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Petra Köpping

22.12.2021 Sitzungen 7/42

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Gesundheitsämter melden positive SARSCoV-2 Schnelltests von offiziellen Teststellen an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen. Die Daten werden an das RKI weitergeleitet. Zu Frage 2: In den SARS-CoV-2-Fallzahlen sind keine Ergebnisse positiver Schnelltests enthalten, da dies nicht Referenzdefinition entspricht. Auf folgende Internetseite wird verwiesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 20.12.2021).

Protokoll ↗