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Katja Meier

23.03.2022 Sitzungen 7/46

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben schon gemerkt, dass der zuständige Staatsminister heute nicht zugegen ist. Deshalb darf ich Ihnen heute zu diesem Gesetzentwurf ein paar Sätze sagen. Wie gesagt, mit dem aktuell vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz soll zweierlei geregelt werden, nämlich erstens die Zuständigkeit des Landesamtes für Landwirtschaft und Geologie für die Lärmkartierung. Das haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag vorgenommen, nämlich die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie. Und mit der Übertragung der Zuständigkeit auf das LfULG wird auch eine langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt. Die Aufgabe der Lärmkartierung kann künftig weitgehend zentral vom Freistaat wahrgenommen werden und ermöglicht eine fachliche Stärkung und einen zielgerichteten Ressourceneinsatz. Wichtig ist aber, an der Stelle noch zu sagen, dass die Gemeinden mit einer eigenen Straßenbaulast, also sprich: Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau, für die Erstellung der Lärmkarten weiter zuständig bleiben, da hier die Synergieeffekte mit anderen Aufgaben bestehen. Weiterhin soll das Gesetz die Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde für die Marktüberwachungsvorschriften der EU regeln. Zurzeit besteht eine Regelungslücke – das haben wir jetzt schon gehört – in Bezug auf die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte und weil die Auffangzuständigkeit in § 2 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr ausreichend ist. Im Jahr 2020/21 wurde die 28. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes novelliert. Dort sind keine Anforderungen an die Verbrennungsmotoren enthalten. Diese sind nun in der entsprechenden EUVerordnung geregelt, genauso wie die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden in der entsprechenden Verordnung jetzt geregelt sind. Daher muss die Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde im Ausführungsgesetz um die EU-Verordnung ergänzt werden. Der Mehraufwand gegenüber der Marktüberwachung nach der 28. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird finanziell ausgeglichen. Wir haben auch gehört, dass das Beratungsunternehmen Kienbaum bei einer vom Freistaat Sachsen im Jahr 2017 beauftragten „Studie zur Optimierung der Marktüberwachungsstrukturen im Freistaat Sachsen“ zu dem Ergebnis kam, dass die Marktüberwachung am effektivsten zentral von der Landesdirektion wahrzunehmen ist. An dieser Stelle ist zu betonen, dass mit der Änderung des Ausführungsgesetzes keine Vorentscheidung über die Frage der Zentralisierung der Marktüberwachung bei einer staatlichen Behörde getroffen wird; denn für die Übertragung der Zuständigkeit auf eine staatliche Behörde reicht eine Rechtsverordnung. Das Ausführungsgesetz enthält die Ermächtigung des SMEKUL zur Übertragung der Zuständigkeit auf die Landesdirektion durch Rechtsverordnung. Die Übertragung soll dann in der Sächsischen Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung erfolgen. Trotzdem – das ist schon mehrfach gesagt worden – müssen wir jetzt erst einmal die Regelungslücke schließen, um dann weiter vorzugehen, was die Zentralisierung angeht – aber ein Schritt nach dem anderen. Deshalb bitte ich – auch im Namen meines lieben Kollegen Günther – um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsministerin Katja Meier. Wenn es jetzt keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, würden wir gleich zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesimmissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz in der Drucksache 7/8514, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, zur Abstimmung. Die Fraktion DIE LINKE hat eine artikelweise Abstimmung beantragt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Punktweise Abstimmung!) Punktweise Abstimmung in Artikel 1? (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Frau Kollegin Mertsching, ich muss trotzdem noch einmal nachfragen: Sie wollen, dass wir im Artikel 1 über die arabischen Ziffern einzeln abstimmen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Punkte 1 bis 6!) Punkte 1 bis 6, okay. – Dann rufe ich als Erstes die Überschrift auf. Wer der Überschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Mehrheit der Stimmen dafür und einer Anzahl von Stimmen dagegen ist der Überschrift somit zugestimmt worden. Wir kommen zu Artikel 1. Ich lasse jetzt in Artikel 1 als Erstes über den Punkt 1 abstimmen, die Überschrift auch. Dann beginnen wir mit der Überschrift. Wer der Überschrift von Artikel 1 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei einer Anzahl von Stimmen dagegen ist somit der Überschrift zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Artikel 1 Punkt 1 ab. Wer Punkt 1 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Trotz einer Anzahl von Stimmen dagegen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist somit dem Punkt 1 in Artikel 1 zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt über Punkt 2 in Artikel 1 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit Punkt 2 von Artikel 1 zugestimmt worden. Wir kommen jetzt zu Punkt 3 in Artikel 1. Wer Punkt 3 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist Punkt 3 in Artikel 1 ebenfalls zugestimmt worden. Wir kommen jetzt zu Punkt 4 in Artikel 1. Wer Punkt 4 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist Punkt 4 zugestimmt worden. Wir kommen jetzt zu Punkt 5 in Artikel 1. Wer Punkt 5 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist Punkt 5 zugestimmt worden. Jetzt kommen wir zu Punkt 6. Wer gibt Punkt 6 in Artikel 1 die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich. Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und Stimmen dagegen ist somit auch Punkt 6 zugestimmt worden. (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Uns ist gerade aufgefallen, dass wir über den Eingangssatz von Artikel 1 ebenfalls hätten abstimmen müssen. Deshalb möchte ich das gern noch nachholen, wenn das Ihr Einverständnis hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Darauf wollte ich auch schon hinweisen!) Hätten Sie doch Ihrer Verwirrung gleich Ausdruck verliehen! Das ist immer gewünscht. Mitmachen ist sehr gut. – Wer dem Eingangssatz zu Artikel 1 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist dem Einführungssatz zu Artikel 1 somit entsprochen worden. Wir kommen nun zu Artikel 2 – hierzu ist aber keine punktweise Abstimmung beantragt worden –, dem Inkrafttreten. Das möchte ich jetzt gern zur Abstimmung stellen. Wer Artikel 2, dem Inkrafttreten, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und Stimmen dagegen ist somit Artikel 2 zugestimmt worden. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesimmissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz. Wer diesem Gesetzentwurf in Gänze die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist somit diesem Entwurf zugestimmt worden. Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung ist das möglich, wenn wir die Dringlichkeit beschließen. – Ich Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/8730, Gesetzentwurf Drucksache 7/9425, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage, ob jemand widerspricht? Das sehe ich nicht. Die Berichterstatterin Frau Buddeberg ist heute nicht anwesend. Deswegen gehe ich davon aus, dass sie das Wort nicht wünscht. Wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Heilberufezuständigkeitsgesetzes. Wir stimmen wie gewohnt auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab. Es liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD mit der Drucksachennummer 7/9477. Deswegen behandeln wir zunächst den Änderungsantrag. Ich sehe Sabine Friedel an Mikrofon 3. Es kann losgehen.

Protokoll ↗