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Dr. Stephan Meyer

CDU 24.03.2022 Sitzungen 7/47

Herr Thumm, ich habe schon gesagt, in dem Punkt I, das sind Feststellungen, die wir hier schon mehrfach debattiert haben und zu denen es eine klare Position meiner Fraktion und meiner Partei gibt. Von daher ist das nichts Neues, (Thomas Thumm, AfD: Da können Sie ja zustimmen!) worüber wir in einem Antrag zustimmen müssten. Der Punkt II ist der, den ich am kritischsten sehe. Sie reden hier über ungelegte Eier. Wir brauchen zunächst die Evaluierung des Ausstiegs und des Erfolgs des Strukturwandels, bevor der Bund neue Entscheidungsgrundlagen für einen möglicher- und idealerweise 2030 stattfindenden Ausstieg hat. Das ist noch nicht der Fall. Demzufolge – und das gehört aus meiner Sicht zu seriöser Politik – sollte man erst über Vorschläge beraten, wenn sie vorliegen, wenn also eine Evaluierung vorgelegt worden ist. Die hat der Bund bisher nicht machen können, was logisch ist. Von daher ist der Punkt II überhaupt noch nicht diskussionsreif. Es gibt keinen Beschluss und keinen Gesetzentwurf des Bundes. Es gibt einen Koalitionsvertrag. Koalitionsverträge sind immer Absichtserklärungen. Wir brauchen aber konkrete Gesetzes- und Antragsentwürfe, über die man dann reden kann. Die liegen nicht vor. Deshalb ist Punkt II Ihres Antrags für uns nicht zustimmungsfähig. Ich habe deutlich gemacht, wo die CDU an dieser Stelle steht. Wir halten den Kohlekompromiss mit dem Jahr 2038 für ganz klar bindend und werden das immer gegenüber dem Bund als Freistaat, auch mit der Bundesratsfraktion gemeinsam, so vertreten. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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