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Prof. Dr. Roland Wöller

10.02.2022 Sitzungen 7/45

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Freie und faire Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. Durch Wahlen bestimmen die Bürgerinnen und Bürger, wer ihre Interessen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen vertreten soll. Die Sächsische Staatsregierung legt größten Wert darauf, dass Wahlen ordnungsgemäß ablaufen und den Willen der Bürger spiegeln. Wir haben im Freistaat ausreichende rechtliche Vorgaben, die diesen Ablauf sicherstellen, sowohl bei Kommunalwahlen als auch bei Landtagswahlen. Bei Bedarf werden diese Vorgaben selbstverständlich angepasst oder verändert. Eines steht aber fest: Unser Wahlrecht darf zu keiner Wiese für politische Spielchen werden. Wer dies tut, schadet der Demokratie und untergräbt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Dann aber ist niemand der Gewinner, wohl aber sind alle die Verlierer. Meine Damen und Herren! Die Briefwahl ist als Ausnahme zum Leitbild der Urnenwahl zugelassen; das wurde hier schon zutreffend ausgeführt. Sie erhöht die Wahlbeteiligung und stellt die Allgemeinheit der Wahlen sicher. Je mehr Bürger sich an Wahlen beteiligen, umso besser ist es für unsere freiheitliche Demokratie. Die Bestimmungen, die einen ordnungsgemäßen Ablauf bei Wahlen sichern, sind ausreichend. Ich greife drei Punkte heraus. Erstens: Wahlberechtigte, die in Wählerverzeichnissen eingetragen sind, können zwischen Urnenwahl und Briefwahl frei entscheiden. Diese Freiheit einzuschränken entbehrt jeder Grundlage. Wie die Bürger wählen, ist allein ihre Entscheidung. Für uns Demokraten ist es wichtig, dass sie wählen. Die Versicherung an Eides statt, die Wahlberechtigte oder Hilfspersonen leisten müssen, um den Stimmzettel als authentische Willensbekundung zu kennzeichnen, senkt die befürchtete Missbrauchsgefahr. Einerseits verlangen Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, dass Politik stärker das Wählervotum beachten soll, aber andererseits wollen Sie den Zugang der Bürger zu Wahlen erschweren. Beide Forderungen passen nicht zueinander und das ist wieder einmal inkonsequent. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Zweitens: Zur Vereinbarkeit zwischen dem Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters und einer Mitgliedschaft im Kreistag hat im Juni 2016 eine Anhörung stattgefunden. Die Sachverständigen haben sich für die Beibehaltung der geltenden Rechtslage ausgesprochen. Wir brauchen den kommunalpolitischen Sachverstand der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch in den Kreistagen. Daran hat sich nichts geändert. Im Übrigen will die AfD einerseits, dass hauptamtliche Bürgermeister nicht gleichzeitig Kreisrat sind, andererseits soll diese Forderung nicht für ehrenamtliche gelten. Und warum sollen gerade hauptamtliche Bürgermeister von ihrem passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden? Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht, weil die AfD derzeit keine hauptamtlichen Bürgermeister stellt? Das ist ebenfalls inkonsequent. (Ivo Teichmann, AfD: Es geht um die Dienstaufsicht!) Drittens: Was die Angabe der Bewerber in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge betrifft, haben wir im Koalitionsvertrag das Erforderliche vereinbart. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zwischen der Angabe der Anschrift und der Angabe von Wohnort und Postleitzahl entscheiden können. So bleibt ihre persönliche Sicherheit gewahrt. Wir werden diese Vereinbarung in der laufenden Legislaturperiode umsetzen. Die AfD will einerseits, dass wenig personenbezogene Daten angegeben werden, andererseits fordert sie, dass im Wahlvorschlag – neben Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift – nicht nur der erlernte Beruf, sondern auch der zuletzt ausgeübte Beruf angegeben wird. Was gilt denn nun? Mehr Daten oder weniger Daten? Das ist ebenfalls Inkonsequenz. Meine Damen und Herren! Ein Wahlrecht à la carte gibt es nicht und kann es nicht geben. Demokratie ist nicht erst dann Realität, wenn die AfD Wahlen gewinnt. Unsere Rechtsvorgaben geben den Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungsfreiheit und schützen vor Missbrauch. Jetzt hören wir doch einmal, was die AfD wirklich will. So hat der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Herr Enrico Komning, vor einigen Jahren gesagt: „... parlamentarischer Staat, oder wie auch immer diese Demokratie heißt, ... die wollen wir ja aber gar nicht. Die wollen wir doch abschaffen.“ – So weit Herr Komning. (André Barth, AfD: Das ist eine irrige Einzelmeinung!) – Dann reden Sie doch mit Herrn Komning; das hat er gesagt. – Was wollen Sie denn eigentlich? Wollen Sie das Wahlrecht verändern oder wollen Sie die Demokratie abschaffen? Oder wollen Sie durch die Änderung des Wahlrechts die Demokratie schädigen? Wir sind für mehr Bürgerbeteiligung und damit für mehr Demokratie. Meine Damen und Herren, wir werden nicht nur das Wahlrecht, sondern auch unsere Demokratie schützen vor Ihnen und anderen Extremisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

Protokoll ↗