen bedeutet? Wer soll dann im ländlichen Raum von Haustür zu Haustür fahren, um bedürftige Menschen zu pflegen? Wer soll dann die Nachtschichten in unseren Krankenhäusern besetzen? Wer soll dann die Arztpraxis übernehmen, die dank Ihrer verfehlten Politik zwangsgeschlossen wurde? Eines ist gewiss: Die Politiker, die solche vernunftfreien Gesetze beschlossen haben, werden das nicht übernehmen. Schon ohne die Impfpflicht herrscht heute an allen Ecken und Ecken eklatanter Personalmangel. Wir haben in vielen Teilen Sachsens bereits eine ärztliche Unterversorgung. In gut einem Drittel der Pflegeheime wurden bereits Verstöße gegen die Personaluntergrenzen festgestellt. Krankenhäuser sperren aufgrund von Personalmangel reihenweise Betten und Intensivbetten, und all das machen Sie jetzt mit der Impfpflicht noch schlimmer. Patienten werden jetzt noch schwerer einen Arzt finden, sie werden noch längere Wartezeiten für Operationen in Kauf nehmen müssen, und gerade in den ländlichen Regionen werden viele Pflegebedürftige ohne adäquate Versorgung bleiben. Sind Sie wirklich bereit, dafür die Verantwortung zu tragen? Wenn Sie schon nicht auf die AfD hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf den Expertenrat der Bundesregierung. Er sagt Ihnen, dass inzwischen immer mehr Menschen trotz Impfung an Corona erkranken. Auch der Ethikrat ruderte im Januar von seiner Empfehlung zur Impfpflicht zurück. Selbst laut dem regierungsnahen RKI gibt es in der von der Impfpflicht betroffenen Altersgruppe nur noch einen Infektionsschutz von 10 bis 20 %. Ähnlich ernüchternd sieht es bezüglich der Weitergabe des Virus aus. Selbst ein Impf-Abo, hochtrabend auch als „Booster“ verkauft, hilft nicht dagegen. Eine Studie aus Israel zur Wirksamkeit der Viertimpfung stellt bereits nach sechs Wochen keinen zusätzlichen Nutzen mehr fest. Die Pflegeimpfpflicht ist nicht der Schlüssel zum Schutz unserer Kranken und Alten. An das Märchen vom angeblichen Fremdschutz glauben selbst die Impfgläubigen nicht mehr, weil mit der Omikron-Variante nachweislich noch nicht einmal der Selbstschutz ausreichend gegeben ist. Ohne Fremdschutz und mit einem sehr eingeschränkten Selbstschutz darf es keinen Zwang zur Impfung geben. Das Grundgesetz verbietet eine solche Übergriffigkeit des Staates. (Beifall bei der AfD) Das Grundgesetz schützt die Freiheit, über den eigenen Körper zu bestimmen, und die AfD ist anscheinend einer der letzten Verteidiger dieser Freiheit. (Beifall bei der AfD) Was Sie offenbar bis heute nicht wirklich verstanden haben, ist, warum sich viele Mediziner und Pflegekräfte nicht impfen lassen wollen. Im letzten Jahr mussten etwa 16 000 Impfgeschädigte stationär in Krankenhäusern behandelt werden. Nach Abrechnungsdaten der BKK mussten sogar 4 bis 5 % aller Geimpften wegen Impfnebenwirkungen ambulant behandelt werden. Auch Todesfälle gibt es. Viele Pflegekräfte haben tagtäglich auch mit den Opfern der Corona-Impfung zu tun. Sie erleben die negativen Auswirkungen der Corona-Impfstoffe tagtäglich und hautnah. Wenn, wie eine Anfrage der AfD enthüllt hat, 14-Jährige nach einer Impfung eine Herzmuskelentzündung davontragen, wenn 20-Jährige danach mit einer Gesichtslähmung zu kämpfen haben, wenn ein 23-Jähriger eine Lungenembolie erleidet, dann hat in diesen Fällen die Impfung nicht nur keinen Nutzen gehabt, nein, sie hat massiv geschadet, und das gehört auf den Tisch und nicht, wie Sie es machen, unter den Teppich gekehrt. (Beifall bei der AfD und auf der Besuchertribüne)
