Antonia Mertsching
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Lärm ist eine nicht zu unterschätzende Quelle, die uns im Alltag belastet. Er mindert die Konzentration und verhindert, dass wir uns entspannen können. Um die Belastung durch Lärm festzustellen, gibt es zwei Möglichkeiten: die Befragung der Betroffenen einerseits und die Messung von Lärmquellen andererseits. Für Letzteres findet regelmäßig eine sogenannte Lärmkartierung statt. In Sachsen sind dafür die Gemeinden zuständig. Die Ergebnisse müssen an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gemeldet werden. Allerdings gibt es in Sachsen auch eine Regelungslücke, wer für die Lärmmessung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten Maschinen und Geräten zuständig ist. Nicht für den Straßenverkehr bestimmte Maschinen und Geräte, das sind beispielsweise Motorsägen, Rasenmäher oder Baumaschinen. Auch und gerade diese sondern einen Nerv tötenden Lärm ab. Mit der Gesetzesänderung sollen die unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise mit dieser Aufgabe der Lärmmessung betraut werden und, wenn auch nur übergangsweise, dafür einen Mehrbelastungsausgleich erhalten. Um sich mit dieser staatlichen Aufgabe der Lärmmessung schon langfristig auseinanderzusetzen, beauftragte das zuständige sächsische Verkehrsministerium im Jahr 2018 die Kienbaum Consultants International GmbH mit einer Studie darüber, wem die Aufgabe der Lärmmessung in diesen Fällen am besten zu übertragen sei. Das Ergebnis war allerdings ein anderes, als wir es heute mit dem Gesetzesvorschlag diskutieren. Das Unternehmen empfahl die Zentralisierung dieser sogenannten Marktüberwachungsaufgabe auf der staatlichen Ebene bei der Landesdirektion Sachsen bzw. dem LfULG und eben nicht bei den unteren Immissionsschutzbehörden auf Landkreisebene, wie es jetzt vorgeschlagen ist. Und so ist es kein Wunder, dass sich der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städteund Gemeindetag in mehreren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf kritisch geäußert haben, dass die Marktüberwachung, also die Lärmmessung, den Landkreisen übertragen werden soll. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Sächsischen Städteund Gemeindetags: „Die Staatsregierung wird ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht, da sie dergestalt die im Rahmen der Kienbaum-Studie erarbeiteten Ergebnisse den interministeriellen Uneinigkeiten opfert. Daran anknüpfend ergibt sich die Frage, weshalb der Freistaat Sachsen Beratungsunternehmen mit umfangreichen Organisationsuntersuchungen beauftragt, wenn im Anschluss die Ergebnisse dieser Untersuchung derart umfänglich ignoriert werden.“ Denn insbesondere für technische Prüfungen wie diese braucht es spezialisiertes Personal. Dies kann kein Landkreis leisten, auch nicht durch den Mehrbelastungsausgleich und auch nicht übergangsweise. Die Übertragung auf die Landkreise wäre auch nicht effizient, da zur Aufgabenerfüllung lediglich eine halbe Personalstelle mehr bei der Landesdirektion Sachsen eingesetzt werden müsste. Immerhin ermöglicht die Staatsregierung im Gesetzentwurf mit einer Verordnungsermächtigung, dass die Zuständigkeit per Rechtsverordnung auf die Landesdirektion Sachsen oder das LfULG übertragen werden kann. Warum das Ganze jetzt noch nicht möglich ist, bleibt ein Rätsel. Eine Übertragung der Aufgabe der Lärmkartierung an eine der beiden staatlichen Stellen ist hingegen vollumfänglich zu begrüßen und dringlich. Immerhin steht die nächste Lärmkartierung noch in diesem Jahr an. Von daher werden wir dem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Änderungsantrag bei punktweiser Abstimmung nur teilweise zustimmen und uns insgesamt enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antonia Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten, Frau Präsidentin!) Alles klar. Für die SPD-Fraktion Volkmar Winkler, bitte. Entschuldigung. Da war der Name schneller als – –
