Ivo Teichmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich möchte mich noch mal ganz gezielt an Frau Schubert und Herrn Schultze wenden. Ich habe ganz bewusst nicht einer Steuererhöhung das Wort geredet. Ich habe gesagt, wir müssen die vorhandene Finanzmasse, die wir haben, so effizient wie möglich verwenden. Dabei gilt es in erster Linie zu schauen, was wir an Bürokratiekosten einsparen können, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen – Herr Schultze, so habe ich Sie verstanden –, die Finanznot zumindest im Großteil unserer sächsischen Kommunen zu lindern, indem wir für sie mehr Geld, das sie dann vor Ort effizient einsetzen können, freilenken. Dazu würde beispielsweise dienen, die Bürokratiekosten in Größenordnungen einzusparen, auf das notwendigste Maß zurückzufahren. Das war das Anliegen meines Redebeitrages. Die Evaluierung, die hier gefordert ist, sollte selbstverständlich sein. Natürlich müssen wir schauen, wo wir noch etwas verbessern können. Das ist eigentlich eine Tagesaufgabe. Ich möchte noch auf etwas Grundsätzliches hinweisen. Herr Schultze, vielleicht haben Sie dort einen Denkfehler, und das meine ich nicht böse, wenn ich das sage. Das FAG ist nicht so aufgestellt worden, dass man geschaut hat: Wo ist denn Bedarf und wie kann ich den Bedarf abdecken? Das FAG in Sachsen ist so aufgestellt, dass man eine Finanzmasse hat, die man möglichst gerecht und sachgerecht verteilt. Das ist eine völlig andere Herangehensweise. Nichtsdestotrotz ist uns allen, natürlich auch in der AfDFraktion, bewusst, dass die Kommunen Finanzbedarfe haben, die es angemessen zu decken gilt, sowohl im Pflichtbereich als auch im freiwilligen Aufgabenbereich. Wir haben auch in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge das Problem, dass wir beispielsweise den mittelfristigen Finanzhaushalt nicht ausgleichen können, dass der Landkreis, wenn man einmal ins Detail schaut, gegen das Basiskapital bucht, das heißt, Mittelverzehr betreibt. Das kann sich kein Unternehmen auf Dauer leisten. Hier gibt es zweifellos Nachsteuerungsbedarf. Bevor ich aber nach dem Freistaat schreie und sage, dass er mir mehr Geld geben soll, sind wir der Auffassung, dass man schauen sollte, wie das vorhandene Geld effizienter eingesetzt werden kann. Das war der Kern meines Redebeitrags von vorhin. Ich bitte – das sage ich noch einmal ganz deutlich – alle hier vertretenen Parteien, sich bei dieser Aufgabe für die Jahre 2023/2024, für den nächsten Doppelhaushalt, ein Stück zu bewegen, nicht nur kleinere Förmchen zu machen, sondern einmal zu schauen: Wo stecken wir denn im Freistaat unser Geld ineffizient hin? Beispielsweise sollte man das gesamte Fördermittelmanagement einmal prüfen. Es bringt uns doch nichts, wenn die SAB immer größer wird und immer mehr Geld verschlingt. Da gibt es auch die vielen Bediensteten, die mit der Verwendungsnachweisprüfung beschäftigt werden und teilweise bei der Verwendungsnachweisprüfung – wenn Sie einmal in die Praxis schauen – Jahre hinterherhinken. Damit wird die Verwendungsnachweisprüfung insgesamt infrage gestellt, denn nach zehn Jahren kann ich mir das schon schenken. Hier hineinzuschauen lohnt sich. Hier ist viel Geld freizulenken, was letztendlich unseren Gemeinden, unseren Landkreisen sehr zugute kommen würde. Wenn ich von unseren Landkreisen und Gemeinden rede, dann betrifft das letztendlich uns alle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Dann erteile ich jetzt der Staatsregierung, Herrn Minister Schenk, das Wort. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele Argumente und Aspekte sind schon ausgetauscht worden. Ich möchte gern aus der Sicht der Staatsregierung noch einmal auf einige Punkte eingehen. Ich möchte mit dem Titel beginnen. Er suggeriert zwei Dinge: zum einen, dass die derzeitige Finanzausstattung der Kommunen nicht bedarfsgerecht sei und der Freistaat seinen verfassungsmäßigen Pflichten nicht nachkomme´; zum anderen suggeriert der Titel des Antrags, dass der kommunale Finanzausgleich weder krisenfest noch zukunftsfest sei und dass eine aufgabenbezogene Zuweisungsbemessung per se zu besseren Ergebnissen führe als das derzeitige System. Lassen Sie mich zu beidem etwas ausführen. Hierzu lohnt sich zunächst ein Blick auf die aktuellen Ergebnisse der Kassenstatistik. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit hat im letzten Jahr erstmals die Grenze von einer Milliarde Euro überschritten. Er liegt mit 1,004 Milliarden Euro nochmals 86 Millionen Euro über dem Rekordergebnis des Jahres 2019. Auch der Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen, also inklusive Investitionen, ist positiv. Er beträgt 307 Millionen Euro. Die kommunalen Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen, haben sich nach den ersten Einbrüchen des Jahres 2020 schnell erholt. Sie befinden sich mit fast 4,2 Milliarden Euro ebenfalls auf Rekordniveau. Bemerkenswert ist, dass sich die Ergebnisse sogar gegenüber der Steuerschätzung vom November 2021 allein bis zum Jahresende 2021 nochmals um rund 290 Millionen Euro verbesserten. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 konnten die Gewerbesteuereinnahmen über 20 % gesteigert werden. Zudem konnten die Kommunen trotz Krise weiter Kredite abbauen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Entschuldung wieder an Tempo zugelegt. Schon im ersten Jahr der Corona-Pandemie war die Finanzlage der sächsischen Kommunen insgesamt stabil. Es gab positive Salden und eine starke Investitionstätigkeit bei fortwährendem Schuldenabbau. Das heißt, die Finanzlage der sächsischen Kommunen ist nach zwei Jahren Corona-Pandemie gut. Die Krise der Kommunalfinanzen konnte dank umfangreicher Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen von Bund und Ländern abgewendet werden. Insgesamt hat der Freistaat 390 Millionen Euro zum Ausgleich von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt, die der Bund noch einmal um 156 Millionen Euro ergänzt hat. Das Sächsische FAG und der Corona-Schutzschirm haben die Kommunen in vorbildlicher Weise durch die Pandemiejahre getragen. Am Ende standen in beiden Jahren Überschüsse der laufenden Haushalte. Besonders das Jahr 2021 zeichnet sich durch Rekorde im laufenden Bereich und bei Steuereinnahmen aus. Dies im Hinterkopf, komme ich zum zweiten Teil. Ziel des Antrages ist die aufgabenbezogene Evaluierung des derzeitigen Finanzausgleichs zum ersten Quartal 2022. Aber auch an dieser Stelle geht der Antrag fehl. Grundlage einer Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt konnten nur verfügbare Daten, das heißt, die aktuellen Jahresrechnungsergebnisse und damit Daten aus dem Jahre 2019, sein. Unser gerade erst umfassend reformierter Finanzausgleich entfaltet seine Wirkungen ab dem Jahr 2021. Das heißt, die Effekte wären in der heute verfügbaren Datenbasis noch gar nicht greifbar. Darüber hinaus dürfte es auf der Hand liegen, dass die Ausnahmejahre 2021/2022 nicht repräsentativ für die Bewertung des Systems sind. Was allerdings greifbar ist, ist die breit aufgestellte fachliche Auseinandersetzung über das Finanzausgleichssystem, die wir jüngst unter hochkarätiger Beteiligung durchgeführt haben. Erst letzte Woche, am 16. März, fand das Symposium „Perspektiven auf den kommunalen Finanzausgleich“ statt, das die Finanzpolitiker unter Ihnen verfolgt haben. Besonders beeindruckend war die grundsätzlich positive Beurteilung unseres FAGs sowohl durch die Wissenschaftler als auch durch die Teilnehmer aus der kommunalen Familie. In einer grundsätzlich sehr offenen Atmosphäre wurden verschiedenste Ansätze für Finanzausgleichssysteme diskutiert, auch deutlich jenseits der Vorgehensweise in Sachsen. Im Ergebnis zeigte sich, dass zwar wie überall die stetige Weiterentwicklung geboten ist, ein Bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung des sächsischen Finanzausgleichs wurde jedoch weder seitens der Wissenschaft noch der kommunalen Ebene reklamiert. Wir setzen auf Evolution statt Revolution. Was man wahrnehmen konnte, war der mehrfach ausgedrückte Wunsch der kommunalen Ebene, diese Grundstrukturen, basierend auf dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, beizubehalten. Ein System, das sich seit Jahrzehnten durch Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Planbarkeit auszeichnet und unsere Kommunen außerordentlich gut durch die Krise brachte, weil es neben der starken Regelgebundenheit auf der einen Seite auch genügend Stellschrauben und Freiheitsräume auf der anderen Seite enthält, muss ein flexibles Reagieren auf geänderte Umstände ermöglichen. Ich habe den Eindruck, dass gerade diese Berechenbarkeit und Planbarkeit in diesen immer unberechenbareren Zeiten sehr geschätzt wird, was auch hier in der Debatte von vielen so vertreten worden ist. Dies soll aber keineswegs heißen, dass wir unser System nicht weiterentwickeln oder gegebenenfalls verbessern können. Die letzten umfassenden Anpassungen haben wir erst mit der Reform des sächsischen Finanzausgleichs im Jahr 2021 vorgenommen. Neben der gebotenen regelmäßigen Justierung der Verteilung gehörten dazu ein neuer Nebenansatz für die frühkindliche Bildung sowie der vollkommen neue Ausgleich für besonders finanzschwache Gemeinden. Wir sollten diese Änderungen zunächst einmal wirken lassen und zu gegebenem Zeitpunkt gewohnt sachlich auf einer belastbaren Datengrundlage diskutieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen jetzt zum Schlusswort; Herr Abg. Schultze.
