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Dr. Matthias Rößler

22.12.2021 Sitzungen 7/42

Nach dem Schlusswort, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stelle ich nun die Drucksache 7/8357 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/8357 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll nicht, weshalb der Freistaat Sachsen diese Tests zur Verfügung stellen soll, denn auf die Trägerzuständigkeit hatte ich ja bereits hingewiesen. Auch würde ein solches Vorgehen die Leistungsfähigkeit der Kultusverwaltung über die erträgliche Grenze hinaus überfordern. Vielmehr müssen wir wie bereits an anderer Stelle darauf hinweisen, dass die Bekämpfung der Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bei der alle ihre Verantwortung wahrnehmen sollten. Gewährleistung angemessener Möglichkeiten der Einschränkungen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen: Die sächsische Kita- und Schul-Corona-Verordnung bietet einen ausreichenden und stringent formulierten rechtlichen Rahmen, um Einschränkungen der Öffnungszeiten und Gruppengrößen durchzusetzen. Träger, Kommunen und die zuständigen Gesundheitsämter entscheiden vor Ort anhand der pandemischen Lage über Einschränkungen und das sollte auch mit Blick auf die vorgenannte Verantwortung beibehalten bleiben. Bereitstellung und Ersatz von sogenannten CO -Ampeln und geeigneten Luftreinigungsgeräten für alle Räume in Bildungseinrichtungen in ausreichender Zahl: Abgesehen davon, dass die Forderung „ausreichende Zahl“ nicht definiert ist, möchte ich darauf verweisen, dass die Förderung des Bundes für Luftreinigungsgeräte bereits besteht, und zwar für Räume ohne entsprechende Belüftungsmöglichkeiten. Ein grundsätzlicher Einsatz ist weder wirtschaftlich noch unter pandemischen Gesichtspunkten sinnvoll und wird von uns fachlich abgelehnt. Auch der Einsatz von CO -Ampeln bleibt zweifelhaft. Regelmäßiges Lüften ist auch unter derzeitigen Wetterverhältnissen möglich und kann organisiert werden. Deutliche Erweiterung der räumlichen und personellen Kapazitäten in den Schulen mittels einer Verlegung des Lernens in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Museen: Kapazitätserweiterungen sowohl räumlich als auch personell sind weder kurzfristig noch langfristig leistbar und auch finanziell nicht darzustellen. Die Verlegung des Lernens in Kunst- und Kultureinrichtungen ist ebenfalls wenig sinnvoll, da diese Einrichtungen geschlossen sind und in der Regel auch nicht über die erforderliche Ausstattung verfügen, um sinnvollen Unterricht durchzuführen. Mit digitalen Lernangeboten lassen sich viel effektiver Lernrückstände vermeiden. Zügige Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt, um die notwendige Einstellung und Beschäftigung von zusätzlichem (Assistenz-)Personal sowie die gebotene Aufstockung von bestehenden Beschäftigungsverhältnissen zu ermöglichen: Selbst wenn der Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen vor. Es wurden alle Fragen schriftlich beantwortet. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Schriftliche

Protokoll ↗