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Dr. Rolf Weigand

AfD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein bisschen Blödsinn eingehen, der hier behauptet wurde. Herr Homann, ich erinnere Sie noch einmal an Ihren Koalitionsvertrag und zitiere daraus: „Wir schaffen die Voraussetzungen für die Harmonisierung aller Schülerbeförderungsatzungen der ÖPNV-Aufgabenträger im Freistaat Sachsen.“ Jetzt aber sagen Sie, dass jeder Landkreis noch irgendetwas anderes tun könne – da noch einen Rabatt einführen und dort noch etwas zusätzlich. (Andreas Nowak, CDU: Haben Sie mir zugehört, Herr Dr. Weigand? Das habe ich doch erklärt!) Damit schaffen wir keine Harmonisierung. Sie widersprechen gerade selbst Ihrem eigenen Koalitionsvertrag. (Sören Voigt, CDU: Lesen! Lesen hilft manchmal! – Andreas Nowak, CDU: Lesen ist so eine Sache!) Und: Sie haben recht. Die Schülerbeförderung ist laut Sächsischem Schulgesetz § 23 geregelt. Es gibt dazu noch eine Verwaltungsvorschrift vom SMK, aus dem Kultusministerium, dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium. Dort steht drin, dass es einen Mindestabstand zwischen Schule und Haus gibt, in dem das Kind wohnt – die kleine Melanie oder der kleine Tom zum Beispiel –, also mindestens 2 Kilometer von der Grundschule entfernt. Dann habe ich die Berechtigung, ein Schülerticket günstig zu erwerben. Was Sie jetzt möchten: Sie möchten quasi die Gesellschaft spalten. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Ein Kind, das 2 Kilometer oder mehr entfernt wohnt, zahlt dann bei uns im Jahr 15 Euro. Und wer 1,8 Kilometer entfernt wohnt, der zahlt dann 180 Euro. Das ist völlig unsozial. Sie sollten sozial aus der SPD herausstreichen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD –

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