Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Frage ist nicht, was moderne Finanzpolitik ist, sondern die Frage ist: Was ist richtige Finanzpolitik? Hierbei ist das schnöde Problem relativ leicht zu beschreiben: Wir geben mehr Geld aus, als wir einnehmen. Man kann nicht die konsumtiven Ausgaben nach oben schrauben und anschließend Krokodilstränen weinen, wenn es bei den Investitionen dann enger wird. Das hat mit Corona schon einmal überhaupt nichts mehr zu tun. Eine Haushaltsaufstellung unter diesen Bedingungen ist natürlich nicht einfach, und die Staatsregierung hat sich Anfang Dezember in der Eckwerteklausur auf folgende Punkte verständigt: Erstens. Es sind erhebliche gemeinsame Konsolidierungsanstrengungen aller Ressorts in den Haushaltsberatungen erforderlich, um einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/ 2024 vorlegen zu können. Die Finanzierung der dauerhaften Ausgaben kann nur aus dauerhaft zur Verfügung stehenden regulären Einnahmen erfolgen. Zweitens. Es soll keinen Stellenaufwuchs mehr geben. Drittens. Ab 2025/2026 wollen wir wieder strukturell ausgeglichene Haushalte aufstellen. Auf dem Weg dorthin kommt dem Doppelhaushalt 2023/2024 eine Brückenfunktion zu. Viertens. Es wird weiterhin eine hohe Investitionsquote angestrebt. Genau hier heißt es auch: Augen auf! Denn was alles als „Investition“ verbucht werden kann und was nicht, scheint nicht immer ganz klar zu sein; das haben wir heute auch wieder gemerkt. Dabei findet sich auch eine schöne Definition zum Investitionsbegriff in der VwV zur Sächsischen Haushaltsordnung. Eine Investition zeichnet sich unterm Strich dadurch aus, dass sie langfristig ihren Nutzen abgibt und dass man einen greif- und vor allem messbaren Mehrwert in der VorherNachher-Betrachtung hat. Das Problem ist: Es geht manchem längst nicht um Investitionen, die einen dauerhaften Mehrwert für den Freistaat schaffen – wenn dieser Begriff in der politischen Debatte Verwendung findet. Es geht vielmehr um zusätzliche konsumtive Ausgaben, die weitgehend auch im Bereich der freiwilligen Aufgaben des Freistaates liegen. Das sind keine Investitionen, sondern laufende und regelmäßig auch dauerhafte Ausgaben. Vorrangig müssen wir solche freiwilligen Ausgaben gemeinsam dringend auf den Prüfstand stellen; denn bekanntlich kann man den berühmten Euro nur einmal ausgeben. Nicht nur für die anstehenden Haushaltsverhandlungen gilt es, klug zu priorisieren und passgenau zu investieren. Ich bin daher sehr froh, dass es im Rahmen der Eckwerteklausur gelungen ist, diesen Prüfstand der Sinnhaftigkeit gemeinsam aufzubauen. Hierzu zählen auch die Prioritäten aus dem Koalitionsvertrag. Investitionen müssen Investitionen bleiben und dürfen keine verkleideten konsumtiven Ausgaben sein. Unsere Investitionsquote liegt seit jeher deutlich über dem Bundesdurchschnitt, und zwar auch in schwierigen Zeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle haben ein gemeinsames Ziel: eine moderne und solide Finanzpolitik für den Freistaat. Nun müssen wir nur noch das gemeinsame Verständnis dafür finden. Modern ist eine Finanzpolitik, wenn sie klar nach vorn blickt und bewusst Prioritäten setzt. Die Eckpfeiler der Sächsischen Haushaltspolitik – Generationengerechtigkeit, Solidität und Vorsorge für Zukunftslasten, wie die künftigen Pensionsverpflichtungen – sind allen ein Begriff. Die Generationengerechtigkeit und aktuelle Forderungen nach neuen Kreditfinanzierungen gehen eben nicht Hand in Hand. Unsere Planung von Investitionen für zukünftige Generationen muss auch deren zukünftige Bedarfe berücksichtigen, nicht nur die heutigen. Man kann für eingegangene Verpflichtungen nicht über Jahrzehnte Zinsen zahlen und die Tilgung außen vor lassen. Eine solche Idee widerspricht jeder Form von Generationengerechtigkeit. Daneben – dies hatten wir heute ebenfalls bereits gehört – deuten sich auch Zeichen dafür an, dass sich die Zinspolitik wieder ändern könnte. Wenn diese Zeichen stimmen, würden wir unseren künftigen Handlungsfähigkeiten durch heutige Kreditaufnahmen die Luft nehmen. Jeder seriöse Finanzberater rät seinen Kunden, die heute ein Haus finanzieren wollen, den Rahmen so zu stecken, dass auch bei einem spürbaren Zinsanstieg das Geld in zehn Jahren noch für den Schuldendienst reicht. Warum soll es für den Freistaat ein anderes Maß an Planungsvorsicht geben? Es ist von Zeit zu Zeit, gerade nach einer solchen Krisenerfahrung, wie wir sie erlebt haben, legitim, seine Prinzipien zu hinterfragen und neue Prioritäten zu setzen. Allerdings haben die zurückliegenden 20 Monate gezeigt, dass sich das konsequente Einhalten unserer Grundsätze bewährt hat. Unsere Haushaltsarchitektur insgesamt hat sich bewährt. Ohne Corona würden wir wahrscheinlich nur die Debatte über weitere Schuldenaufnahmen führen und angesichts der geltenden Verfassungslage auch nicht führen können. Sachsen galt als finanzpolitischer Musterknabe, dies aber doch nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle nachfolgender Generationen. Nahezu schuldenfrei, ausgewogen, diszipliniert – diesen Status gilt es, in absehbarer Zeit wieder zu erreichen. Hier geht es übrigens nicht um Spardiktate, es geht lediglich darum, dass der Freistaat nicht mehr ausgeben kann, als er tatsächlich einnimmt. Das ist ein relativ simpler Zusammenhang, der einen gewissen Ewigkeitsstatus hat. Gedankenspiele über den Aufbau von schuldenbasierten Sondervermögen sind nach einem kurzen Blick in die Sächsische Verfassung ohnehin reine Zeitverschwendung, und das Schuldenverbot in der Sächsischen Verfassung ist für uns alle im Hohen Hause verbindlich. Selbst wenn wir es nicht hätten, würde das Grundgesetz auch noch stehen. Unser Alltagsgeschäft muss aus regulären Einnahmen finanziert werden. Die Ausnahmekonstellation mit der Corona-Situation haben wir alle gemeinsam festgestellt, und sie muss eine Ausnahmesituation bleiben. Wir haben eine gute Steuerschätzung auf dem Tisch liegen, und diese Steuerschätzung sagt, dass wir eigentlich gute Perspektiven in die Zukunft haben. Wir sind wieder genau da, wo wir auf der Einnahmenseite vor der Coronakrise waren. Wenn man trotzdem mit dem Geld nicht hinkommt, muss man klar konstatieren, dass zusätzliche Ausgabenwünsche keinen Raum haben. Die Einnahmen bestimmen die Ausgaben, nicht andersherum. Ein Wort noch zum Stichwort Generationengerechtigkeit: Was den Generationenfonds anbelangt, stellt die Sächsische Verfassung klar, das Sondervermögen sichert künftige Verbindlichkeiten aus Versorgungsansprüchen ab bzw. entlastet den sächsischen Haushalt von diesen, und zwar nicht nach Kassenlage, sondern dauerhaft. Wenn es auskömmlich finanziert sein soll, muss dauerhaft angespart werden. Was ich vier, fünf Jahre lang nicht finanziere, habe ich sozusagen am Ende draufzulegen, und das ist keine angemessene Ausfinanzierung. (Dirk Panter, SPD: Aha!) Wie der Name des Fonds schon sagt, geht es um den Schutz der finanziellen Handlungsfähigkeit künftiger Generationen. Danach darf der Generationenfonds nicht für sonstige zweckwidrige Aufgaben angetastet werden, weder in den Zuführungen an ihn noch in dem Bestand. Wie wichtig das gerade langfristig ist, zeigt vor allen Dingen der Blick in die Haushalte der westdeutschen Flächenländer und die finanziellen Größenordnungen, die dort heute allein schon für die Versorgungsaufgaben aufzubringen sind. Da liegen wir in Sachsen eigentlich noch meilenweit darunter, selbst, wenn wir die Zuführung zum Generationenfonds in den Blick und in die Rechnung hineinnehmen. Wenn Sie die Zuführung zum Generationenfonds einige Jahre aussetzen, dann verschieben Sie die Lasten und damit die implizite Verschuldung nur weiter in die Zukunft. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Ministerpräsidenten: Herausfordernde Für die Staatsregierung berichtet zunächst unser Ministerpräsident zum Thema „Herausfordernde Zeiten – Sachsen gemeinsam gestalten.“ Hierfür stehen ihm fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend können die Fraktionen 40 Minuten lang Fragen stellen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort drei Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun dem Ministerpräsidenten das Wort.
