Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona lässt uns auch in der letzten Sitzung vor dem Jahresende nicht los. Vielmehr ist es seit Feststellung der Notsituation gemäß Artikel 95 der Sächsischen Verfassung am 9. April letzten Jahres Dauerthema. Wir haben das heute und gestern schon mehrfach erlebt. An eben jenem 9. April vor rund anderthalb Jahren wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds gleichzeitig die Grundlage geschaffen, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zumindest in Teilen mit eigenen Landesmitteln abzufedern. Das war gut und richtig. Dabei wurden aber gesetzliche Grundlagen beschlossen, die sich rückwirkend als falsch bzw. als dem Verlauf der Pandemie nicht angemessen erwiesen haben. Mit Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds wurde zwar einerseits der Weg für eine maximale Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro zur Bewältigung der Pandemiefolgen freigemacht. Unterdessen wurde im Gesetz andererseits eine Verteilung festgeschrieben, wonach ursprünglich lediglich 2,5 Milliarden Euro der Hilfsgelder für tatsächliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen sollten. Der Löwenanteil der Gelder – fast 60 % der Fondsmittel – sollte zur Kompensation möglicher Steuermindereinnahmen des Freistaates verwandt werden. Wir hatten das schon damals kritisiert, zum einen, weil der Ministerpräsident vor dem Hintergrund des damals bereits geltenden ersten Lockdowns und der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der betroffenen Betriebe falsche Erwartungen weckte, als er von einem Hilfspaket in Höhe von 6 Milliarden Euro sprach, zum anderen, weil die Sächsische Verfassung zur Kompensation wegbrechender Steuereinnahmen im Krisenfall sogar eine separate Regelung parat hält, die man ohne Not hätte aufgreifen können und nach unserem Dafürhalten auch hätte sollen. DIE LINKE hat wiederholt hier im Landtag festgestellt: Die Finanzierung oder Kompensation der Steuermindereinnahmen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 aus den Mitteln des Corona-Bewältigungsfonds Sachsen wird zu einer erheblichen Belastung dieses Sondervermögens zum Nachteil und auf Kosten der nach dem Gesetz zu verfolgenden originären Zwecke und Mittelverwendungen führen. Die Finanzierung dieser Steuermindereinnahmen soll und muss daher nach Maßgabe der dazu vorgesehenen gesonderten Kreditaufnahmeermächtigung auf der Grundlage des Artikels 95 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung erfolgen und nicht aus Fondsmitteln. des Entwurfs Coronabewältigungsfondsgesetzes der Fraktion DIE LINKE Die von uns vorgetragenen Befürchtungen haben sich nunmehr bewahrheitet, und das, obwohl die Gelder zum Haushaltsausgleich gar nicht benötigt werden. Wir befinden uns momentan in einer bizarren Situation: Der Haushalts- und Finanzausschuss, der gemäß Gesetzestext über die konkrete Verwendung der Fondsmittel zu entscheiden hat, kann – obwohl der vom Landtag genehmigte Kreditrahmen von 6 Milliarden Euro bei Weitem noch nicht ausgeschöpft ist – keine Gelder zur Pandemiebekämpfung mehr freigeben, es sei denn, es sind Drittmittel des Bundes und der EU – und das, obwohl wir uns mitten in der vierten Welle der Pandemie befinden und mit dem Auftreten von Omikron jeder klar denkende Mensch weiß, dass die zu bewältigenden Aufgaben noch lange nicht abgearbeitet sind. Auch wenn § 4 im derzeitigen Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetz eine Switch-Klausel enthält, wonach der Haushalts- und Finanzausschuss unmittelbar ermächtigt ist, die ursprünglich bestimmten 2,5 Milliarden Euro zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung um weitere 15 % zulasten der ehedem zum Ausgleich der Steuerausfälle vorgesehenen Gelder aufzustocken, so ist auch hier das Ende der Fahnenstange erreicht. Mit den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 30. November 2021 sind diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 375 Millionen Euro ebenso ausgeschöpft. Gleichzeitig bestätigt jedoch der Finanzminister nach der letzten Steuerschätzung, dass davon auszugehen ist, dass die vor anderthalb Jahren befürchteten Steuerausfälle so nicht eintreten werden. Heute Morgen während der Aktuellen Debatte wurde diese Einschätzung von ihm wiederholt. Um es auf den Punkt zu bringen: Bei der Errichtung des Fonds vor anderthalb Jahren wurden schlicht und ergreifend zwei Annahmen zugrunde gelegt, die sich rückblickend als falsch erwiesen haben: Die Dauer der Pandemie und die damit verbundenen enormen Gelder, die für Hilfsprogramme, Tests oder Impfkampagnen nötig sein werden, haben viele – ich auch – unterschätzt. Das ist die schlechte Nachricht. Der zweite Fehler ist eine – zumindest finanzpolitisch – gute Nachricht: Die Steuereinnahmen des Freistaates sind bei Weitem nicht so eingebrochen, wie ursprünglich befürchtet. Dass wir in der Einschätzung bei beidem meilenweit danebenlagen, gilt es nicht zu skandalisieren. Uns allen fehlte die Erfahrung im Umgang mit einer solchen Situation. Heute sind wir klüger und würden diesen Fehler in dieser Form sicherlich nicht noch einmal begehen. Aber das richtig Gute ist: Wir können diesen Irrtum nun beheben. Dazu haben wir dieses Gesetz vorgelegt. Wir wollen schlicht und einfach die Reservierung eines Großteils der Mittel aus dem Fonds für Steuerausfälle aufheben und die Mittel aus dem Coronabewältigungsfonds tatsächlich zur Pandemiebekämpfung einsetzen. Ich erinnere noch einmal daran, dass das nach dem Wortlaut des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes auch der Kernzweck des Fonds ist. Es geht darum, die von der Pandemie betroffenen Bereiche, insbesondere die sächsische Wirtschaft, das Gesundheitswesen, die Zivilgesellschaft, die Kunst- und Kulturschaffenden sowie die kommunale Ebene, bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie angemessen, schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Von daher steht der Landtag in der politischen Verantwortung, hier schnellstens umzusteuern und die geltenden gesetzlichen Regelungen in der Weise anzupassen, dass eine Tagesordnungspunkt Testzentrum für TETIS in der Drucksache 7/7180, Große Anfrage der Fraktion Als einbringende Fraktion spricht zuerst die AfD-Fraktion. Ich sehe Herrn Keller. Anschließend sprechen die Fraktionen in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. – Bitte schön, Herr Keller.
