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Valentin Lippmann

GRÜNE 10.02.2022 Sitzungen 7/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wahlen sind das konstitutive Element der parlamentarischen Demokratie. Jeder Anschein, der an der Integrität, aber auch der Dignität von Wahlen erhebliche Zweifel aufkommen lässt, ist geeignet, die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie ins Wanken zu bringen. Deshalb könnte man – wüsste man es nicht ohnehin besser – hinter dem Antrag der AfD mit dem Titel „Freie, gleiche und geheime Wahlen stärken“ etwas Bedeutendes vermuten, vielleicht sogar einen Anflug von Selbstkritik in Anbetracht der unangefochtenen Tatsache, dass es die AfD bei ihrer Listenaufstellung 2019 mit der Wahrung – Obacht! – der Chancengleichheit nicht ganz so ernst genommen hat. Doch weit gefehlt! In einem geradenach grotesken Gemischtwarenladen wahlrechtlicher Einzelfragen widmet sich die AfD nicht etwa aktuellen Herausforderungen des Wahlrechts, sondern versucht nur eines: in bester Trump‘scher Manier den Mythos der gestohlenen Wahl vorzubereiten. Ihr Hauptziel: die Briefwahl, das angebliche Einfallstor der großen Manipulation von Wahlen. Doch weder trifft Ihre Kritik an der Briefwahl nur im Ansatz den Kern, noch sind Ihre Lösungen etwas anderes als widersinniges wahlrechtliches Wahnwichteltum. Zur Briefwahl: Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 die bedingungslose Freigabe der Briefwahl als verfassungsmäßig erkannt und entsprechende Wahlprüfungsbeschwerden dagegen verworfen. Die entsprechende Freigabe sei in einer Abwägung zwischen der Vereinfachung der Wahlteilnahme und somit der Steigerung der Wahlbeteiligung auf der einen Seite und den verfahrensimmanenten Problemen bei der Wahrung der Wahlgrundsätze bei der Briefwahl zulässig. Kurzum: Die Briefwahl ist zulässig, sie ist sicher, und daran gibt es keine Zweifel. Ihre Maßnahmen und Lösungen sind indes elektoraler Mummenschanz. In Punkt III.1 e) sollen nun bewegliche Wahlvorstände etabliert werden, unter anderem für Klöster – ein absolutes Massenproblem in Sachsen bei elf Klöstern! Ein Blick in die Landeswahlordnung hätte Ihnen jedoch bereits gezeigt, dass dies dort schon drinsteht. Schauen Sie mal in § 6 der Landeswahlordnung nach. Guten Morgen! Weiteres Popcorn ist III.1 d): Die Briefwahlumschläge sollen – Zitat– „bis zum Wahltag in einer transparenten und versiegelten Wahlurne unter Verschluss und Beobachtung gehalten werden.“ Hier geht es um Briefwahlunterlagen, nicht um Tiere. Genau, die Urne muss also Tag und Nacht bewacht werden. Nun wird also von der AfD in diesem Antrag so nonchalant das Amt des Briefwahlurnenwächters eingeführt, der Tag und Nacht neben der Urne sitzt und schaut, dass niemand etwas herausnimmt oder hineintut – das Ganze in jedem Briefwahlbezirk im Freistaat Sachsen. Erzählen Sie mir noch mal, wir hätten zu viel Personal im Freistaat Sachsen. Das ist doch grotesk, was Sie hier machen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD –

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