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Lars Rohwer

CDU 22.12.2021 Sitzungen 7/42

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute, an dieser Stelle des Tagesordnungspunktes 4 im Plenum, blicken wir auf die Entwickzurück, bei dem wir hoffentlich nicht, um es mit Michael Endes Worten zu formulieren, auf eine unendliche Geschichte schauen, wobei der Titel allerdings anderes vermuten lässt. Die Abgeordneten der Fraktion der AfD beantragten am 2. Oktober 2019 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema „Untersuchung in Betracht kommender Einflussnahmen oder pflichtwidriger Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste der Alternative für Deutschland zur Landtagswahl am 1. September 2019 durch den Landeswahlausschuss“. Oder, wie ich es immer bezeichnet habe: Wahlaufstellungsversagen der AfD. Ein kleiner Rückblick: Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel sowie den Wechsel des Wahlverfahrens geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte in zwei verschiedenen Versammlungen mit unterschiedlichen Leitern. Der Wahlausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu. Die AfD sah darin ein politisches Manöver. Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Die Beschränkung der Landesliste der AfD auf 30 Listenplätze führte bei der Landtagswahl am 1. September 2019 im Ergebnis dazu, dass die AfD einen ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitz im Landtag nicht besetzen konnte. Von 39 denkbaren Mandaten konnte sie nur 38 übernehmen. Zum heutigen Zwischenbericht blicken wir zurück auf 26 Monate, in denen die AfD-Fraktion versucht hat, Einflussnahmen und Unterlassungen vonseiten der Staatsregierung im Rahmen der Landtagswahl zu finden; 26 Monate prall gefüllt mit Kosten, Bemühen, Nerven, Sondersitzungen, Zeugenvernehmungen, Emotionen, Bedrohungsszenarien. Man sah und sieht sich in der AfD als mögliches Opfer einer Verschwörung oder wahlweise eines Willküraktes, wie der Pressesprecher der AfD zitiert wird. Ein wenig fühle ich mich seither wie ein Koch. Wir haben einen Topf, dieser ist allerdings nur mit Wasser gefüllt, das mit schöner Regelmäßigkeit zum Sieden gebracht wird. Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses und die meine ist, nun aus dieser Zutat etwas Sinnvolles zu kredenzen. Die Frage ist allerdings: Was passiert, wenn Wasser zu lange kocht? Dazu am Schluss meines Statements gerne die Auflösung. Vorher will ich Ihnen gern einen kurzen Abriss zum bisherigen Verfahrensablauf dieses Untersuchungsausschusses geben. Am 2. Oktober 2019 beschloss der Sächsische Landtag in einer eilig herbeigerufenen Sondersitzung auf dringenden Antrag der AfD-Fraktion die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion sagte damals: „Nie zuvor in der Bundesrepublik ist die Demokratie in einer solchen Dimension angegriffen worden. Dieser Untersuchungsausschuss wird das mit strafprozessualen und mit kriminalistischen Methoden aufklären. Wir werden nicht lockerlassen, bis wir die ganze Wahrheit kennen – und wenn wir Hunderte Zeugen vernehmen müssen.“ (Heiterkeit der Abg. Susan Leithoff, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, davon sind wir zweieinhalb Jahre später meilenweit entfernt. Auf die mit großem Getöse angekündigte Aufklärungsarbeit folgte lange Zeit nichts. Die einsetzende Fraktion verzettelte sich nach der konstituierenden Sitzung mit unglaublich zähen, über mehrere Obleuterunden gehende Abstimmungen zu Verfahrensregeln. Wer nach der Sondersitzung des Landtags dachte, jetzt werde es Schlag auf Schlag Aufklärungsarbeit geben, rieb sich verwundert die Augen. Nachdem dann endlich die Verfahrensgrundsätze einstimmig verhandelt waren, war es nicht die AfD, sondern die Ausschussmehrheit, die mit der Benennung von Sachkundigen für die erforderliche Aufklärung zu Maßstäben der Arbeit eines Wahlausschusses sorgte. Doch auch hier verfiel die AfD wiederum in verfahrenstechnisches Klein-Klein. So mussten Sondersitzungen durchgeführt werden, da die AfD der Auffassung war, ich dürfe als Ausschussvorsitzender nicht auf eine fehlende Strafbarkeit des Meineids hinweisen. Dies mündete gar in einem Organstreitverfahren gegen mich als Ausschussvorsitzenden und den Ausschuss selbst. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof quittierte dies mit einer schallenden Ohrfeige für die AfD. In der Begründung des Verfassungsgerichtshofes heißt es dann auch, dass die Zulässigkeit des Antrags dahinstehen könne, weil dieser jedenfalls offensichtlich unbegründet sei. Die Antragsteller würden durch die falsch verwendete Belehrungsformel offensichtlich nicht in ihren Rechten aus Artikel 54 Abs. 1 und 3 Sächsische Verfassung verletzt oder unmittelbar gefährdet. Doch wer dachte, damit sei die Strategie von Nichtigkeiten begraben und es werde nun endlich mit dem mit lautem Gebrüll angekündigten Wunsch nach Aufklärung vorangehen, sah sich getäuscht. Bis zum heutigen Tag – noch einmal: zweieinhalb Jahre nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses – liegt immer noch kein irgendwie geartetes Konzept vor, wie das Ziel der Untersuchung erreicht werden soll – dies, obwohl die Regierungskoalition sich sachgemäß einbringt. Damit zu meinem Bedauern nicht genug. Erst im vergangenen Oktober hat die AfD erneut ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgerichtshof mit Fristsetzung und Stellungnahme bis 29. November angestrebt. Im Kern geht es um einen Beweisantrag der AfD, den die Mehrheit des Ausschusses abgelehnt hat. Es ist das gute Recht der AfD, dagegen vorzugehen. Als ich aber als Ausschussvorsitzender auf einem kurzen Dienstweg um eine Fristverlängerung für den Ausschuss bat, wurde dies von der AfD abgelehnt. Eine erneute Sondersitzung wurde am Freitagmorgen um 08:15 Uhr nach dem Buß- und Bettag nötig. In der Sitzung stimmte die AfD plötzlich dem Antrag auf Fristverlängerung einstimmig zu. Pragmatische Lösungen werden durch sinnlose und kräftezehrende Verfahrensscharmützel ersetzt. Einen letzten Höhepunkt dieser Strategie fand der Ausschuss in der letzten regulären Sitzung. Nachdem der Ausschuss vom Landtag zur Erstellung eines Zwischenberichts aufgefordert worden war, haben die Regierungsfraktionen einen solchen erstellt und frühzeitig zur Beratung in den Ausschuss gegeben. Die AfD monierte, der Zwischenbericht enthalte Wertungen, die unzulässig seien. Wiederum wurde ein Rechtsgutachten beim Juristischen Dienst in Auftrag gegeben. Ausschussmitglieder wurden in Zeit und Aufwand gebunden, Mittel und Ressourcen über die Verhältnisse eingesetzt. Obgleich der Juristische Dienst feststellte, dass Wertungen im Zwischenbericht die verfassungsgemäßen und Minderheitsrechte nicht verletzten, passten die Regierungsfraktionen ihren Bericht an. Doch die Rechnung hatte man wieder einmal ohne die AfD gemacht. Während man sich mit ellenlangen Änderungsanträgen herumschlug, wurde ein eigener Minderheitenbericht der AfD noch am Nachmittag als Tischvorlage verteilt. Damit gipfelte das AfD-Chaos in einem Minderheitenbericht, der mit wertfreien Aussagen gespickt war, wie – und ich zitiere –: (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Hier dürfen wir von nervtötenden Sachberichten lesen, mehrfach erwähnt, von „Schäden am demokratischen Rechtsstaat“, von „manipulativ herbeigeführten, klar rechtswidrigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses“, von „Leichtfertigkeit“, vom „linken Lager“ wird gesprochen und von „Einflussnahmen vor und während der Sitzungen und Zeugenvernehmungen“. Maßstäbe, die an die Regierungsfraktionen herangetragen werden, werden selbst nicht befolgt. Bildhaft haarsträubend nenne ich das. Bis heute liegen dem Untersuchungsausschuss keine Anhaltspunkte vor, die eine Einflussnahme von Mitgliedern der Staatsregierung auf die Mitglieder des Landeswahlausschusses erkennen lassen würden. Im Gegenteil, im Laufe der bisherigen Zeugenvernahmen – und dies wird noch Gegenstand einer abschließenden Beweiswürdigung sein – zeigt sich eine Tendenz, dass die Mitglieder des Landeswahlausschusses in ihrer Entscheidung völlig unabhängig waren. So wurde etwa bei der Entscheidung der Landesliste der AfD bewusst auf ein Votum der Landeswahlleiterin verzichtet. Nach Zeugenaussagen sollte bewusst der Eindruck einer möglichen Einflussnahme nicht erweckt werden. Auch hatte die AfD während der Sitzung hinreichend Gelegenheit, ihre abweichende Rechtsauffassung vorzutragen und in die Entscheidungsfindung des Wahlausschusses einzubringen. Das zeigt aber auch, auf welche Art und Weise Sie in der AfD arbeiten. Das ist genau das Gesicht, welches auch schon im Ausschuss zutage getreten ist. Man wirft staatliche Einflussnahme vor und verfasst dann unmittelbar nach der Sitzung des Landeswahlausschusses einen Drohbrief gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses. Darin werden die Ausschussmitglieder unter Fristsetzung aufgefordert, ihre Entscheidung vom 5. Juli zu revidieren. Meine Damen und Herren, mein Verständnis zum Dienst an der Demokratie ist es, in einem Untersuchungsausschuss vermeintliches Unrecht im demokratischen Sinne zu untersuchen. Diese Aufgabe nehme ich ernst. Daher rühre ich seit dem Jahr 2019 mit Leidenschaft in diesem heißen, von der AfD aufgekochten Wasser. Zum jetzigen Stand des Zwischenberichts beschleicht mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Der Ausschuss untersucht – der Antragsteller AfD unterstellt. Der Ausschuss investiert – die AfD interveniert. Der Ausschuss stellt klar – die AfD verschleiert. Wir brauchen uns hier über den Vertrauensverlust der Menschen in politisches Handeln nicht zu wundern, wenn sich diese Form der Politik durchsetzt. Ich möchte noch ergänzen: keine richtige Fragetechnik, ständig werden Rechtsgespräche geführt. All das ist nicht statthaft. Mein Fazit 1: Kocht Wasser lange genug im Topf ist es irgendwann verdampft, es löst sich sprichwörtlich in Luft auf. Man spricht dann von heißer Luft. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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