Hartmut Vorjohann
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die beiden mündlichen Anfragen zusammenfassend wie folgt: Die Mittelverteilung der sechsten Tranche aus dem PMOVermögen ist mittlerweile weitgehend, aber noch nicht vollständig abgestimmt bzw. abgeschlossen. Das Kabinett hat sich am 1. Februar 2022 mit der Thematik befasst und die wesentlichen Weichen gestellt. Insbesondere hat das Kabinett in bestimmten Fällen einer Einzelfallförderung gemäß §§ 23 und 44 SäHO zugestimmt. Für auf Basis der Kabinettsbefassung bestätigte Projektvorschläge hat das Staatsministerium der Finanzen bereits begonnen, den zuständigen Förderressorts die PMO-Mittel zur Bewirtschaftung zuzuweisen. In einzelnen Fällen ist die Prüfung auf PMO-Konformität aber noch nicht abgeschlossen, weil für eine vollständige Prüfung beispielsweise Unterlagen nachzureichen waren; hier kann sich die Notwendigkeit einer erneuten Kabinettsbefassung voraussichtlich im März 2022 ergeben. Eine abschließende Gesamtliste liegt insofern noch nicht vor. Das entsprechende haushaltstechnische Verfahren ist im Haushaltsplan 2021/2022 konkret beim PMO-Verstärkungstitel – Haushaltsstelle 15 03/883 20 in Verbindung mit Haushaltsstelle 15 03/3401 – vorgegeben. Eine weitere Beteiligung des Sächsischen Landtags ist nicht vorgesehen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags soll – wie auch im Rahmen der Verteilung der PMO-Mittel der fünften Tranche – in Form einer Projektliste über die Mittelverteilung informiert werden, sobald diese vollständig vorliegt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die wichtigsten Kriterien, welche bei der Verwendung der PMO-Mittel zu beachten sind und aus denen sich bereits die übergeordneten Zwecke ergeben: gemeinnützige Zwecke, das heißt Förderung der Allgemeinheit; Unmittelbarkeit der Förderung; investive und investitionsfördernde Maßnahmen; wirtschaftliche Umstrukturierung sowie soziale und kulturelle Zwecke; Quotierungsvorgabe, wonach insbesondere nicht staatliche Träger in den Bereichen Kultur und Soziales circa 15 % der PMO-Mittel erhalten; keine Finanzierung von Rechtsverpflichtungen bzw. Pflichtaufgaben; Verwendungszeitraum: vier Kalenderjahre nach dem Jahr der Auskehrung, das heißt, die Mittel sind infolge der Auskehrung 2021 bis spätestens Ende 2025 zu verwenden.
