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Carsten Hütter

AfD 10.02.2022 Sitzungen 7/45

Dann müssen wir uns doch Sorgen um die Justiz machen, Frau Nagel!) Sicher kann Leerstand von Wohnraum verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel mangelndes Kapital zur Ertüchtigung bei kleinen privaten Eigentümerinnen oder Eigentümern. Gerade in Leipzig ist aufgrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarktes allerdings davon auszugehen, dass Wohnraum ganz bewusst und zum Zwecke der Steigerung von Grundstückserträgen, Verkaufspreisen oder Mieteinnahmen nicht vermietet wird oder verwahrlost. Wir meinen dagegen: Eigentum verpflichtet. Es muss hier gehandelt werden. Unser Gesetz will die Zweckentfremdung von Wohnraum sanktionieren bzw. den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten – und das sind in Sachsen derzeit Dresden und Leipzig – eine Satzungsermächtigung in die Hände geben, um gegen Wohnraumzweckentfremdung auch vorzugehen. Nicht nur „bauen, bauen, bauen“ kann die Devise in den Städten mit knappen Angeboten an bezahlbarem Wohnraum sein, sondern auch der Schutz des bestehenden Wohnraums, das Vorgehen gegen Preistreiberei durch Ferienwohnungsvermietung oder spekulativen Leerstand. Wir haben mit der Normierung dessen, was als Zweckentfremdung durch Fremdbeherbergung gelten soll, den relativ langen Zeitraum von 90 Tagen gewählt. Dieser Zeitraum entspricht in etwa dem ökonomischen Schwellenwert, ab dem sich eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung im Vergleich zu einer regulären Vermietung zu Wohnzwecken auch lohnt. Das kann mit diesen 90 Tagen auch besser abgegrenzt werden, wenn zum Beispiel Studierende über die Semesterferien vielleicht ihre Wohnung weitervermieten; sie fallen dann nicht unter diese Regelung. Auch beim Leerstand von Wohnraum gehen wir im Vergleich zu anderen Bundesländern mit einem Zeitraum von sechs Monaten relativ vorsichtig heran. Der zweckentfremdete Wohnraum kann laut unserem Gesetzentwurf von den Kommunen mit der Verpflichtung belegt werden, die Wohnungsnutzung wiederherzustellen oder adäquaten Ersatzwohnraum zu schaffen. Als Sanktion für den Verstoß gegen Genehmigungspflichten oder Auflagen sehen wir im Gesetz Bußgelder von bis zu 100 000 Euro vor. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern ein niedriges Maß an Bußgeldern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf orientiert sich eng an bestehenden Regelungen in Berlin und Hamburg, aber auch in Flächenländern wie BadenWürttemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die Stadträte von Leipzig und Dresden haben schon seit Langem Beschlüsse gefasst und fordern das Land auf, diese Ermächtigung den Städten in die Hände zu geben. Wir wissen, dass ein Zweckentfremdungsverbot nur ein sehr kleiner Beitrag ist zum Schutz von bestehendem Wohnraum, zur Sanktionierung von profitgetriebenen Plattformen, Ökonomiemodellen, wie Airbnb es an den Tag legt, und zugunsten von Mieterinnen und Mietern, die Wohnungen suchen, aber aufgrund von spekulativem Leerstand nicht weiterkommen. Gleichwohl wäre es ein Leichtes, diesen Gesetzentwurf, diese Ermächtigung, den Kommunen, die danach rufen, endlich in die Hände zu geben und auf Landesebene eine legislative Grundlage zu schaffen. Wir freuen uns auf die Debatte in den Ausschüssen und bitten entsprechend um Überweisung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach als Einreicherin für die Fraktion DIE LINKE. – Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung – federführend – und den Ausschuss für Inneres und Sport mitberatend zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist dem einstimmig entsprochen und die Überweisung beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Freie, gleiche und Drucksache 7/7877, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL, wenn gewünscht, und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion der AfD das Wort. Kollege Teichmann, bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh! –

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