landtag.sachsen.de ↗

Thomas Prantl

AfD 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf für die Marktüberwachung für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Verbrennungsmotoren – in Klammern: Freischneider, Motorkettensägen usw. – werden zwei Ziele verfolgt. Erstens soll die Regelungslücke für die Zuständigkeit der Marktüberwachung geschlossen werden. Sie wollen einen sicheren Verwaltungsvollzug gewährleisten und die Aufgabe an die unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise überweisen. Im Gegenzug sollen die Gemeinden ohne eigene Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen von der Aufgabe der Lärmkartierung entlastet werden. Als AfD-Fraktion stimmen wir hier weitestgehend mit den Stellungnahmen der kommunalen Verbände überein. Zwar finden wir die zentrale Übernahme der Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus Effizienzgründen tatsächlich richtig – damit hätten auch die Kommunen mehr Sicherheit. Anders sehen wir das, wenn die Aufgaben der Marktüberwachung nun von den Kommunen übernommen werden sollen. Dass die Genehmigungsverfahren auf die unteren Immissionsschutzbehörden der Kommunen übertragen werden sollen, kritisieren der Sächsische Landkreistag und auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag sehr klar und deutlich. Zudem gibt es eine Studie aus dem Jahr 2018 zu den Marktüberwachungsstrukturen in Sachsen, welche zu dem des Entwurfs des Ausführungsgesetzes zum und zum Benzinbleigesetz der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft Ergebnis kommt, dass kleinteilige Zuständigkeitsverteilungen wie die der Marktüberwachungsaufgaben vom Freistaat hin zu den unteren Fachbehörden der Kommunen der denkbar schlechteste Weg seien. Ich glaube, das hätten wir auch ohne die Studie gewusst – jetzt haben wir sie aber. Der Mehrwert dieser Delegierung hin zur kommunalen Ebene ist auch fraglich, wenn schon in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt wird, dass im gesamten Freistaat von gerade einmal zehn – ich sage es noch einmal: zehn – Laborprüfungen jährlich sachsenweit auszugehen ist. Das wäre jährlich eine Laborprüfung pro Kreis, und da sind die kreisfreien Städte noch nicht einmal dabei. Hinzu kommt das Argument, die Kosten für die Kostenbescheide könnten ja vorläufig vom Energieministerium übernommen werden. Auch dieses Argument trägt nicht, denn hätten wir die Zentralisierung dieser Aufgabe auf Landesebene, dann würden wir auch dieses Hin und Her bei den Erstattungen überflüssig machen. Weshalb also jeder Landkreis personelle Ressourcen mit aktuellem Fachwissen in diesem Spezialgebiet der Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte vorhalten soll, wenn dieselbe Aufgabe gebündelt in Landeshand effektiv und rationell zu bewerkstelligen wäre, erschließt sich uns hier wirklich nicht. Dieses Gesetz bringt unter dem Strich keine Entlastung für unsere Kommunen. Vielmehr wird erneut unverhältnismäßig viel Bürokratie aufgebaut. Es wird erneut Verwaltungsaufwand multipliziert. Die Kommunen werden unnötig belastet. Diese Unsinnigkeit ist nun offenbar auch zu den Koalitionsfraktionen durchgedrungen. So wird mittlerweile nach einem Weg gesucht, diese Marktüberwachungsaufgaben nun doch in Landeshand zu legen. Da die hier vorgelegte Version des Gesetzentwurfs jedoch noch die Aufgabenverschiebung zu den unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise vorsieht, werden wir diesen Entwurf – trotz der durchaus sinnvollen Festschreibung der Lärmkartierung – daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Antonia Mertsching, bitte.

Alle Reden von Thomas Prantl Protokoll ↗