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Jan Löffler

CDU 23.03.2022 Sitzungen 7/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei allen hier im Hohen Haus für die Unterstützung und die kritische Begleitung zur Bewältigung der Pandemie bedanken. Bei aller Kritik kann man heute fast zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie sagen: Wir sind bis jetzt recht gut durchgekommen. Ich möchte mich aber auch bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie in der denkwürdigen Sitzung im ICC der Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds eine breite Zustimmung erteilt haben. Bereits mit der Einrichtung haben wir uns eine gewisse Flexibilität innerhalb der Verwendung der Kreditermächtigung gegeben. Wir haben eine Möglichkeit zur Umschichtung von Ausgaben in Höhe von 15 % geschaffen. Der im Corona-Bewältigungsfonds für coronabedingte Ausgaben vorgesehene Ausgaberahmen in Höhe von zweieinhalb Milliarden Euro wurde durch entsprechende Maßnahmen, konkrete Bewilligungen des Haushalts- und Finanzausschusses bereits vollständig gebunden. Die bereits bestehende Möglichkeit zur Erweiterung eines Ausgaberahmens zulasten der Kompensation von Steuermindereinnahmen um weitere 15 %, das heißt 375 Millionen Euro, wurde ebenfalls bereits vollständig ausgeschöpft. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun diese angehoben werden. Der mögliche Ausgaberahmen für coronabedingte Ausgaben erhöht sich um weitere 500 Millionen Euro. Gerade vor dem Hintergrund der vierten Welle mussten wir feststellen, dass wir zur weiteren Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit zur Bewältigung der coronabedingten Maßnahmen mit den bisherigen Switch-KlauselRegelungen nicht mehr hinkommen. Deshalb sind wir dazu gezwungen, den Ausgaberahmen des Corona-Bewältigungsfonds für Ausgaben nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz noch einmal zu erhöhen. Hierfür soll die im § 4 Abs. 4 Satz 3 Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz normierte Umschichtungsmöglichkeit von derzeit 15 % auf 35 % angehoben werden. Dem Corona-Bewältigungsfonds stünden somit weitere 500 Millionen Euro für neue Bewilligungen für Maßnahmen der Schadensbeseitigung und Schadensvorbeugung im Zusammenhang mit Covid-19 zur Verfügung. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Erhöhung sowie die konkrete Hinterlegung mit Maßnahmen ist weiterhin von einer entsprechenden Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses abhängig. Eine Erweiterung des Kreditaufnahmerahmens von 6 Milliarden Euro ist hierdurch nicht geschehen und auch nicht damit verbunden. Das ist uns als CDU vor allem als Haushälter ein ganz wichtiger Punkt, den wir betonen möchten. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, noch einmal kurz auf die im Haushalts- und Finanzausschuss geführten Diskussionen einzugehen. Vor allem die Hinweise der Sachverständigen in der Anhörung nehmen wir dabei besonders ernst. Ich möchte mich deshalb noch einmal besonders beim Rechnungshof bedanken. Herr Präsident Michel hat hier Anregungen gegeben, die wir besonders gern aufgreifen. Infolgedessen haben wir die Staatsregierung gebeten, einen Kassensturz vorzulegen und dann darüber im HFA zu informieren. Zum anderen bitten wir die Staatsregierung, bei den Corona-Anträgen zukünftig darauf zu achten, dass die Begründetheit der Maßnahmen noch deutlicher zu fassen sind. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der auslaufenden pandemischen Notlage zwingend notwendig, um gegenüber der Öffentlichkeit ausreichend zu begründen, was wir mit den Kreditermächtigungen tun, die wir mit Steuergeldern der Sachsen und der Unternehmen auch wieder zurückzahlen müssen. Vor diesem Hintergrund werden wir als Koalition den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Aus unserer Sicht – das haben die Sachverständigen während der Anhörung noch einmal bestätigt – besteht derzeit keine Notwendigkeit, die kompletten Mittel für die Kompensation der Steuermindereinnahmen zur Verfügung zu stellen. Den Gesetzentwurf der AfD werden wir als Koalition ebenso ablehnen. (Timo Schreyer, AfD: Oh!) Zwar hat die AfD den weiteren Ausgabenbedarf, wie er durch die Koalition beantragt war, durchaus gesehen. Die weiteren in Ihrem Gesetz angestrebten Änderungen können wir jedoch nicht mittragen. Wir sind davon überzeugt, dass die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung bei der Verausgabung der Mittel bereits eingehalten werden. Die Einschränkung bei der Verwendung der Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft sowie der Bildung und Wissenschaft, wie von Ihnen beantragt, ist nicht sachgerecht. Hierzu möchte ich gern auf die Ausführungen der Sachverständigen Herrn Dr. Brüggen und Herrn Dr. Dr. Rühmann verweisen. Die Änderung ist unnötig und würde uns in der Handlungsfähigkeit entsprechend beschneiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf der Koalition und zur Ablehnung der Gesetzesentwürfe der Linksfraktion und der AfD. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Frau Kollegin Schubert.

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