Sabine Friedel
Genau, Frau Präsidentin, ich glaube, ich war angesprochen, auch wenn sich der Redebeitrag nicht auf meine Rede zu beziehen schien, aber, na gut. Die Frage, ob es legitim ist oder nicht, wenn Sie mit einem von Ihnen geladenen Zeugen die Sitzung proben, wird sich dann erweisen. Das werden wir sehen, wenn wir Sie befragen. Zum Punkt, den Sie genannt haben – Sie hätten vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen: Herr Dr. Keiler, Sie irren. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Sie hatten begehrt, eine vollständige Landesliste mit 60/61 Plätzen zuzulassen. Das war dem Verfassungsgerichtshof schlicht nicht möglich. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, wenn, dann kann man hier maximal 30 Kandidatinnen und Kandidaten zulassen, weil das Aufstellungsverfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen ist, sodass eine vollständige Zulassung möglich gewesen wäre. Das ist eine Tatsache, und Sie haben wie immer das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten. Den Fakt wollte ich hier noch einmal klarstellen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN –
