Ronny Wähner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon gespannt, als ich den Antragstitel gelesen habe, was wohl die neuen Ideen, die Einfluss auf die Evaluierung des FAG haben, sein sollen. Gerade das aktuelle FAG wurde sehr intensiv beraten und neu ausgerichtet. Das wird übrigens bei jedem FAG so gemacht. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Oh!) Ich habe mir die Punkte, die Sie vorgeschlagen haben, im Einzelnen noch einmal angeschaut und mit unserem Status quo verglichen: Erstens. Einbeziehung der zentralörtlichen Mehrbedarfe. Das ist die große Diskussion bei dem Thema: Wie viel leiste ich für mein Umfeld? Das ist in den Regionen größerer Städte sehr unterschiedlich und findet Niederschlag in der Hauptansatzstaffel bzw. in der Einwohnerveredelung, die nach wie vor auch in der jetzigen Form noch eine relativ hohe Spreizung aufweist, gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das ist schon vorhanden. Zweitens. Das System der gemeindlichen Sockelfinanzierung. Eine Grundlast hat jede Kommune. Das ist aber auch ein Stück weit abhängig von der Größe der jeweiligen Kommune und den Aufgaben, die sie hat. Dem ist man ein Stück weit entgegengekommen durch die Stauchung der Hauptansatzstaffel bei der Neugestaltung des aktuellen FAG, indem man bei der Finanzzuweisung die Einwohnerveredelung nicht zu weit auseinanderlaufen lässt. Es nützt vor allem gerade den kleineren Kommunen mit weniger Einwohnern. Ein ganz wesentlicher Punkt, der ins aktuelle FAG neu aufgenommen worden ist, ist die Basisfinanzierung, dass die Anhebung der Schlüsselzuweisungen auf 89 % der Bedarfsmesszahl erfolgt, was insbesondere finanzschwache Kommunen unterstützt. Drittens. Das Finanzmassenverhältnis zwischen Freistaat Sachsen und seinen Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Finanzierungssäulen. Das ist der Hauptdiskussionspunkt bei jeder Verhandlung des FAG. Es geht zum einen um den Gleichmäßigkeitsgrundsatz 1, also die Verteilung des Geldes zwischen Freistaat und Kommunen. Diesbezüglich muss man auch ehrlich sein, Herr Schultze, denn jeder Euro, den ich mehr auf die kommunale Seite gebe, fehlt uns im Landeshaushalt. Das muss einem klar sein. Diese Sache wird in den Verhandlungsrunden immer intensiv ausdiskutiert zwischen der kommunalen Seite, dem SSG, dem Sächsischen Landkreistag und dem Finanzminister. Dabei sollte man Vertrauen in die kommunale Seite haben, und dieses Vertrauen habe ich, dass sie gut, hart und selbstbewusst verhandeln. Der Finanzminister kann davon ein Lied singen, wie hart die Verhandlungen laufen. Dort sind sie richtig angesiedelt, damit die Partner um das richtige Ergebnis streiten. Innerhalb der kommunalen Familie wirkt der Gleichmäßigkeitsgrundsatz 2. Dort gibt es auch zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum entsprechende Diskussionen. Auch hier haben wir im neuen FAG insgesamt eine Neujustierung gemacht, die den aktuellen Bedarfen weit entgegenkommt. Neben dem Schülernebenansatz, der schon im FAG war, hat man den Bildungsansatz aufgenommen, der insbesondere die Herausforderungen für die Kitas, die in den kleineren Kommunalhaushalten mittlerweile eine bedeutende Haushaltsposition ausmachen, ein Stück weit abbilden kann. Viertens. Einbeziehung der Ergebnisse des Länderfinanzausgleiches ab dem Jahr 2020. Die Finanzschwachheit unserer Kommunen bringt uns im Länderfinanzausgleich ein Stück weit mehr Zuweisungen des Landes. Aber das spiegelt sich dann im Gleichmäßigkeitsgrundsatz 1 bei der Verteilung der Finanzmasse zwischen Kommune und Land wider. Jeder muss selbst sehen, dass er sein Steueraufkommen generiert, um entsprechende Einnahmen zu erzielen. Insgesamt sei an der Stelle festzuhalten: Das Land wie auch die kommunale Seite finanzieren sich nur aus Steuern. Diese entwickeln sich durchaus unterschiedlich. Wir haben fast eine Dekade von nur steigendem Steueraufkommen hinter uns. Ich hoffe, es geht so weiter. Aber die aktuell gesamtpolitische Lage kann durchaus etwas anderes hervorbringen. Dann gilt es gerade bei weniger vorhandenen Mitteln, dass sie auch vernünftig zwischen den Akteuren verteilt werden. Fünftens. Weitere für den kommunalen Finanzausgleich relevante Faktoren. In dem angesprochenen Gutachten ist auch betrachtet worden, welche eventuellen weiteren Nebenansätze man im FAG aufnehmen kann. Dabei ist wichtig, dass es ein relevanter Punkt sein muss, bei dem es sich lohnt, im Nebenansatz abgebildet zu werden, um damit die Finanzverteilung besser hinzubekommen, als wenn man nur nach Köpfen über Einwohnerschlüssel verteilt. Dabei ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass es dort keine viel besseren Ansätze gab, die man hätte noch aufnehmen können. Man muss auch aufpassen, dass man sich bei diesen Nebenansätzen nicht im Klein-Klein verliert. Eine ganz wichtige Verbesserung im aktuellen FAG bzw. bei Ausverhandlung des aktuellen FAG war die Anhebung des Straßenlastenausgleichs für die Kommunen, weil ich dort eine unmittelbare Verbindung habe zwischen Aufgabe, der Unterhaltung meines kommunalen Straßennetzes und der entsprechenden Finanzzuweisung. Das wirkt auch entsprechend gut, dass man dort einwohnerunabhängig für eine konkrete Aufgabe – dafür brauche ich einen wichtigen Indikator – das Geld verteile. Grundsätzlich zu Ihrem Antrag: Diese Formulierung „aufgabengerecht, bedarfsgerecht ausstatten“ ist fast so wie süßes Gift. Experten zum Finanzausgleichsgesetz, aber selbst die kommunale Familie lehnen es in Teilen ab, weil: Wenn ich aufgabengerecht und bedarfsgerecht ausfinanzieren will – das ist erst einmal fast unmöglich –, muss ich mich als Finanzgeber festlegen, welche Aufgaben ich denn ausfinanzieren will. Gerade beim freiwilligen Bereich – da spreche ich einmal als Bürgermeister – möchte ich mir vom Landtag nicht reinreden lassen, welche Aufgaben ich als Kommune freiwillig übernehme. Das ist eine Art Wettbewerb, die wir im kommunalen Bereich haben wollen. Es ist wichtig, dass Kommunen sich auch Freiräume erarbeiten, um Gelder für Aufgaben einzusetzen, die für sie vor Ort wichtig sind. Das ist ein elementarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn wir ins Land schauen, stellen wir fest, dass mehr Geld in den Kommunen vorhanden sein könnte, aber trotzdem vor Ort sehr viel gestaltet wird. Die Kommunen sind sehr findig. Natürlich müssen die Aufgaben ein Indikator bei der Ausgestaltung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes 1 sein, indem man schaut: Für welche Aufgaben sind wir als Freistaat verantwortlich, und für welche Aufgaben sind die Kommunen verantwortlich? Dafür muss ein entsprechender Indikator gefunden werden, der gefunden worden ist, und der eventuell neu justiert werden muss. Aber ich kann per se keine Vollkaskomentalität ins Land bringen nach dem Motto: Das Geld, was ihr braucht, bekommt ihr. Und beim Rest schauen wir mal. Ich glaube, so funktioniert keine vernünftige Finanzpolitik. Noch etwas zu dem, was Sie angeführt haben – die geringe investive Schlüsselzuweisung anhand der Stadt Meißen als Einzelbeispiel –: Das ist fast schon unlauterer Wettbewerb, will ich einmal sagen: Die relativ geringe investive Schlüsselzuweisung, die aktuell ausgezahlt wird, war Wunsch der kommunalen Familie; denn man handelt ja insgesamt die Schlüsselzuweisungen aus und teilt sie dann in allgemeine und in investive Schlüsselzuweisungen ein. Da insgesamt die Finanzmassen gesunken sind, war es der Wunsch, die investiven Schlüsselzuweisungen nicht zu hoch anzusetzen, damit man Freiräume im normalen Haushalt mit der allgemeinen Schlüsselzuweisung hat, um zum Haushaltsausgleich zu kommen. Jeder Kommune ist es gestattet, die allgemeine Schlüsselzuweisung für Investitionen zu verwenden. Das sollte auch das Ziel sein, einen Teil dafür freizubekommen. Man kann sich dann nicht hinstellen – – und entsprechend war natürlich die investive Schlüsselzuweisung niedriger. Das war der Hintergrund dafür, dass die Zuweisungen so ausgefallen sind, aber das war jedem bekannt. Des Weiteren möchte ich auf einen Punkt hinweisen, den wir etwas intensiver in den Blick nehmen sollten: Das ist die durchaus unterschiedliche Einwohnerentwicklung in unserem Freistaat. Damit hängt auch eine unterschiedliche Entwicklung der Finanzzuweisungen zusammen. Wir haben einmal die kreisfreien Städte mit Einwohnerzuwachs und das unmittelbare Umland, das von der Ausstrahlung dieser Städte profitiert und ebenfalls Einwohnerzuwächse bekommt. Im Gegenstück dazu gibt es Regionen, die nach wie vor mit Einwohnerrückgang zu kämpfen haben, insbesondere aufgrund des Sterbeüberhangs. Wenn ich aufwachsende Einwohnerzahlen habe, habe ich zukünftig andere Finanzmassen zur Verfügung, womit ich ganz anders agieren und arbeiten kann. Die anderen Kommunen, die mit einem Einwohnerrückgang zu kämpfen haben, müssen sehen, dass sie die bestehende Infrastruktur mit eventuellen geringeren Finanzmassen zukünftig erhalten können. Das sollte man genau in den Blick nehmen, weil ich eine Straße auch dann erhalten muss, wenn dort nur noch die Hälfte der Einwohner wohnt, im Gegensatz zu einer Kommune, bei der noch Einwohner dazukommen. Das ist ein Punkt, den wir in den Blick nehmen müssen. Zusammenfassend muss man sagen: Wir haben im Freistaat Sachsen ein modernes Finanzausgleichsgesetz, worum uns manche Kommunen aus anderen Bundesländern beneiden. Selbstverständlich kann man Gutes besser machen, aber Ihr Antrag ist dazu kein Beitrag. Deshalb lehnen wir ihn als CDU ab. Danke. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Barth, wünschen Sie eine Kurzintervention?
