Antonia Mertsching
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Minderheiten – das Thema ist oft ein Kampfplatz gesellschaftlicher Diskussionen, wenn es beispielsweise um soziale Schichten, andere Kulturen oder sexuelle Orientierungen geht. Oder Minderheiten sind etwas, das ganz weit weg von uns stattfindet, wenn wir beispielsweise von den Rohingya in Myanmar oder den Indigenen auf dem amerikanischen Kontinent hören. Dabei werden Minderheiten oft als etwas behandelt, das stört, das nicht in die eigene gesellschaftliche Vorstellung passt oder gern belächelt bzw. ignoriert wird. Doch diese sogenannten Minderheiten sind etwas, das in vielerlei Hinsicht immer eine Bereicherung darstellt: durch ein Weltbild, das man sich erschließen kann und das hilft, das eigene zu respektieren, durch eine Sprache und Kultur, die den eigenen Horizont erweitern und Neugierde wecken kann, durch eine Geschichte, die auch die eigene Geschichte verstehen lässt. Genauso eine Minderheit bzw. Bereicherung haben wir im Osten des Freistaates Sachsen, nämlich die Sorbinnen und Sorben. Bei all dem Sterben an Sprachen und einzigartigen Kulturen weltweit, weil Minderheitenschutz immer noch als „nice to have“ oder freiwillige Aufgabe begriffen wird, ist es umso richtiger und wichtiger, dass der Freistaat Sachsen einen besonderen Umgang mit „seiner“ Minderheit pflegt, und zwar mit einem Gesetz zum Schutz der sorbischen Bevölkerung und Erhalt seiner Kultur und insbesondere mit in dem Artikel 6 der Sächsischen Verfassung verbrieften Recht auf Bewahrung der Identität des sorbischen Volkes sowie auf Pflege und Entwicklung seiner angestammten Sprache, Kultur und Überlieferungen, mit eigenen finanziellen Mitteln zum Erhalt seiner Kultur und Sprache, mit der Anerkennung und Einbindung seiner politischen Vertretungen. Aus diesem Grund sprechen wir heute über den Antrag der Koalition zum Sechsten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen, der ganz offensichtlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Regelungen des § 7 des Sächsischen Sorbengesetzes, Bericht der Staatsregierung, doch eher etwas dürftig formuliert sind: „Die Staatsregierung erstattet dem Sächsischen Landtag mindestens einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen.“ Der Landtag soll daher – natürlich auch mit unserer Zustimmung – beschließen, dass der Bericht bis zum 30.09.2022 vorgelegt wird und dass der Bericht um ein paar Punkte ergänzt werden soll, die den Umsetzungsstand des Maßnahmenplanes zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache oder die bisherigen Ergebnisse des Maßnahmenpaketes zur Gewinnung von Lehrkräften für Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet widerspiegeln. Berichtet werden soll auch, wie im Rahmen des Strukturwandels die Bundesmittel zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur verwendet werden. Darüber hinaus möchten wir mit unserem Änderungsantrag, den ich hiermit einbringen möchte, über diese Forderungen hinausgehen. Mit dem Punkt f schlagen wir vor, dass über die konkreten Möglichkeiten, Wege, Mittel und Instrumente für das sorbische Volk, die eigene Arbeit zum Erhalt und zur Fortentwicklung der sorbischen Kultur und Sprache im Prozess des Strukturwandels wirksam einzubringen, berichtet wird. Die Sorbinnen und Sorben erhalten nicht nur Bundesgeld, sondern auch Strukturhilfen. Außerdem sind sie aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden und haben eine eigene Förderrichtlinie für Projektanträge entwickelt. Schließlich fordern wir mit unserem Änderungsantrag und einem weiteren Punkt e eine gesonderte Berichterstattung über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermittlung und das Ausleben sorbischer Sprache und Kultur. Es gibt genügend Anhaltspunkte, dass durch die Kontaktbeschränkungen der Gebrauch der sorbischen Sprache innerhalb von Familien, in der Schule, in der Kita oder in den Vereinen ins Hintertreffen geraten ist und die Arbeit von Kulturvereinen einen merklichen Rückschritt erlitten hat. Ein weiterer Punkt, über den Sie als Koalition nachdenken können, ihn künftig in die Berichterstattung aufzunehmen, ist die Entwicklung von Übergriffen auf die sorbische Bevölkerung; denn es ist nicht zu leugnen: Es gibt Sorbenfeindlichkeit in der Lausitz, die mittels physischer Gewalt oder Sachbeschädigung ihren Ausdruck findet, wie die Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage Anfang Januar dieses Jahres gezeigt hat. Auch wenn sich diese Fälle seit dem Jahr 2015 auf eine einstellige Zahl beschränken, ist doch jeder Fall von gruppenbezogener Menschlichkeit ein Fall zu viel. (Marco Böhme, DIE LINKE: Menschenfeindlichkeit!) – Was habe ich gesagt? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Menschlichkeit!
