Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag zum entsprechenden Antrag der Staatsregierung ein. Wie sowohl in den Ausführungen des Ministerpräsidenten als auch in der Fraktionenrunde deutlich geworden ist, hat der Druck gerade auch aus Sachsen in den letzten Wochen dazu geführt, dass das Instrumentarium des IfSG auf Bundesebene dankenswerterweise nachgeschärft wird, damit wir in Sachsen nicht in die Situation kommen, dass wir in einer so schwierigen pandemischen Lage quasi vom Gesetz her lockern müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine Situation mit Blick auf die Frage eingetreten, was einerseits der Landtag hier und heute beschließt, und andererseits, was die Koalition in Berlin möglicherweise ändert. Es ist nicht auszuschließen, dass es noch Änderungen mit Blick darauf gibt. (Das Mikrofon, an dem der Abgeordnete spricht, geht plötzlich aus.) – Man kann doch nicht einfach das Mikrofon ausschalten. (Zuruf aus der AfD. Doch!) Deshalb begehrt die Koalition, mit der Neufassung der Ziffer 2 klarzumachen, dass sowohl die Maßgaben des § 28 a Abs. 8 Satz 1 IfSG in der jeweils geltenden Fassung der Abs. 1 bis 6 angewendet werden können als auch die Feststellung dessen, was der Landtag hier und heute beschließt, ebenso wirksam bleibt, sollte durch eine Änderung des IfSG auf Bundesebene der Ausnahmenkatalog des § 28 a Abs. 8 Satz 1 in irgendeiner Weise verändert, mithin also gestrichen, beschränkt oder erweitert werden. Diese Änderung der Koalition schafft Rechtssicherheit und gewährleistet Handlungsfähigkeit. Genau das braucht es jetzt in dieser Situation der Pandemie. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
