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Thomas Schmidt

24.03.2022 Sitzungen 7/47

Bei der Einführung der Mietpreisbegrenzungsverordnung ist es so, dass wir aufgrund des Bundesgesetzes Vorschläge haben, welche Indikatoren als Maßgabe für die Bewertung herangezogen werden, um die Mietpreisbremse rechtssicher zu begründen. Sachsen hatte sich dann – auch in Abstimmung mit der Koalition – entschlossen, andere, für Sachsen spezifische Indikatoren zu verwenden. Diese haben wir im Kabinett beschlossen und zur Anhörung freigegeben, wie Sie sicherlich wissen. Die Anhörungszeit ist abgelaufen, und es gab speziell für diesen Weg, eigene sächsische Indikatoren zu wählen, von mehreren an dem Prozess Beteiligten ziemlich viel Kritik. Wir werden jetzt nur diesen Teil, damit es schnell geht, juristisch noch einmal prüfen. Ich möchte keine Verordnung auf den Weg bringen, die beim ersten Beklagen wieder herunterfällt, sondern sie muss rechtssicher sein. Die Überprüfung wird allerdings nicht ewig dauern, circa zwei bis drei Wochen. Sie wird noch diese Woche, wie mein Stand ist, extern vergeben. Für diese kurze Bewertung wird bis Anfang April Zeit gegeben, um dann die Mietpreisbegrenzungsverordnung rechtssicher einführen zu können. Es ist nicht irgendwie eingestellt, sondern es geht um die Rechtssicherheit. Das wird jetzt erfolgen, um danach das abschließende Kabinettsverfahren zu beginnen. (Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE: Also vor dem Sommer noch?) – Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Frage des Kollegen Löser von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun Kollegin Pfeil von der SPD-Fraktion; bitte schön.

Protokoll ↗