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Kerstin Köditz

Die Linke 22.12.2021 Sitzungen 7/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe immer gedacht, das Thema Verschwörungstheorien und Ähnliches wäre gestern dran gewesen und heute würde es um einen Zwischenbericht eines Untersuchungsausschusses gehen. Wir als LINKE haben für unser Sondervotum aus dem Vollen geschöpft und die Aussagen aller bisherigen Sachverständigen und aller Zeuginnen und Zeugen berücksichtigt. Wir haben uns auch ausführlich um die sächlichen Beweismittel gekümmert, also Aktenmaterial beigezogen. Im Ergebnis, das natürlich nur vorläufigen Charakter hat, gibt es nichts, was die schwerwiegenden Vorwürfe der AfD stützen könnte. Wir haben auch keine Gruppe Kamenz gefunden. Der Untersuchungsausschuss hat keine Erkenntnisse, ja nicht einmal Indizien dafür erlangt, dass aus irgendeiner finsteren Absicht heraus versucht worden wäre, die Wahlchancen der AfD zu schmälern. Man muss hinzufügen: Die AfD hat im Ausschuss seit dessen Einsetzung vor inzwischen mehr als zwei Jahren nichts vorgebracht, was auch nur ansatzweise in diese Richtung weisen würde. Vermutlich wird da auch nichts kommen. Es ist eine Tatsache, dass die AfD im Februar und März 2019 zwei Aufstellungsversammlungen in zwei eigenständigen Landesparteitagen durchgeführt hat. Anschließend unternahm die Partei monatelang gar nichts, um ihre dabei gekürten zwei Vorschlagslisten bei der Landeswahlleitung einzureichen. Erst wenige Tage vor Ende der gesetzlichen Einreichungsfrist übergab sie im Büro der Landeswahlleiterin ihre Unterlagen. Mit diesen Unterlagen dokumentierte die Partei formell, dass bei zwei getrennten Aufstellungsversammlungen auch zwei unterschiedliche Landeslisten aufgestellt wurden. Diese beiden Landeslisten hat man später dann zwar noch rein formal zu einer Liste zusammengefügt, um damit zu versuchen zu retten, was zu retten ist, aber nicht mehr zu retten war. Aber die AfD machte bei dieser Gelegenheit auch gleich aktenkundig, dass mitten in ihrem Aufstellungsverfahren das Wahlverfahren grundlegend geändert wurde – ein klarer und qualifizierter Wahlrechtsverstoß. Die Landeswahlleitung ist mit dieser misslichen Situation höchst professionell umgegangen und hat die Partei unverzüglich auf Mängel des Wahlvorschlags hingewiesen. Andernfalls wäre der Wahlvorschlag womöglich überhaupt nicht zulassungsfähig gewesen. Dass es aufgrund der sehr späten Einreichung des Listenvorschlags durch die AfD auch keine Heilungsmöglichkeiten durch eine erneute Aufstellungsversammlung mehr gab, muss hier ausdrücklich angemerkt werden. Der Landeswahlausschuss hat diesen Fall in seiner Sitzung am 5. Juli stundenlang und sehr ausführlich diskutiert, und zwar auch mit dem Ziel, dass überhaupt etwas zugelassen wird von dem, was die AfD-Vertreter der Landeswahlleitung erst eine Stunde vor Ablauf der Einreichungsfrist vorgelegt hatten. Dabei haben Vertreter der AfD ausführlich Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Eine Benachteiligung der AfD fand zu keinem Zeitpunkt statt. Der Landeswahlausschuss kam dann zu Beschlüssen, die man hinterher nicht völlig teilen muss; juristisch ist dazu ohnehin schon, nicht zuletzt durch die einschlägige Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, vieles gesagt. Der wesentliche Punkt ist, dass die freie und unabhängige Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Landeswahlausschusses und der Landeswahlleiterin völlig nachvollziehbar erklärt werden können. Es gibt keinen Raum für irgendeine Intrige. Wenn man allerdings danach fragt, ob es Versuche der Einflussnahme auf die Prüfung und Entscheidung zur AfDLandesliste gegeben hat, dann ist festzustellen, dass es solche Versuche offenbar wirklich gegeben hat. Allerdings waren diese Versuche nicht etwa zum Schaden, sondern zugunsten der Partei bzw. ihres Listenvorschlags gedacht, und sie kamen mithin sogar aus den Reihen der AfD selbst. Unser Zwischenfazit lautet, in einem Satz gesprochen: Weder die Landeswahlleitung noch der Landeswahlausschuss können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn einem Wahlvorschlagsträger – hier: der AfD – wegen eigenen Unvermögens und eigener Kardinalfehler das Aufstellungsverfahren entgleitet. Es ist nun allseits bekannt, dass die AfD eigene Fehler nie einräumt. Deshalb hält sie an einem Untersuchungsausschuss fest, der ihr ebenfalls und ebenso schon lange entglitten ist. Wer die Sitzungen miterleben durfte, weiß inzwischen, dass es weder im fachlichen noch im parlamentarischen Vermögen dieser Fraktion liegt, irgendetwas zur Aufklärung beizutragen. Sie kann sich nicht einmal an einfachste mit ihr getroffene Absprachen des Ausschusses halten, etwa einen profanen Abgabetermin. Damit wären wir beim Sondervotum der AfD. Ich erlaube mir, den AfD-Abgeordneten Norbert Otto Mayer zu zitieren. Er sprach hier im Landtag Ende September, als es um den Zwischenbericht ging. Dabei sagte er: „Für uns zeichnet sich bereits jetzt ein veritables Versagen von Trägern der Demokratie ab. Wir werden der Öffentlichkeit einen Zwischenbericht vorlegen, der dieses Demokratieversagen offenlegt.“ Schauen Sie sich den Bericht der AfD an und schauen Sie sich den Bericht der LINKEN an. Bei den LINKEN werden Sie erfahren, was genau gelaufen ist. (Lachen bei der AfD) Meine Damen und Herren! Nun kommen wir zu der Stelle, bei der es um Verschwörung geht. Auch das finden wir im Sondervotum der AfD. Wir erfahren im Text: Die jetzt amtierende 68er-Generation sei schuld. (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erlauben Sie mir dazu einen Exkurs zu den Grundrechenarten. Wer 1968 gerade volljährig war, ist heute über siebzig. Am Nächsten in die Nähe dieser 1968er-Altersgruppe kommt jener Beisitzer des Landeswahlausschusses, (Heiterkeit der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) den die AfD benannt hatte. (Heiterkeit bei den LINKEN, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei den LINKEN) Er amtiert sogar in Sachsen, nämlich als Richter. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Köditz, ich muss Ihren – –

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