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Thomas Schmidt

24.03.2022 Sitzungen 7/47

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich hat es etwas verwundert, dass in der Debatte über vieles diskutiert wurde, worauf sich der Antrag nicht bezieht. Egal, in welchem Jahr der Ausstieg aus der Kohleverstromung vollzogen wird, trotzdem wird eine Fotovoltaikanlage spiegeln. Das hat nichts damit zu tun, auch nicht, wie viel grünen und türkisen Wasserstoff wir haben. Auch andere Dinge, die angesprochen wurden, haben nichts mit dem Antrag zu tun. Dr. Stephan Meyer hat es schon gesagt: Viel Inhalt steht nicht in dem Antrag. Was ist denn der aktuelle Stand? Der aktuelle Stand ist, dass es einen Koalitionsvertrag der Koalition gibt, die die Bundesregierung trägt. Darin ist formuliert, idealerweise soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, in einem Osterpaket und in einem Sommerpaket konkret zu werden, wie sie sich das vorstellt. Außerdem hat man beschlossen, die bereits angedachte Evaluierung des Strukturstärkungsgesetzes und des Investitionsgesetzes Kohleregionen von 2024 auf 2022 vorzuziehen. Im August dieses Jahres sollen konkrete Vorschläge vorliegen, wie das möglich ist; auf welches Jahr das Ausstiegsdatum gesetzt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Es ist nicht die Frage, welches Jahr es genau ist, in dem die Kohleverstromung endet, sondern für mich steht die Frage, wie, mit welchen Maßnahmen man den bereits begonnenen Strukturwandel schneller und effizienter machen und Hemmnisse abbauen kann. Damit beschäftigen wir uns intensiv, stehen mit der Bundesregierung im Austausch. Auch dazu stand nichts in Ihrem Antrag. Wir müssen zugeben: Es ist kein einfaches Verfahren. Es ist eine Bundesförderung, die über das Grundgesetz, Artikel 104 b, in den Ländern stattfindet, und wir sind in die Zwänge dieser Vorgaben gebunden. Aber es stehen auch einige andere Dinge darin, über die man diskutieren muss. Diese Forderung stellen wir an den Bund. Es geht dabei um die Flexibilisierung der Förderperioden. Sie wissen, dass die erste Förderperiode am 31.12.2026 endet und bis dahin die angelaufenen Projekte in der Hauptsache umgesetzt werden müssen. Es ist dann noch drei Jahre Zeit, die Investition zu Ende zu bringen und abzurechnen. Wir müssen auch mit dem Bund noch klären, was „in der Hauptsache abgeschlossen“ heißt und inwieweit man die Förderperioden flexibilisieren kann; denn mit Blick auf die Auslastung im Bausektor wird es bei vielen Projekten sehr schwierig sein, diese Zeiträume einzuhalten. Wir müssen über das die Projektentwicklung begleitende Bundesprogramm STARK schauen und dieses möglichst auch flexibilisieren. Das heißt, wir brauchen vor allen Dingen am Anfang des Weges diese Mittel, um Projekte zu entwickeln und zum Laufen zu bringen und nicht am Ende des Weges. Deshalb fordern wir, dass wir hier nicht etwa mehr Geld bekommen, sondern diese Mittel vorziehen. Auch über den Just Transition Fund, den Fonds für den gerechten Übergang der EU, werden wir diskutieren. Denn hier sind 85 % der Mittel für den zweiten Arm des Strukturstärkungsgesetzes, also den „Bundesarm“, angerechnet worden – nicht etwa zusätzlich zur Verfügung gestellt worden, wie das von der EU eigentlich angedacht war. Das wird auch eine Diskussionsgrundlage sein. Nicht zuletzt brauchen wir deutliche Verfahrens- und Planungsbeschleunigungen, um die speziell auch vom Bund angedachten großen Infrastrukturprojekte viel schneller auf den Weg zu bringen. Deshalb ist es für mich viel, viel wichtiger, über diese begleitenden Maßnahmen zu sprechen und uns beim Bund dafür einzusetzen, dass hier am Ende Vereinfachungen kommen, anstatt ewig über das ganz genaue Jahr zu diskutieren. Auf jeden Fall müssen beide – sowohl das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz als auch das Strukturstärkungsgesetz – im Zusammenhang diskutiert werden. Es kann nicht sein, dass die Beendigung der Kohleverstromung möglicherweise auf einen früheren Zeitpunkt gesetzt wird, ohne dass gleichzeitig über den Strukturwandel – Veränderungen, Vereinfachungen, Beschleunigungen – diskutiert wird, ohne dass es auch diesbezüglich zu Gesetzesänderungen kommt. Die Zusage der Mittel muss auf jeden Fall bestehen bleiben. Lassen Sie uns also über die begleitenden Maßnahmen diskutieren, statt am Ende solchen Schaufensteranträgen zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion. Herr Abg. Thumm, bitte.

Protokoll ↗