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Lucie Hammecke

GRÜNE 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Familien stärken – das muss heißen, Alleinerziehende zu stärken. Alleinerziehende und ihre Kinder sind Familien. Es sind Familien wie andere auch, denn Familien entsprechen immer seltener dem klassischen Bild von Vater, Mutter, Kind. In Sachsen lebten im Jahr 2018 circa 93 400 Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Das heißt, etwa jede vierte Familie in Sachsen – Frau Kuge hat es angesprochen – ist alleinerziehend organisiert. Ein-Eltern-Familien sind dabei genauso vielfältig und individuell wie der Rest unserer Gesellschaft es ist, aber eines eint sie: Sie tragen die alleinige Verantwortung für ihre Familie und sind dabei oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Aufgaben, Pflichten und Zeit, die in Paarbeziehungen geteilt werden können, ruhen allein auf ihren Schultern. Dem eigenen Kind oder den eigenen Kindern, der Arbeit und sich selbst gerecht zu werden ist schwer und kann belasten. Das hat sich insbesondere in der Corona-Pandemie besonders deutlich gezeigt und war für Alleinerziehende eine noch schwierigere Belastung, als es für Familien mit mehr als einem Elternteil war. Doch nicht nur zu Pandemiezeiten ist es wichtig, den Fokus auf die besonderen Herausforderungen zu legen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat meine Fraktion zur Lebenssituation Alleinerziehender in Sachsen eine Große Anfrage eingereicht und einen klaren Fokus der familien- und sozialpolitischen Arbeit auf das Thema gelegt. Besonders meinem Kollegen Volkmar Zschocke möchte ich an dieser Stelle danken. Bei dieser Anfrage kam auch für Sachsen heraus, dass Alleinerziehende besonders häufig auf staatliche Unterstützungen angewiesen sind. Im Jahr 2018 stellten für fast jede fünfte Familie von Alleinerziehenden Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und ähnliche Sozialleistungen die wichtigsten Quellen für ihren Lebensunterhalt dar. Viele Alleinerziehende gehen auch arbeiten, doch das Gehalt reicht oft nicht aus für den Lebensunterhalt der Familie. Das sind die Gründe, warum es konkrete Unterstützungsmaßnahmen braucht. Deshalb müssen wir sowohl in Sachsen helfen, wo wir es können, als auch auf der Bundesebene auf Reformbedarf drängen. Den Anfang hat das Staatsministerium bereits gemacht mit der Finanzierung der Einrichtung einer ersten Fach- und Anlaufstelle für Alleinerziehende in Ostsachsen. Daran sollten wir anknüpfen und zukünftig ein sachsenweites Netzwerk mit entsprechenden Anlaufstellen auch in den Regionen Chemnitz und Leipzig aufbauen. Außerdem sollen durch die Anlaufstelle zukünftig eine Internetplattform erstellt werden, die alle Informationen, die für Alleinerziehende relevant sein könnten, zentral sammelt, und ein zentrales Notfalltelefon eingerichtet werden. Ich danke dem Sozialministerium und Staatsministerin Petra Köpping für diese Förderung. Jetzt gehen wir mit diesem Antrag einen Schritt weiter. Ich bin froh, dass wir ihn gehen, auch wenn es lange nicht der letzte gewesen sein kann. Damit Alleinerziehende selbstbestimmt und ohne finanzielle Sorgen leben können, braucht es gut aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Wir haben uns als Koalition bereits in den Koalitionsverhandlungen 2019 miteinander auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation bzw. der Ausbildung sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt verständigt. Unser Ziel ist es daher mit diesem Antrag, die Tätigkeiten im Bereich Alleinerziehende zu bündeln und gemeinsam mit der kommunalen Ebene, der Wirtschaft und den Familienverbänden einen Aktionsplan zu erarbeiten; denn – ich habe es bereits erwähnt – Alleinerziehende sind aktuell besonders häufig auf staatliche Unterstützungen angewiesen. Das liegt daran, dass die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dieser Lebenslage besonders schwierig ist. Diesen Herausforderungen wollen wir auf verschiedenen Ebenen begegnen. Einerseits muss es darum gehen, flexiblere Kindertagesbetreuungsmodelle zu entwickeln, andererseits aber auch flexiblere Ausbildungs- und Erwerbstätigkeitsmodelle zu fördern. Dazu muss es gehören, Studium und Ausbildung in Teilzeit zu ermöglichen, ebenso wie anpassende Weiterbildungsangebote an die Zielgruppe Alleinerziehender zu erreichen. Das sind einige der Maßnahmen, die wir der Staatsregierung für die Erarbeitung dieses Aktionsplans gerne mitgeben wollen. Vor allem wollen wir, dass sich bis zum Ende dieses Jahres gemeinsam hingesetzt wird. Die Frist hatte Frau Kuge bereits genannt. Es geht um das gemeinsame Arbeiten, um im Themenkomplex voranzukommen. Wer wüsste besser, was Alleinerziehende in ihrem Lebensalltag brauchen, wenn nicht die Familienverbände, in denen sie organisiert sind. Wer könnte besser sagen, wie bestimmte Forderungen im Bereich der Ausbildung umgesetzt werden können, wenn nicht die Unternehmen, die sie durchführen. Nicht zuletzt gehören die Kommunen mit an den Tisch, die in vielfältiger Verantwortung für die Menschen sind, die vor Ort bei ihnen leben. Hier sehen wir klar die Aufgabe des Freistaates, Wissen zu bündeln, zu koordinieren und zu unterstützen und, das gehört auch dazu, konkret als Arbeitgeber als Vorbild zu fungieren. Etwa 210 000 Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen. Dort kann und muss die Staatsregierung ansetzen. Das heißt, wie es der Antrag formuliert, zu ermöglichen, Ausbildungen, die in der Verantwortung des Freistaates oder seiner Unternehmen liegen, in Teilzeit zu absolvieren. Das heißt aber auch, flexible Möglichkeiten für Teilzeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst zu schaffen. Um das einmal ganz konkret an einem Beispiel zu zeigen: Das Rechtsreferendariat wird zukünftig auch in Teilzeit möglich sein. Hier ist der Bundesgesetzgeber vorangegangen und hat das Richtergesetz geändert. Aber – und das muss uns auch klar sein – wir hier in Sachsen müssen und sollten und gehen jetzt Schritte voran. Für einen echten Paradigmenwechsel in der Familienpolitik braucht es aber die Bundesebene. Daher bin ich für die angedachte Kindergrundsicherung dankbar, die nun endlich kommen soll; denn trotz einer Vielzahl der Maßnahmen, oder gerade wegen der verwirrenden Vielzahl der Maßnahmen in der Familienpolitik können wir nicht von einer gerechten Lösung für alle Kinder und ihren Familien sprechen. Noch viel zu oft sind Gruppen von Menschen – oft waren es Alleinerziehende – durch das Raster gefallen und mussten viel Zeit und Muße in umständliche Antragsverfahren stecken, und das, obwohl gerade sie die Zeit mit ihren Kindern und für ihre Kinder brauchen. Daher ist klar: Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie wir darangehen. Ich denke, die Kindergrundsicherung, wie sie jetzt im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart ist und seit vielen Jahren gefordert wird, zeigt einen Weg dahin. Aber da hört es natürlich nicht auf. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist ein bundespolitisches Projekt, von dem allein in Sachsen mehrere Hunderttausende Menschen profitieren werden. Eins ist klar, Erwerbsarbeit muss vor Armut schützen und Teilhabe ermöglichen. Gerade Alleinerziehende, gerade Frauen sind genau dort zu finden, im Niedriglohnsektor, und werden daher überproportional von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Etwa jede vierte Familie in Sachsen ist alleinerziehend, davon sind 90 % Frauen. Frau Kuge hat diese sehr eindrücklichen Zahlen genannt. Das heißt, wenn wir über Themen wie Armut und Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit sprechen, wenn wir über die konkreten Auswirkungen sprechen, dann betreffen die zu 90 % Frauen und zeichnen ein Bild fort, über das Deutschland eigentlich nur einmal im Jahr spricht, und das ist am 8. März. Aufgrund der Aktuellen Debatte der LINKEN haben wir es heute Morgen schon einmal im Plenum getan. Vielen Dank noch einmal dafür. Sehr geehrte Abgeordnete! Der Aktionsplan, den dieser Antrag fordert, hat ein im Koalitionsvertrag festgeschriebenes konkretes Ziel: die Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Integration in den Arbeitsmarkt. Natürlich werden dadurch weder alle Problemlagen noch alle Unterstützungsnöte für Alleinerziehende abgedeckt werden. Vieles davon ist auch auf Bundesebene anzugehen: eine grundlegende Reform der Grundsicherung, eine Reform des Unterhaltsrechts, auch die konkrete Frage, wo es sich Alleinerziehende nach der Trennung eigentlich noch leisten können, mit ihren Kindern zu wohnen, oder Fragen des Kinderkrankengeldes. Das Feld ist breit und auch mit den von mir genannten Stichworten noch lange nicht abgedeckt. Aber eins ist klar: Alleinerziehende verdienen unsere Unterstützung. Ich freue mich sehr, dass wir uns innerhalb der Koalition jetzt auf die im Antrag genannten Punkte einerseits und auf das Bündeln von Wissen und Ressourcen andererseits einigen konnten. Ich freue mich über die Debatte. Ich würde mich natürlich auch über eine breite Unterstützung des Antrages freuen. Aber vor allem weiß ich, dass große Teile dieses Plenums hinter diesem Anliegen stehen. Ich bin mir sicher, dass ich im Schlusswort darauf eingehen werde. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Pfeil, bitte.

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