Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Staatsregierung liegen die erfragten Daten nicht unmittelbar vor. Es erfolgt auch keine statistische Erfassung dieser Daten. Die Informationen müssten bei der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) erfragt werden. Die Daten sind dort zwar im Meldeprogramm enthalten, müssten aber rausgezogen, auf Plausibilität geprüft und bewertet werden. Dies ist in der Kürze der Zeit von insgesamt knapp fünf Arbeitstagen für die Beantwortung der mündlichen Anfrage durch die Staatsregierung von der LUA, die wiederum hierfür ein Zeitfenster von knapp zwei Arbeitstagen zur Verfügung gehabt hätte, nicht realisierbar. Andere, prioritär durch die LUA zu erledigende Aufgaben, beispielsweise die Prüfung der Meldungen der Gesundheitsämter zu allen Erkrankungen (insbesondere natürlich Corona) auf Plausibilität und darauffolgend die Meldung an das Robert Koch-Institut, müssten bei Beantwortung der Anfrage liegen bleiben. Zu Frage 2: Diese Daten können in der Kürze der Zeit nicht von der LUA ausgewertet und zusammengestellt werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Da nur selten eine Hospitalisierungsmeldung von den Krankenhäusern an die Gesundheitsämter gesandt wird, wären diese Daten auch sehr unvollständig.
