André Wendt
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schreiben das Jahr 2022. (Zuruf von den LINKEN: Ach was?!) Nun gibt es endlich die Landarztquote im Freistaat Sachsen, eingeführt von den regierungstragenden Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, nachdem die AfD-Landarztquoteninitiative im Jahre 2017 abgelehnt worden ist. (Zurufe von der AfD) Ich möchte eingangs aus dem Plenarprotokoll vom 16. März 2017 zitieren. Ich zitiere hier Herrn Dr. Meyer von der CDU-Fraktion. Er sagte damals – Zitat: „Sie fordern diese Vorabquote. Diese ist aber mit der Freiheit der Berufswahl in der Verfassung nicht vereinbar, die ein sehr hohes Gut ist. Das ist etwas, was wir nicht im Sächsischen Landtag ändern können, sondern dafür bedarf es einer Verfassungsänderung.“ Kollege Meyer, Sie müssen mir wirklich einmal erklären, was es damit auf sich hat. Damals war es unmöglich, unserem Antrag zuzustimmen, weil die Landarztquote mit der Freiheit der Berufswahl und der Verfassung nicht vereinbar war und weil der Sächsische Landtag dies nicht hätte ändern können. Aber nun, ein paar Jahre später spielte dies bei Ihrem Gesetz keine Rolle mehr. Was ist denn in der Zwischenzeit passiert? Gab es eine Verfassungsänderung? Ich glaube nicht. (Beifall bei der AfD) Hat nicht das Parlament den Gesetzentwurf der Staatsregierung im letzten Jahr positiv beschieden? Das müssen Sie mir mal erklären, gern im bilateralen Gespräch bei einem Kaffee oder einem Glas Bier. (Heiterkeit bei der AfD) Aber auch Frau Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich damals ablehnend zu unserem Antrag. Sie sagte, die AfD will die Berufsfreiheit zu den Akten legen. Die AfD hat es nicht so mit der Freiheit, und nach unseren Vorstellungen sollen die jungen Menschen sinngemäß in einen Knebelvertrag gezwungen werden. Beim Gesetz der Staatsregierung spielten diese Bedenken keine Rolle mehr. Da würde mich auch interessieren, wieso dieser Sinneswandel eingetreten ist. Fakt ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind mittlerweile fünf Jahre vergangen. Die ersten Landärzte hätten das Studium zum Humanmediziner fast abgeschlossen, wenn Sie damals unseren Antrag unterstützt hätten. Wir waren damals übrigens bundesweit die ersten, die mittels Antrag solch eine Quote ins Parlament getragen haben. (Beifall bei der AfD) Da in den folgenden Jahren nichts passiert ist, haben wir eine zweite Initiative gestartet, nämlich im März 2020, und einen eigenen Gesetzentwurf ins Leben gerufen, und die Staatsregierung folgte leider erst ein Jahr später. Deshalb muss die Frage erlaubt sein: Konnte sich Sachsen diesen Zeitverzug leisten? Und ich sage ganz klar: Nein! Wir konnten uns diesen Zeitverzug nicht leisten; denn im Jahre 2021 waren bereits 435 Arztstellen unbesetzt, 2019 waren es schon 285. 30 % der Hausärzte sind mittlerweile über 60 Jahre alt. 23 Regionen droht eine Unterversorgung. In sechs Regionen haben wir bereits eine Unterversorgung, das heißt, dort finden Menschen keinen Arzt mehr oder müssen monatelang auf einen Termin warten. Ab 1. April können sich die ersten Interessenten also für das Landarztstudium bewerben. Leider dauert es nun bis zum Jahre 2033, bis die ersten Landärzte im Land ihren Dienst antreten werden. Mit uns wäre dies schon 2028 möglich gewesen. Für Frankenberg/Hainichen, Reichenbach, Stollberg, Torgau, Weißwasser und Werdau kommt dies natürlich zu spät, weil diese Regionen bereits jetzt unterversorgt sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen viele Bausteine, um die medizinische Versorgung in Sachsen sicherzustellen. Die Landarztquote ist ein Baustein davon. Auch wenn die Landarztquote zu spät kommt: Sie kommt endlich, und das ist gut so – gut für Sachsen und gut für die Bürger im Freistaat Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
