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Dr. Rolf Weigand

AfD 24.03.2022 Sitzungen 7/47

Unterricht von ukrainischen Flüchtlingskindern (Frage Nr. 3) In ihrer Rede vor der Kultusministerkonferenz am 10. März forderte die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka, dass die ukrainischen Flüchtlingskinder in Deutschland nach dem ukrainischen Lehrplan unterrichtet werden und nicht in Willkommens- oder Integrationsklassen. Als Gründe nannte sie unter anderem, dass es nur um einen vorübergehenden Aufenthalt geht, die Kinder Kontinuität beim Bildungsprozess brauchen oder auch, dass die nationale Identität erhalten bleiben muss. Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche Forderungen bzw. Wünsche der Generalkonsulin nach muttersprachlichem Unterricht bzw. Unterricht nach ukrainischen Lehrplänen können in Sachsen übernommen werden, um eine schnelle Rückkehr in das ukrainische Bildungssystem zu ermöglichen? 2. Welche Möglichkeiten des digitalen Fernunterrichts stehen in Sachsen zur Verfügung bzw. können zeitnah aktiviert und genutzt werden, um ukrainische Flüchtlingskinder in Deutschland muttersprachlich nach ukrainischen Lehrplänen zu unterrichten?

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