Michael Kretschmer
Ja, Winfried Kretschmann hat diesen Vorschlag gemacht, den ich teile. Seit Ende September sprechen wir darüber, dass wir kein Ende der pandemischen Lage von nationaler Tragweite haben, sondern die Kriterien sind klar. Vom Robert-KochInstitut kam gestern noch einmal diese Wortmeldung, die im Grunde genommen die sächsischen Maßnahmen für ganz Deutschland einfordern. Baden-Württemberg und auch wir sind der Meinung, dass die bundesgesetzliche Regelung zügig so getroffen werden muss, dass der gesamte Instrumentenkasten zur Verfügung steht. Man muss sich vorstellen, dass überall im Land, auch hier in Sachsen – die Landeshauptstadt Dresden hat es uns gestern berichtet –, Szenarien entwickelt werden, was denn passiert, wenn 30, 40 oder 50 % der Beschäftigten krank werden oder in Quarantäne sind. Was passiert mit der kritischen Infrastruktur? Wir haben „Kritis“-Listen für die Betreuung in Kindergärten und Schulen entwickelt. Wenn das das Szenario ist, auf das man sich vorbereiten muss, was wir in den Niederlanden, in Dänemark, in Großbritannien sehen, dann ist es doch allemal richtig, auch das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass alle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Es ist etwas, was den Freistaat Sachsen nur an wenigen ausgewählten Punkten betrifft. Es gibt viel mehr Bundesländer, die nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bis zum 24. November 2021 mit einer eigenen Corona-Verordnung auf der Grundlage des ursprünglichen Gesetzes Maßnahmen zu ergreifen. Gerade für diese Länder ist es notwendig, handlungsfähig zu sein. Das haben wir gestern so betont. Ich bin auch der Meinung, dass sich das am Ende durchsetzen wird. Wer Ende September, im Oktober, November und Dezember unser Mahnen nach einer Veränderung des Infektionsschutzgesetzes und die Bereitschaft der Bundesregierung, sukzessive auch mit uns gemeinsam zu handeln, beobachtet hat und die Bereitschaft vor allem des neuen Bundesgesundheitsministers und des Bundeskanzlers, hier auch positiv mitzuwirken und die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, gesehen hat, der wird sehen, dass auch in diesem Punkt eine Veränderung notwendig ist. Mir ist es auch deshalb wichtig gewesen, diese Protokollerklärung abzugeben, weil ich dem Robert-Koch-Institut zur Seite springen wollte, das sehr dafür kritisiert worden ist, dass es sich wissenschaftlich äußert, dass es seine Meinung, seine Expertise zur Verfügung stellt. Meine Damen und Herren, es ist ein großer Wert, dass wir Wissenschaftsfreiheit haben. Es ist vor allem dann ein großer Wert, wenn einem die Meinung nicht passt oder der Zeitpunkt gerade nicht passt. Diese Leute haben das getan. Sie haben in den vergangenen 18 Monaten mehr recht gehabt, als sie nicht recht gehabt haben. Zum Glück haben sie sich gestern geäußert, und es geht auch ein wenig in diese Richtung, den Leuten zu sagen: Machen Sie weiter! Melden Sie sich! Sagen Sie, wenn Sie der Meinung sind, dass die Politik zu langsam agiert! Das muss für uns in dieser Pandemie handlungsleitend sein, nicht das, was wir denken und was wir uns wünschen, sondern das, was der Kampf gegen das Virus aus medizinischer und aus virologischer Sicht erfordert. Das muss getan werden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Dr. Maicher, bitte schön.
