landtag.sachsen.de ↗

Ivo Teichmann

AfD 10.02.2022 Sitzungen 7/45

Demokratie hat etwas damit zu tun, dass man auch respektiert, wenn nicht die eigenen Leute gewählt werden, sondern auch einmal der politische Gegner. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf geheime Wahlen stärken AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung (Zurufe von der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diesen hat man genauso zu respektieren, so wie Sie, Herr Lippmann, das auch tun sollten. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE – Unruhe) Sie stimmen mir sicherlich zu, dass freie, gleiche und geheime Wahlen zu den Grundpfeilern unserer Demokratie gehören. Diese Prinzipien sind deshalb unverhandelbar und deutlich zu stärken. Unser Antrag beinhaltet zwei wesentliche Säulen: Wir möchten einerseits die Urnen- bzw. Präsenzwahl stärken und andererseits die Chancengleichheit bei den Kommunalwahlen verbessern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ja, die Briefwahl einschränken, das wollen Sie!) Sehr geehrte Kollegen! Die Urnenwahl sollte der Regelfall und die Briefwahl die Ausnahme bleiben. Wir erleben einen rasanten Anstieg der Briefwahlbeteiligung auf allen Wahlebenen. (Stephan Hösl, CDU: Das ist auch Demokratie, Herr Teichmann!) Die Wahl degeneriert damit zunehmend zu einer Art Distanzveranstaltung, und das nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich. Vielfach geben die Briefwähler ihre Stimme bereits mehrere Wochen vor dem Wahltag ab. Das führt zu Verzerrungen, da die aktuelle Entwicklung zwischen Stimmabgabe und Wahltag von Briefwählern nicht mehr berücksichtigt werden kann. Briefwahlen sind zudem gegenüber der Präsenzwahl anfälliger für Manipulationen, die wir alle ausschließen wollen. (Oh-Ruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Die Briefwahl soll auf die Fälle beschränkt bleiben, bei denen der Wähler tatsächlich durch Krankheit, Urlaub usw. verhindert ist, das Wahllokal am Wahltag aufzusuchen. Es ist keine Zumutung, das relativ nah gelegene Wahllokal persönlich aufzusuchen und sich dort auszuweisen. (Stephan Hösl, CDU: Das müssen Sie den Wählern überlassen! – Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Um mögliche Manipulationsversuche bei Briefwahlen zu unterbinden, streben wir die Vereinheitlichung der Praxis an, wie konkret mit den Briefwahlunterlagen umzugehen ist; denn dies ist in den Gemeinden gegenwärtig sehr unterschiedlich. Wir haben dazu die Gemeinden abgefragt. Das beginnt bereits bei der uneinheitlichen Lagerung der eingegangenen Briefwahlunterlagen mit ganz unterschiedlichen Sicherheitsstandards und setzt sich bei der Zugangsberechtigung zu den Räumen fort, in denen die Briefwahlunterlagen gelagert werden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In manchen Orten hat jeder Bedienstete Zugang, in anderen Orten nur eine Person. Selbst das Vieraugenprinzip beim Aufsuchen der Briefwahlurnen wird im Ergebnis unserer Recherchen nicht überall durchgehalten. Das alles zeigt, wie sinnvoll es ist, einheitliche Regelungen zu schaffen. Sehr geehrte Kollegen! Ich komme nun zu dem wichtigen Thema der Chancengleichheit bei Kommunalwahlen. Hier sehen – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Damit kennen Sie sich ja aus!) – Damit kenne ich mich sehr wohl aus, Herr Lippmann. Aber hören Sie zu! Vielleicht können Sie ja noch etwas dazulernen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ja! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Hauptamtliche Bürgermeister sollten nicht zugleich dem Kreistag angehören dürfen, da hier bekanntermaßen wechselseitige Interessenkonflikte bestehen, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle und Dienstaufsicht. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Problem bekannt ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum wollen Sie das Recht einschränken?) Des Weiteren besteht ein unvertretbares Chancengefälle, wenn im Ort bekannte Bürgermeister ihre Listenbewerber im Ergebnis der Wahlvorteile nachziehen und somit den politischen Wettbewerb bezüglich der sonstigen Wahlbewerber verzerren. (Zuruf von der AfD) Bürgermeistern sollte daher gesetzlich versagt werden, gleichzeitig Kreisrat zu sein. Andere Bundesländer wie Brandenburg und Niedersachsen haben eine solche Regelung getroffen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Regelung richterlich bestätigt. Diese Regelung ist mit höherrangigem Recht vereinbar und verletzt nicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Ebenso halten wir die sogenannten Scheinkandidaturen für unzulässig. Wenn kommunale Amtsträger von vornherein nicht die Absicht haben, ihr Amt zugunsten eines Mandats aufzugeben, gleichwohl aber kandidieren, ist dies eine Wählertäuschung. Wenn dies dazu dient, Listenkandidaten nachzuziehen, die es ansonsten nicht in die Bürgervertretung geschafft hätten, dann ist das letztlich Betrug am Wähler. Wir sind jedenfalls nicht der Auffassung, dass das Problem – – (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) – Hören Sie doch einfach mal zu, das ist auch eine Frage des Anstands und Respekts. Der geht Ihnen offenbar ab. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist denn Ihr Anstand? Das ist eine Frechheit!) Wir sind jedenfalls nicht der Auffassung, dass das Problem der Scheinkandidaturen nur der politischen Auseinandersetzung bzw. der Aufklärung im Kommunalwahlkampf überlassen werden sollte. Hier bedarf es verbindlicher, klarer Regelungen. Im Kontext der Säule, die Chancengleichheit im Kommunalwahlkampf zu gewährleisten, steht auch unsere Forderung der erleichterten Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge kleinerer Gruppierungen. (Beifall bei der AfD –

Alle Reden von Ivo Teichmann Protokoll ↗