Dr. Matthias Rößler
Wir sind mitten in der dritten Rederunde. Möchte in dieser dritten Rederunde noch eine Fraktion das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Herr Staatsminister Dulig, bitte. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit August 2021 wird das Bildungsticket nun endlich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Das hat lange gedauert, wir haben lange dafür gekämpft. Aber der Grund dafür, dass es so lange gedauert hat, liegt schlichtweg daran, dass wir beim ÖPNV eine kommunale Zuständigkeit haben und uns hier mit einem Projekt des Landes verständigen mussten. Aber jetzt haben wir es: ein landesweit einheitliches, kostengünstiges und umfassend gültiges Bildungsticket, so wie wir es wollten; denn vorher hatten die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen den nachfolgenden Optionen: Entweder sie nutzten ein ÖPNV-Ticket gemäß einer der elf Schülerbeförderungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte, oder die Schülerinnen und Schüler mussten sich mit den landesweit gefühlt 50 unterschiedlichen Ticketangeboten abfinden, alles in allem nur mäßig attraktiv und nicht geeignet, um für die Mobilitätswende zu werben. Das alles gibt es jetzt mit dem Bildungsticket nicht mehr; denn erstens: Das Bildungsticket steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule besuchen. Zweitens: Es gibt kein Kriterium Mindestentfernung oder ähnliche Zugangshürden mehr. Drittens: Es kostet nur und maximal 15 Euro im Monat, ist aber ganzjährig und ganztägig in einem gesamten Verkehrsverbund gültig. Umso ärgerlicher ist es, dass mit dem Vortrag der AfD hier zwei völlig verschiedene Themen falsch in Beziehung gesetzt werden (Sören Voigt, CDU: Wie immer!) und versucht wird, die Wahrnehmung des Bildungstickets negativ zu beeinflussen. Das eine ist das Bildungsticket, und die seit dem 1. August 2021 zusätzliche finanzielle Unterstützung des Freistaates an die kommunalen Aufgabenträger für genau dieses Ticket. Das andere sind Anpassungen der Satzung zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten durch die Landkreise oder kreisfreien Städte, die immer noch Träger der Schülerbeförderung sind. Die Träger der Schülerbeförderung regeln alle Einzelheiten durch Satzung, insbesondere zum Umfang und zur Abgrenzung der Beförderungskosten sowie Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils. Ich will hier sehr deutlich sagen: Vonseiten des Freistaates wird kein direkter rechtlicher oder anderer Zusammenhang zwischen dem Bildungsticket und den kommunalen Schülerbeförderungssatzungen hergestellt. Die Satzungshoheit liegt nach wie vor und allein bei den Trägern der Schülerbeförderung, also bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Voraussetzung dafür, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Zuwendung des Freistaates für das Bildungsticket erhalten, für immerhin 50 Millionen Euro im Jahr, ist lediglich, dass das Bildungsticket in den Landkreisen und kreisfreien Städten verfügbar, erwerbbar und käuflich ist. Kurzum: Die Landkreise und kreisfreien Städte regeln in ihren Satzungen die Eigenanteile und Erstattungsansprüche und können sie unabhängig vom Bildungsticket beibehalten oder neu festlegen. Sie können dies auch weiterhin spezifisch für einzelne Schülergruppen selbst regeln. Dass diverse Schülerbeförderungssatzungen auf das Bildungsticket abstellen, scheint nachvollziehbar bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Vergünstigungen gemäß den bestehenden Satzungen hinter dem Bildungsticket bleiben. Schließlich würde niemand das Ticket entsprechend der Satzung erwerben, wenn es ein schlechteres Angebot ist als das frei erwerbbare Bildungsticket. Genauso gibt es aber Satzungen, nach denen zwar das Bildungsticket ausgereicht wird, aber die bisherigen geringen Eigenanteile für Schülerinnen und Schüler stabil bleiben bzw. das finanzielle Engagement der Kommune aufrechterhalten wird, so zum Beispiel im Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien. Dann scheint es aber auch Landkreise zu geben, die ihr finanzielles Engagement für Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Schülerbeförderungssatzung zurückfahren. Das Bildungsticket wird anstelle der bisherigen Angebote über die Satzung ausgegeben, und der eigentlich zwar günstige Preis des Bildungstickets, der jedoch im Vergleich zu den bisher zu zahlenden Eigenanteilen höher ist, sorgt für reichlich Unmut. Davon konnten Sie für das Gebiet des VMS reichlich lesen, und das scheint derzeit für die Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern der Fall zu sein. Klar ist aber, das Geld, das die Schülerinnen und Schüler, die durch die Schülerbeförderungssatzung begünstigt werden, künftig mehr zahlen sollen, sparen sich die betreffenden Landkreise ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist äußerst befremdlich und ärgerlich, wenn es für einige Schülerinnen und Schüler auf einmal teurer wird, mit dem ÖPNV mobil zu sein, dies vor allem, obwohl der Freistaat neben den ohnehin regulären Ausgleichszahlungen gemäß des ÖPNVAusbildungsfinanzierungsgesetzes zusätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr für das Bildungsticket an die Landkreise und kreisfreien Städte ausreicht. Die gemeinsame Umsetzung des Bildungstickets mit den Landräten und Oberbürgermeistern, die zusätzliche Zuwendung des Freistaates in Höhe von 50 Millionen Euro bedeutet jedoch nicht, dass die Kommunen aus ihrer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler entlassen sind. Es gibt keinen Zwang, die Schülerbeförderungssatzungen für Schülerinnen und Schüler zu verschlechtern. In diesem konkreten Fall geht es allein um das Interesse, auf kommunaler Ebene das Geld einzusparen, leider zulasten der Schülerinnen und Schüler im VMS, insbesondere der Grundschülerinnen und Grundschüler. Dass es auch anders geht, machen andere Gebietskörperschaften vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag von Ihnen gelesen habe, dachte ich mir Folgendes: In Ordnung, es ist Landratswahlkampf. Einer versucht sich zu profilieren und stellt sich hier hin. Danach versucht er, vor Ort zu sagen, dass er sich dafür eingesetzt habe. Ich bin, nachdem Henning Homann mit Blick auf Ihr eigenes Verhalten einiges erzählt hat, – – (Thomas Thumm, AfD: Empört!) Ja, ich bin empört, weil es schon eine Frechheit ist. Es ist eine Frechheit sondergleichen, einen Antrag zu stellen, um vom eigenen Versagen abzulenken. Sie haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Tom oder Ihre Melanie kein besseres Angebot haben. Sie haben im Kreistag aktiv dafür gestimmt. Sie tragen mehr Verantwortung dafür. Sie haben sich überhaupt nicht zu Ihrem eigenen Verhalten geäußert. Das Gegenteil ist der Fall: Das eine kam zum anderen, bis hin zum Spritpreis. Sie haben kein einziges Wort zu Ihrem eigenen Verhalten verloren. Das ist verlogen. Sie sollten sich sehr wohl überlegen, ob Sie sich in Ihrem Landratswahlkampf vor die Leute hinstellen und mit dem Finger auf andere zeigen. Ich garantiere Ihnen, dass wir dafür sorgen werden, dass mindestens vier Finger auf Sie zurück zeigen. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Sie haben die Verantwortung dafür, dass mit Ihrer Entscheidung im Landkreis das bessere Angebot gestrichen wurde. (Beifall bei der SPD, vereinzelt bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bildungsticket ist ein sehr gutes und wichtiges Angebot und ein Fortschritt für alle Schülerinnen und Schüler. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Es ist ein Beweis dafür, dass der Freistaat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten tolle Verbesserungen für den ÖPNV voranbringen kann. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)
