Rico Anton
Herr Barth, ich gebe Ihnen recht, dass das in der Tat ein Problem ist, über das man diskutieren muss. Es ist eine neue Entwicklung, dass sich das Wählerverhalten immer mehr aufsplittet. Es ist bei früheren Wahlen eben nicht zu extrem hohen Zahlen an Wählerstimmen gekommen, die dann faktisch wegen der Fünfprozenthürde herausgefallen sind. Nichtsdestotrotz erkennen Sie ja mit der Aussage, die Sie gerade getroffen haben, selber an, dass man Zugangshürden braucht. (André Barth, AfD: Nein, das habe ich nicht gesagt!) Jetzt kann man darüber diskutieren, wo die Zugangshürde ist oder wie sie ausgestaltet ist. Aber auch eine 1-%-Zugangshürde ist eine 1-%-Zugangshürde. Was Sie jetzt machen würden, wenn Sie Straßensammlungen – noch dazu, wo das bei kleinen Kommunen gerade einmal 40 Unterschriften sind, um die es Ihnen da geht – zulassen würden, würden Sie jegliche Zugangshürde entfernen. (André Barth, AfD: Da müssen Sie aber ins Rathaus gehen, die kann ich nicht auf der Straße sammeln. Das ist doch das Problem!) Ja, ja. Wenn Sie bei Ihnen bei den Nachbarn klingeln, haben Sie die 40 Unterschriften zusammen. Ist das dann ein ernsthafter Wahlvorschlag? Ich glaube eben nicht. Wir haben hier im Landtag eine Zugangshürde über ein Quorum, das erreicht werden muss, das haben Sie bei der Kommunalwahl leider nicht. Ich bin der Auffassung, man braucht eine Zugangshürde. Die ist im Kommunalwahlrecht anders ausgestaltet. (André Barth, AfD: Also sind die Wahlvorschläge, die im Landtag eingereicht werden, weniger legitimiert? Das sind also Kaspervorschläge!) Damit habe ich Ihre Frage beantwortet, Herr Barth. Vereinbarkeit eines Mandats des hauptamtlichen Bürgermeisters mit einer Mitgliedschaft im Kreistag: Ich glaube, hier herrscht ein völliges Unverständnis darüber, was die Aufgabe von Kommunalparlamenten ist. Landkreise und Gemeinden erfüllen die kommunale Daseinsfürsorge gemeinsam. Dass diejenigen, die als gewählte Vertreter von Gebietskörperschaften innerhalb dieses Landkreises an der Entscheidungsfindung mitwirken, wie denn der Landkreis seine Aufgaben erfüllt, selbst an einer Frage mitwirken, wie denn die Kreisumlage ausgestaltet ist, die von den Kommunen gezahlt wird, ist nicht nur zulässig, sondern das ist meiner Meinung nach sogar etwas, was systemimmanent ist und was diesem System auch hilft zu funktionieren. Es führt zur Akzeptanz dieser Kompromisse. Es führt zur Akzeptanz, weil das ein Aushandlungsprozess zwischen den betroffenen Akteuren ist. Ich halte es sogar ausdrücklich für begrüßenswert, dass es genauso geregelt ist, wie es im Moment geregelt ist. Außerdem sehe ich verfassungsrechtlich gar keinen Raum, das passive Wahlrecht von Bürgermeistern in der Form einzuschränken, wie Sie es hier vorschlagen. Das ist regelrecht absurd. Das würde Ihnen jedes Gericht um die Ohren hauen. (André Barth, AfD, steht am Saalmikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
