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Dr. Stephan Meyer

CDU 24.03.2022 Sitzungen 7/47

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion zieht hier einen Antrag vom Dezember 2021 ins Plenum, der bereits mehrfach überholt ist. Einerseits gibt es mittlerweile eine Bundesregierung – im Antrag sprechen Sie noch von einer künftigen Bundesregierung – und andererseits haben wir spätestens seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine am 24.02.2022 geopolitisch eine völlig veränderte Lage, die sich auch auf die Energiepolitik auswirkt. Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel ist formuliert: „Schritt für Schritt beenden wir das fossile Zeitalter, auch indem wir den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorziehen und die Technologie des Verbrennungsmotors hinter uns lassen.“ Für „idealerweise“ braucht es auch eine ideale Welt, und die haben wir nun leider nicht. Energiepolitik bewegt sich immer in einem Zieldreieck von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, und wir haben seit 2019 einen hart errungenen Kohlekompromiss. Ich betone: Kompromiss. Und an diesem sollten wir nicht rütteln. Wenn man daran rüttelt, begeht man Vertrauensbruch. Das kann ich nur in Richtung Berlin sehr deutlich sagen. Das sage ich nicht zum ersten Mal, und das haben auch Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und Partei mehrfach öffentlich betont. Es braucht dahin gehend auch keinen Antrag von der AfD-Fraktion. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Schon!) Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung in ihrem heute vorgestellten Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten einerseits richtigerweise formuliert, dass Kohlekraftwerke länger in der Sicherheitsbereitschaft gehalten werden sollen und andererseits dennoch auch in diesem Beschluss daran festhält, dass man idealerweise 2030 aus der Kohle aussteigen möchte. Das ist aus meiner Sicht – gelinde gesagt – naiv und inkonsequent, erst recht, wenn man im gleichen Papier auch die Beschaffung und Reservebildung bei Kohle vorantreiben möchte. Hier zeigt sich ganz deutlich, wie weit die Interessenlagen der Ampelparteien auseinandergehen. Das darf aber nicht zulasten der Menschen und der Unternehmen in Deutschland gehen. Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt sich dafür ein, dass vor dem Hintergrund eines geordneten und gesteuerten Ausbaus der erneuerbaren Energien, die mittelfristig durchaus bis zu hundert Prozent der Stromversorgung in Deutschland übernehmen könnten, eine längere Laufzeit der Kohlekraftwerke unausweichlich ist. Und klar ist auch, dass die Versorgungssicherheit mit grundlastfähiger und preisgünstiger Energie auch unser Ausdruck einer sozialen und marktwirtschaftlichen Energiewirtschaft ist; denn je stärker wir auf die vorhandenen verfügbaren Energiequellen bauen, desto sicherer ist die Energieversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft auch im Freistaat Sachsen. Dabei sehen wir auch angesichts der Kriegssituation und der Verhältnisse in Richtung Russland, dass wir die Abhängigkeiten von ausländischen Gas- und Öllieferungen reduzieren müssen. Eine Abkehr vom Kohlekompromiss 2038 verschärft die Energiefragen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene immens. Im Sinne eines Gelingens der Energiewende und auch des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren fordern wir ganz deutlich: weg mit den Fingern vom Kohlekompromiss 2019. Der ist endverhandelt und sollte auch weiter gelten. Wir brauchen an dieser Stelle Vertrauen. (Beifall bei der CDU –

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