landtag.sachsen.de ↗

Peter Wilhelm Patt

CDU 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begehrlichkeiten waren absehbar, aus dem Corona-Kreditrahmen Gelder umzuwidmen oder umzulenken oder auch die Verwendungsziele etwas extensiv auszulegen. Das argwöhne ich auch bei manchem Vortrag heute hier. Es klingt gut zu sagen: „Wir müssen die Krise meistern.“ Es ist auch verständlich, dass man sich nicht festlegen möchte, um welche Maßnahmen es geht. Am Ende wird um Maßnahmen gestritten, die wir eigentlich der Zivilgesellschaft übertragen müssten oder dem Regelsystem unserer Gesellschaft, welches wir viel zu wenig nutzen und dem wir viel zu wenig zutrauen. Die Subsidiarität unseres Staatsaufbaus gebietet es uns, dass wir uns zurücknehmen. Über den Zeitpunkt wird man streiten; ich halte ihn für überschritten. Nach meiner Anschauung war der Kreditrahmen, den wir gefasst haben, zu groß. (André Barth, AfD: Ja!) Aber immerhin haben wir uns klar zu den Tilgungsregeln bekannt, auch bei der Feststellung der Corona-Notlage. Das macht es für mich etwas beruhigender. Die Verfassungslage erfordert von uns, einen ausgeglichenen Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024, wie auch für alle anderen Haushalte, aufzustellen. Dabei müssen wir die in den vergangenen Jahren entstandene strukturelle Lücke wieder schließen. Wenn es nun das Begehren gibt, die Tilgungshöhen – die man zunächst aus der Theorie errechnet hat und bei denen man besorgt war, dass sie unseren Haushalt überstrapazieren – abzusenken, dann muss darüber gesprochen werden. Dazu gibt es auch Gesprächskreise. Es gibt aber zunächst einmal die Bedingungen, die unsere Verfassung festlegt und die nicht beliebig sind. Unsere Bedingungen für diese Diskussion sind: Erstens. Die Verfassung ist einzuhalten. Zweitens. Der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes muss dem Mittelfristziel eines strukturell ausgeglichenen Doppelhaushaltes für 2025/2026 folgen und die dazu notwendigen Anpassungen jetzt und konsequent vornehmen. Drittens. Wir halten am Generationenfonds uneingeschränkt fest. Die Zuführungen werden im versicherungsmathematisch notwendigen Umfang fortgesetzt. Ein Verschieben oder Aussetzen der Zuführung ist nicht akzeptabel. Viertens. Sollte zum Schließen der Deckungslücke eine Reduzierung des Bestandes der Ausgleichsrücklage notwendig werden – wie wir es schon beim letzten Haushalt erlebt haben –, ist diese Ausgleichsrücklage in den kommenden Jahren wieder konsequent auf 10 % des Haushaltsvolumens aufzufüllen, um Schwankungen innerhalb der Bewirtschaftung mit Blick auf mittelfristige Planungen über die Jahre vornehmen zu können. Fünftens. Die Steuermehreinnahmen und Haushaltsüberschüsse werden zur Entlastung bei der Kredittilgung und zur Rücklagenbildung, insbesondere aber für investive Zwecke verwendet. Sechstens. Die Rückflüsse aus Darlehen zur Unterstützung bei der Bewältigung der Pandemie dienen ab dem Jahr 2023 der Tilgung – nicht einem beliebigen Switch. Siebtens. Über eine geeignete Formulierung des Verfassungsartikels ist nachzudenken. Vielleicht gibt es klügere Formulierungen als das, was wir heute formuliert haben. Doch eine solche Formulierung muss dem Selbstverständnis, also dem Geist der Verfassung, genügen; wie ihn auch das Verfassungsgericht entsprechend beurteilt und uns auf Bundesebene klare Vorgaben gemacht hat. Das bedeutet auch einen Verzicht auf Umgehungskonstruktionen, wie auf Bundesebene, die ohnehin kein Verschuldungsverbot, sondern nur eine Verschuldungsgrenze bzw. –bremse kennt. Wir haben die Haushaltsgrundsätze Klarheit, Wahrheit und Vollständigkeit einzuhalten. Es gibt viele sogenannte Bedarfe, manche Notwendigkeiten, viele Wünsche. Das ist legitim. Sie wurden bisher weitgehend auf der anderen Elbseite formuliert und müssen dort noch austariert werden. Das wird dem Finanzminister und dem Kabinett bestimmt gelingen. Danach haben wir das Heft in der Hand und überlegen, ob auch unsere Schwerpunkte ausreichend berücksichtigt werden. Unsere Vorstellungen haben wir bereits angemeldet, und ich habe soeben die Grundsätze zur Erfüllung genannt. Diese Notwendigkeit und Wünsche, diese sogenannten Bedarfe, sind selbstverständlich legal zu finanzieren, und das erfordert Ehrlichkeit: Entweder Verzicht auf anderes oder Erhöhung der Einnahmen aus Steuern oder Ähnlichem. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Anderes lässt die Verfassung nicht zu. Diese Ehrlichkeit sind wir unseren Nachkommen schuldig. Über die Priorisierungen wird zu diskutieren sein. Vermutlich gehören beispielsweise Luxusbauten des Staates dabei unter Beachtung von Corona- und Flüchtlingsleid nicht unbedingt an erste Stelle. Kurzum: Die Verfassungsvorgaben sind möglicherweise insgesamt unzureichend, weil die Höhe der Sondermittel, die aufgenommen werden, nicht begrenzt ist. Wir haben einen sehr extensiven Rahmen geschaffen, der uns zu diesen Begehrlichkeiten heute erst verleitet. Doch die Logik und der Geist der Verfassung begrenzen unsere Kreditierung; deshalb darf der Corona-Rahmen keineswegs Deckungsquelle für beliebige Begehrlichkeiten sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Patt sprach für die CDU-Fraktion. Nun frage ich die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, ob diesbezüglich noch Redebedarf besteht. – Das sehe ich nicht. Die SPD? – Auch nicht mehr. Dann übergebe ich noch einmal an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Barth.

Alle Reden von Peter Wilhelm Patt Protokoll ↗