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Hartmut Vorjohann

22.12.2021 Sitzungen 7/42

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 15. Dezember 2021 wurde die vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags eingeräumte Kreditermächtigung in Höhe von 2 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Die Kreditmittel dienen der Finanzierung der zum Stichtag getätigten, nicht durch andere Einnahmen gedeckten Ausgaben sowie weiterer im Dezember 2021 erwarteter Ausgaben. Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips des Fonds lassen sich die Kreditmittel hierbei nicht konkreten Einzelmaßnahmen zuordnen. Zu Frage 2: Für den Fonds wurden bislang Kredite am Kreditmarkt in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro als Landesschatzanweisungen (LSA) aufgenommen. Die Kredite sind als Sammelschuldbuchforderungen im Staatsschuldbuch des Freistaates Sachsen hinterlegt. Welche Investoren konkret Anteile erworben haben, ist folglich nicht bekannt. LSA: 178927, Laufzeit: fünf Jahre, endfällige Tilgung am 06.08.2025, effektiver Zins: - 0,455 %, nominaler Zins: 0,01 %, Emissionskurs: 102,357 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro LSA: 178928, Laufzeit: drei Jahre, endfällige Tilgung am 17.08.2023, effektiver Zins: - 0,486 %, nominaler Zins: 0,01 %, Emissionskurs: 101,503 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro LSA: 178929, Laufzeit: sieben Jahre, endfällige Tilgung am 15.10.2027, effektiver Zins: - 0,405 %, nominaler Zins: 0,01 %, Emissionskurs: 102,953 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro LSA: 178932, Laufzeit: drei Jahre, endfällige Tilgung am 15.01.2024, effektiver Zins: - 0,568 %, nominaler Zins: 0,01 %, Emissionskurs: 101,754 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro

Protokoll ↗