Dr. Stephan Meyer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Barth, das sind, glaube ich, jetzt wieder Äpfel und Birnen, die Sie miteinander vergleichen. (Widerspruch von der AfD) Es gibt im Kohlegesetz ganz klar eine Festlegung von Evaluationen, die gegenwärtig im Jahr 2026 liegt, die man vorziehen müsste, (Thomas Thumm, AfD: Vorschlag auf 2022!) um dann möglicherweise den Ausstieg vorzuziehen. Erst, wenn so eine Evaluation vorgenommen wird, kann der Bund ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, über das wir womöglich unser Votum aus dem Landesparlament abgeben können. Das ist aber auch eine Bundesgesetzgebung. Deshalb, denke ich, ist dort erst einmal die Spielwiese, um die es geht. Beim Corona-Bewältigungsfonds wissen wir alle, dass die Wirkungen von Maßnahmen immer lagebezogen sind und demzufolge unterschiedliche Bedürfnisse nach sich ziehen, sodass man dort eine gewisse Flexibilität braucht. Das ist auch gut so. Wir wissen alle nicht, in welchem Bereich dann womöglich Bedarfe hochkommen, weil entsprechende Maßnahmen erlassen werden müssen. Von daher ist der Vergleich wirklich sehr müßig, den Sie hier gebracht haben. Das passt nicht zusammen. (André Barth, AfD: Ich fand, er ist sehr treffend!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war die Reaktion von Herrn Dr. Meyer am Mikrofon 4. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Antonia Mertsching. Bitte.
