Dr. Rolf Weigand
Mindest-Impfquote in Pflege-und Gesundheitseinrichtungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Frage Nr. 3) Vorbemerkung: Die Staatsregierung führt in der Antwort zu Frage 5 der Drucksache 7/8693 unkonkret aus, dass von einem Tätigkeits- und Betretungsverbot abgesehen werden kann, wenn die Versorgungssicherheit der Einrichtung gefährdet ist. Gerade in Pflegeeinrichtungen mit definierten Betreuungsschlüsseln braucht es konkrete und einheitliche Vorgaben. Fragen an die Staatsregierung: 1. Ab welcher Impfquote der Mitarbeiter/Pflegepersonen einer stationären Pflegeeinrichtung ist die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet bzw. bei der Unterschreitung welcher Impfquote der Mitarbeiter/Pflegepersonen einer stationären Pflegeeinrichtung ist die Versorgungssicherheit gefährdet oder an welchen anderen Kriterien wird dies festgemacht? 2. Ab welcher Impfquote der Mitarbeiter eines Krankenhauses bzw. einer Arztpraxis ist die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet bzw. bei der Unterschreitung welcher Impfquote der Mitarbeiter eines Krankenhauses bzw. einer Arztpraxis ist die Versorgungssicherheit gefährdet oder an welchen anderen Kriterien wird dies festgemacht?
