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Petra Köpping

10.02.2022 Sitzungen 7/45

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Fragen 1 und 2 der mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt: Es ist anzumerken, dass eine pauschale Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung nicht möglich ist. Kriterien der Versorgungssicherheit sind immer einzelfallbezogen und einrichtungsspezifisch festzulegen und von verschiedenen Aspekten abhängig, so zum Beispiel von der Art der Einrichtung oder des Unternehmens, des Versorgungsbedarfs und -umfangs der Patientinnen und Patienten sowie Betreuten, der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je Versorgungsbereich, je Einrichtung oder Unternehmen usw. Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Arztpraxen lässt sich somit nicht allein anhand der Impfquote herleiten. Derzeit arbeitet die Staatsregierung daran, Handreichungen für die Umsetzung zu definieren bzw. zu präzisieren. Hierzu finden Abstimmungen auf Bundes- und Länderebene statt.

Protokoll ↗