Christian Piwarz
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen und Kitas sollen offenbleiben. Das ist kein Dogma, sondern – das habe ich der Debatte entnommen – unser gemeinsames Ziel. Ich bin sehr froh, dass dies nicht zur Disposition steht. Alle Kinder und Jugendlichen müssen bestmögliche Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten; sie haben das Recht darauf. Wir haben die Pflicht, alles dafür zu unternehmen. Genau das macht die Sächsische Staatsregierung. Der vorliegende Antrag – darauf werde ich noch eingehen – zielt hingegen nicht in erster Linie auf Bildungsgerechtigkeit in Pandemiezeiten. Klar ist aber – das will ich auch ganz deutlich sagen –: Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen sichere Orte sein. Deshalb werden alle Infektionsschutzmaßnahmen an diesen Einrichtungen fortwährend darauf geprüft, ob sie aufrechtzuerhalten oder an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen sind. Dabei binden wir die verschiedenen Perspektiven aus der Wissenschaft, aus der Medizin, aus der Praxis, aus der Trägerlandschaft und der gesamten Gesellschaft mit ein, und zwar weit über das reguläre Anhörungsverfahren zur Corona-Schutz-Verordnung bzw. zu unserer Schul- und Kita-Verordnung hinaus. Die breit gefächerte Expertise war und ist wichtig, um evidenzbasiert und praktikabel Bildung und Teilhabe mit dem Infektionsschutz zu vereinbaren. (Unruhe) Im Ergebnis haben wir schrittweise ein Schutzsystem für den Schulbetrieb erarbeitet, welches trotz der hohen Infektionszahlen funktioniert. Sie erinnern sich sicherlich, wie rasant die Infektionszahlen nach den Herbstferien auch und gerade an den Schulen angestiegen sind. Seit vier Wochen sinken die von den Schulen gemeldeten Infektionsfälle kontinuierlich und deutlich. Das macht sich auch ganz deutlich an den Zahlen der Schulschließungen bemerkbar. Vor vier Wochen hatten wir von den 1 400 staatlichen Schulen über 120 in einer vollständigen Schließung. Heute, am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, waren es noch ganze 21 Schulen. Das System funktioniert also. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Hygienemaßnahmen an den Schulen eingehalten werden und dass wir mit unserem System die Infektionsketten, so sie denn auftreten, durchbrechen. An den Schulen wird dreimal wöchentlich getestet. Täglich werden die positiven Schnelltestergebnisse und die an den Schulen gemeldeten Infektionen über unser Schulportal erfasst und hohe Infektionszahlen automatisch ausgewiesen. Dann entscheidet mein Haus mit der Schulleitung passgenaue Maßnahmen, bis eben hin zur Schließung einzelner Klassen oder der ganzen Schule, und das binnen 24 Stunden. Ich will das noch einmal ganz deutlich machen: In diesen schwierigen Phasen der Pandemie und der hohen Infektionszahlen, wo andere aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidungen treffen oder treffen können, treffen wir sie. Wir treffen sie schnell, damit wir Schulen ansonsten offenhalten können, weil wir das den Kindern schuldig sind. Dazu kommt beim Thema Sicherheit – auch das will ich noch einmal ausdrücklich erwähnen – die hohe und weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegende Impfbereitschaft der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer, wofür ich dankbar bin. Ich will das mit einem Appell unterstützen. Der Appell geht an die Eltern: Wenn sich die Lehrer in so großer Zahl impfen lassen, dann sollten das auch die Eltern und andere Erwachsene tun. Ich habe es oft genug hier im Hohen Hause gesagt: Schließen wir den Schutzring um unsere Kinder und die Bildungseinrichtungen – lassen Sie sich impfen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, die Omikron-Variante ist deutlich ansteckender. Erkenntnisse zur Wirkung dieser Virusvariante auf die Krankheitsverläufe liegen allerdings noch nicht vor. Eines steht aber außer Frage: Wenn neue Erkenntnisse Anpassungen der Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bildungseinrichtungen erfordern, dann werden wir umgehend und konsequent handeln. Die Fraktion DIE LINKE hingegen will sofort weitere Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen. Sie macht sich mit dem vorliegenden Antrag dann allein die zahlreichen Forderungen der GEW für ihre parlamentarische Arbeit zu eigen. Sie legen diesem Hohen Haus, abgesehen von der allgemeinen Impfpflicht, den kompletten Katalog zur Beschlussfassung vor. Das hat weitreichende Folgen, insbesondere für den Betrieb an weiterführenden Schulen. Die Konsequenzen dieses Antrags wären erhebliche Einschnitte für die Bildung der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ab Januar 2022. Die Damen Tändler-Walenta und NeuhausWartenberg, die ich persönlich sehr schätze, stecken ja eigentlich tief im Thema drin und müssten ganz genau wissen, welche Punkte in der Praxis nicht oder kaum umsetzbar sind bzw. bei welchen Punkten es an der hinreichenden Bestimmtheit der Forderung mangelt. Dass zum Schluss noch ein möglichst hochkarätig besetzter runder Tisch, der vor allem, so habe ich den Eindruck, möglichst groß sein soll, das ganze Problem besser lösen könnte, wage ich – ich sage es ganz ehrlich – zu bezweifeln. Wichtig ist der Austausch, aber bitte nicht mit neuen Institutionen, die das eher erschweren als erleichtern. Meine Damen und Herren! Wir geben den Schulen und Kitas den Rahmen vor. Unsere Maxime ist es, so viel wie nötig und sinnvoll einheitlich zu regeln und den Einrichtungen den notwendigen Handlungsspielraum zu geben. So kann die Umsetzung bestmöglich erfolgen – entsprechend konkreter räumlicher und personeller Gegebenheiten vor Ort. Die Leitungen der Schulen und Kitas genießen dafür unser vollstes Vertrauen. Wenn Sie nun aber die Einführung landesweit einheitlicher Infektionsschutzregelungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen fordern, kann dies nur eine Abkehr von dieser grundlegenden Strategie bedeuten – eine Strategie, die wir beispielsweise mit den von Ihnen benannten Akteuren in unserer Ad-hoc-Gruppe zur Wiedereröffnung von Kitas und Grundschulen entwickelt haben, eine Strategie, die sich bewährt hat. Zwei Beispiele dazu: Erstens teilen sich oft zwei Kitagruppen einen Sanitärbereich. Würden wir die Gruppengröße zu klein definieren, dann würde dies zwangsläufig die Öffnungszeiten von Kitas reduzieren, aber nicht zwingend zum Infektionsschutz beitragen. Zweitens. In den Horten der Grund- und Förderschulen soll die Klassenstruktur im Hort beibehalten werden. Was aber, wenn die Schülerinnen und Schüler einer Klasse unterschiedliche Horte besuchen? Die verbindlichen Vorgaben müssten dann ja alle Konstellationen abdecken. Die geforderten engeren Vorgaben könnten – je nach Standort – zu weniger Bildung oder zu weniger Infektionsschutz führen oder schlicht nicht umsetzbar sein. Dagegen wollen Sie es der Lehrerkonferenz berufsbildender Schulen überlassen, über Schulschließungen bzw. Anordnung von Wechselunterricht zu entscheiden. Damit, das muss man ganz klar sagen, gefährden Sie den Erwerb von Abschlüssen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist für die Abschlussprüfung im berufsbildenden Bereich weitestgehend und in rechtssicherer Form zu gewährleisten. Das ist nur bei zentraler Steuerung durch das SMK möglich. Lerninhalte und die Absicherung qualitativ guter Abschlüsse stellen Sie auch an den weiterführenden Schulen hintan, wenn Sie in feste Lerngruppen übergehen wollen. Sie nehmen in Kauf, die Stundentafeln auf unbestimmte Zeit zu reduzieren. Insbesondere der Unterricht in Kurssystemen der gymnasialen Oberstufe wäre faktisch nicht in Präsenz möglich. Das würde gerade die Abschlussjahrgänge deutlich benachteiligen und das – ich will es deutlich sagen – ist nicht vertretbar. Gleiches gilt für die Aussetzung der Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern, die insbesondere in Bedarfsfächern die Unterrichtsversorgung abdecken. Wenn es keine Abordnungen mehr gäbe, würden Sie erreichen – das muss man an dieser Stelle sagen –, dass die zwei Bereiche, die seit jeher die meisten Abordnungen haben, nicht mehr bedient werden könnten: Das ist der Schwimmunterricht an den Grundschulen und das ist der Einsatz von Förderschullehrern im Regelschulbetrieb. Das sind die meisten Abordnungen im Tausenderbereich, die wir im Freistaat Sachsen haben. Mit Ihrer Forderung wäre das nicht mehr möglich. Es gäbe sicherlich noch viel zu den einzelnen Punkten zu sagen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal erwähnen, dass wir wissen, wie belastend die derzeitige Situation für alle Beteiligten an den Schulen, insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer und genauso für Erzieherinnen und Erzieher, ist. Umso bemerkenswerter ist es, wie alle gemeinsam vor Ort dazu beitragen, dass wir geöffnete Schulen, geöffnete Kitas haben. Dafür gebührt ihnen und, ich glaube, allen unser Dank. (Beifall bei der CDU) Ich will zum Abschluss meiner Rede, in dieser schwierigen Zeit, in der wir uns gerade befinden, noch einen kurzen Ausblick geben. Omikron – ich habe es bereits erwähnt – steht vor der Tür und damit auch die Frage, wie es mit dem Schul- und Kitabetrieb nach den Weihnachtsferien weitergehen wird. Ich habe bewusst davon gesprochen, dass es kein Dogma sein kann, Schulen und Kitas offenzuhalten, sondern ein ehrlich gemeinter Grundsatz, den ich an dieser Stelle erneuere. Genauso gilt der Grundsatz, dem wir uns hier im Freistaat Sachsen verpflichtet haben. Wenn es aufgrund stark steigender Infektions- oder Krankenhausbelegungszahlen einschneidendere Maßnahmen geben muss, dann müssen Schulen und Kitas die Orte sein, die als letzte schließen und auch als erste wieder öffnen. Ich glaube, das haben wir als zentrales Element aus den ersten beiden Schließungszeiten miteinander gelernt. Natürlich ist es schwierig, Frau Neuhaus-Wartenberg, und das wissen wir auch, dass die Schulen am 3. Januar wieder öffnen; dann werden wir wahrscheinlich ein erhöhtes Infektionsgeschehen feststellen. Das haben wir auch nach den Herbstferien festgestellt. Nur, was wird denn besser, wenn ich diese Öffnung eine Woche nach hinten schiebe? Werden dann die Kinder weniger infiziert sein? Werden wir sie möglicherweise eher erkannt haben? Das wird doch nicht passieren, sondern wir schieben das Problem nur nach hinten. Deshalb werbe ich um Unterstützung, dass wir die Schulen öffnen, dass wir das etablierte Testsystem erst recht wieder durchführen, dass wir genau hinschauen, dass wir schnell entscheiden, sowohl für das einzelne Kind als auch für die einzelne Bildungseinrichtung. Das ist aus meiner Sicht der beste Schutz. Ich will auch noch ein paar Gedanken verlieren, weil Sie das Thema Wechselunterricht angesprochen haben. Sicherlich ist das eine Option, die wir uns offenhalten sollten, aber in den Wechselunterricht – ich habe es schon einmal im Ausschuss gesagt – kommt man relativ schnell. Wann man wieder herauskommt, das wissen wir nicht. Als wir vor genau einem Jahr – es ist vorhin angesprochen worden – die Diskussion hatten, die Schulen für einen bestimmten Zeitraum zu schließen, um die Infektionszahlen nach unten zu bekommen, hat das für einzelne Schülerinnen und Schüler in diesem Land bedeutet, dass sie ihre Schule erst wieder Mitte März gesehen haben. Wir können es nicht noch einmal verantworten, dass ein solcher Zustand eintritt. Deshalb ist es so wichtig, so lange wie möglich Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten mit den Maßnahmen, die wir haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Auch das Thema Maskenpflicht ist insgesamt ein schwieriges Thema. Wir haben sie weitestgehend an allen Schulen ab Klassenstufe 5, auch im Unterricht für die Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen und den Berufsschulen. Das ist eine Belastung, dessen müssen wir uns immer wieder bewusst sein, da wir den Schülerinnen und Schülern teilweise mehr abverlangen als manchem Erwachsenen in seiner Berufswelt. Auch die Debatte über eine Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen ist nicht verboten, und wir müssen sie offen führen. Auch diese Maskenpflicht in den Grundschulen im Unterricht kann eine mildere Maßnahme sein, als die Schulen zu schließen. Trotzdem möchte ich noch einmal anhand der derzeitigen Zahlen dafür werben, dass wir uns das sehr genau überlegen; denn wir würden dann den Jüngsten bei uns zumuten, von 8 Uhr, wenn die Grundschule beginnt, bis 16 Uhr, wenn sie aus dem Hort abgeholt werden, am Stück Maske zu tragen. Das kann notwendig werden. Ich hoffe, dass wir davon verschont bleiben. Deshalb werden wir erst einmal den jetzigen Weg weitergehen, aber – das möchte ich auch deutlich sagen – wenn uns Omikron zu anderen Maßnahmen zwingt, dann werden wir diesen Schritt gehen. Das ist allemal noch das bessere Mittel, als wenn wir Schulen und Kitas wieder schließen müssen. Zum Schluss: Ich will Ihnen nicht absprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, dass Sie es mit diesem Antrag gut gemeint haben. Wir sind durchaus einer Meinung, was den weiteren Fortgang des schulischen Betriebs in diesen schwierigen Zeiten anbelangt. Ich fürchte aber, dass es etwas zu kurz gesprungen ist, lediglich die Forderungen einer Gewerkschaft zusammenzuschreiben und daraus einen Antrag zu machen. Ich weiß, das können Sie besser, und das werden wir im Ausschuss auch miteinander diskutieren. In der Sache sind wir uns hier im Hohen Hause, was Schulen und Kitas betrifft, an vielen Stellen einig. Ich muss trotzdem dem Haus empfehlen, Ihren Antrag abzulehnen. Danke schön. (Beifall bei der CDU)
