Wolfram Günther
Zu Frage 1: Der Hochwasserschutz soll durch die Hochwasserrückhaltewirkung des HRB Mulda in Kombination mit den durch den Freistaat Sachsen bereits umgesetzten örtlichen Maßnahmen erfolgen. Aktuell wird für das HRB Mulda die Genehmigungsplanung erarbeitet. Ein Zeitpunkt für das Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses und für den Baubeginn kann nicht benannt werden. Zu Frage 2: Für besiedelte Ortslagen ist im Freistaat Sachsen grundsätzlich ein Schutzziel HQ anzustreben. Die bereits umgesetzten öffentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Rothenfurth wurden auf den Hochwasserabfluss HQ unter Berücksichtigung der Retentionswirkung des geplanten HRB Mulda bemessen. Soweit sich Starkniederschlagsereignisse regional begrenzt, also in Teileinzugsgebieten unterhalb des HRB Mulda, im Bereich von Rothenfurth ereignen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die bereits umgesetzten örtlichen Maßnahmen an der Freiberger Mulde einen bestimmten Schutz vor Hochwasser aus der Freiberger Mulde bieten. Welche weiteren lokalen Maßnahmen der Flächenvorsorge, Eigenvorsorge und Gefahrenabwehr außerhalb der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen, auch in Bezug auf wild abfließendes Wasser und Gewässer zweiter Ordnung in kommunaler Unterhaltungslast, in diesem Fall erforderlich sind, hängt jeweils vom regionalen Umfang, der Intensität und der Dauer des örtlichen Niederschlagsereignisses ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nun bleibt mir nur noch zu sagen, meine Damen und Herschen Landtags abgearbeitet ist. woch, den 23.03.2022, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Kommen Sie bitte gut nach Hause, vor allem bleiben Sie gesund, damit wir uns im März hier wieder treffen können. sen. (Schluss der Sitzung: 16:37 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
