Rico Anton
Herr Teichmann, mir ist bekannt, dass Sie mit weniger Abgeordneten in dieses Haus eingezogen sind, als es das Wahlergebnis hergegeben hätte. Mir ist ebenso bekannt, dass Ihre Fraktion sich nach der Wahl nach intensiven Beratungen offensichtlich dazu entschieden hat, nicht einmal mehr den Gang vor das Gericht zu wagen, weil Sie gewusst haben, dass Sie damit auf der Nase gelandet wären. Das ist der Fakt! Sie stehen da und versuchen, hier etwas zu rechtfertigen, was bei Ihnen gründlich in die Hose gegangen ist und zu parteiinternen Verwerfungen geführt hat. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Korrekt!) Ich bin gespannt, wann Sie das endlich mal einräumen wollen. (Beifall bei der CDU) Im Übrigen, Herr Teichmann, frage ich mich auch bei diesem Antrag wieder, ob Sie das Hohe Haus zum Narren halten wollen. Wir haben erst gestern das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts beschlossen, unter anderem mit Änderungen beim Kommunalwahlrecht. Dazu haben Sie in letzter Minute einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem ein paar wichtige Punkte des Gesetzentwurfs verändert werden sollten. Heute legen Sie uns einen Antrag zum Wahlrecht vor, der sich zugegebenermaßen nicht nur auf das Kommunalwahlrecht bezieht, aber doch in wesentlichen Teilen. Alle diese Punkte hätten dazu getaugt, gestern Eingang in den Änderungsantrag an der Stelle zu finden, wo wir gerade über eine Änderung des Kommunalwahlrechts gesprochen haben. Aber so etwas kriegen Sie nicht hin. Das kann alles nicht Ihr Ernst sein. Daneben ist der Antrag in keinem Falle zustimmungsfähig. Ich will kurz auf einige Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben: Beim Thema Briefwahl brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Das ist alles höchstrichterlich geprüft. Es gibt keinerlei Zweifel daran, dass die aktuellen Verfahrensweisen verfassungskonform sind. Es gibt auch keine Hinweise auf die von Ihnen behaupteten Anfälligkeiten, in dem Fall: von Wahlbeeinflussung. Das Einzige, was im Raum bleibt, ist: Man darf sich halt nicht darüber wundern, dass man als Partei bei einer Briefwahl möglicherweise weniger Stimmen erhält, als man sich vielleicht vorgestellt hat, wenn man die ganze Zeit die eigenen Wähler dazu auffordert, möglichst vom Instrument der Briefwahl keinen Gebrauch zu machen und davor zu warnen. Das ist alles, was hier im Raum steht und was Sie in der Sache umtreibt, sonst nichts. Wie immer: nur eigene Probleme, Eigennutz. Etwas anderes spielt bei Ihnen keine Rolle. Zum Thema Unterstützungsunterschriften bei Kommunalwahlen. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Landeswahlrecht und dem Kommunalwahlrecht, was die Anforderungen an die Unterstützungsunterschriften anbelangt. Einmal muss man sie im Rathaus leisten und einmal kann man sie als Straßensammlung durchführen. Das ist unstrittig. Herr Barth, ich erinnere mich, Sie haben in der letzten Legislaturperiode selbst zu diesem Thema schon einmal gesprochen. 2017 hatten Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau dieses Thema zum Gegenstand hatte. Heute schaffen Sie es nur noch zu einem Punkt in dem Antrag. Zum Gesetzentwurf reicht es offensichtlich nicht mehr. Und schon damals habe ich Ihnen gesagt, wo der Grund dafür liegt, dass das unterschiedlich behandelt wird. Man braucht einen Schutz vor der heillosen Zersplitterung der Kommunalparlamente, genauso wie man einen Schutz davor braucht, dass das Landesparlament zersplittert wird. Wir haben einen Unterschied zwischen Kommunalwahlrecht und Landeswahlrecht. Für den Sächsischen Landtag gibt es die sogenannte Fünfprozenthürde als Zugangshürde zu diesem Parlament. Das verhindert eine Zersplitterung. Eine Fünfprozenthürde gibt es im Kommunalwahlrecht nicht. Deswegen sind die Zugangshürden über die Anforderungen zur Unterschriftensammlung eben etwas höher. Das ist der Effekt, der sich einstellt. Dieser Unterschied rechtfertigt die unterschiedlichen Regelungen beim Kommunalwahlrecht und beim Landeswahlrecht. Und wie sieht es aus mit den Bürgermeistern in den Kreistagen? Auch das haben wir in der letzten Legislatur schon behandelt. Auch dazu gab es seinerzeit einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Heute ist es nur noch ein Antragspunkt. Es geht im Wesentlichen um nichts anderes als um eine Einschränkung des passiven Wahlrechts. (André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
