landtag.sachsen.de ↗

Thomas Prantl

AfD 18.11.2021 Sitzungen 7/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sie wissen ja, dass CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer Anfang Oktober forderte, den bewährten Gesundheitsdatenschutz der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht aufzuweichen. Seinem Wunsch entsprechend sollten Arbeitgeber das Recht erhalten, ihre Arbeitnehmer nach ihrem Status der Corona-Schutzimpfung zu fragen. Heute erst legte der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Genosse Dirk Wiese, im Handelsblatt nach. Zitat: „Wir werden regeln, dass das Betreten einer Arbeitsstätte, in der ein Personenkontakt nicht ausgeschlossen ist, Arbeitgebern und Beschäftigten nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erlaubt ist. Das darf und muss der Arbeitgeber selbstverständlich abfragen.“ Warum muss der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen können, wo wir doch wissen, dass 75 % der Ansteckungen im direkten Umfeld des Haushalts und gerade nicht primär am Arbeitsplatz stattfinden? Worum geht es denn wirklich? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Herr Kretschmer versprach uns im Mai 2020 auch: „Niemand wird in der BRD gegen seinen Willen geimpft, und auch dieses Gerede, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, aus welchen Gründen auch immer, ihre Grundrechte verlieren sollten, wäre genauso großer Unsinn.“ Nun ja, der Schutz der Gesundheitsdaten unserer Arbeitnehmer ist ein Grundrecht, an welches der Herr Ministerpräsident wünscht, die Axt anzulegen. Deshalb stehen wir heute erneut hier, weil ein Angriff auf dieses Grundrecht gestoppt werden muss, weil Fragen nach dem Impfstatus der Arbeitnehmer besonders intensiv in deren rechtlich geschützte Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte eingreifen. Das Recht freier und mündiger Bürger auf informationelle Selbstbestimmung, meine Damen und Herren, bedeutet auch, immer selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Gesundheitsdaten zu bestimmen. Besonders wichtig ist dieser Datenschutz im Arbeitsrecht, weil ja Arbeitnehmer grundsätzlich in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber stehen. Warum eigentlich im Licht der neuesten Erkenntnisse ein Fragerecht nach einer Corona-Schutzimpfung, von der wir wissen, dass sie überhaupt nicht so wirksam ist, wie man es sich gewünscht hatte, welche bei Weitem nicht so langfristig davor schützt, andere anzustecken. Laut RKI waren 41 % der symptomatisch positiv Getesteten doppelt geimpft. Andere Beispiele kennen Sie ja auch: die legendäre 2G-Dampferkreuzfahrt auf der Donau, von der 62 % der Passagiere infiziert zurückkehrten – trotz doppelter Impfung, (Daniela Kuge, CDU: Themarede!) Ihre CDU-Minister Piwarz und Klepsch infiziert und in Quarantäne – trotz Impfung. Sachsen, Stand 30. September 2020: 2 200 Infizierte und 44 Corona-Tote – trotz Impfung. Sie haben keinerlei Sachgrund und keinerlei Rechtsgrundlage für ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus eines Arbeitnehmers. – Punkt. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen Abgeordnete! Wir als AfD mahnen erneut an, dass der strenge und bewährte Schutz persönlicher Gesundheitsdaten so bleibt, wie es Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung vorschreibt. Finger weg von den Gesundheitsdaten der Bürger und Schluss mit der Stigmatisierung ungeimpfter Arbeitnehmer. Ihr CDU-Ministerpräsident Kretschmer dagegen will den Schutz der Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer erheblich schwächen und mit dem Fragerecht des Arbeitgebers den Impfdruck auf Arbeitnehmer erhöhen und den Ungeimpften damit das Leben so unerträglich wie möglich machen. Das, werte Kollegen, ist ethisch unvertretbar und ein weiterer Wortbruch. Werte CDU-Kollegen! Sie haben hier in diesem Hohen Hause wieder und wieder hoch und heilig Freiwilligkeit statt Repression bei der Impfung zugesichert. Sie, Herr Voigt, auch Herr Hartmann, Herr Dierks und andere. Wollen Sie es jetzt sein, die mitmachen, ungeimpfte Arbeitnehmer zu schikanieren? Was sind die frommen Versprechen sächsischer Christdemokraten wert? Die Abstimmung zu diesem Antrag wird es zeigen. Werte CDU-Kollegen! Wieder einmal haben Sie die Möglichkeit, sich schützend vor die Arbeitnehmer zu stellen, welche Ihnen mit fallender Tendenz vertraut haben und mit steigender Tendenz Ihre Diäten erwirtschaften. Wieder einmal haben Sie die Möglichkeit, die Sachsen vor den wahnhaften Ideen eines CDU-Ministerpräsidenten zu schützen. Mit Ihrem Ja oder Nein zeigen Sie den Sachsen, ob Sie den Schutz der Arbeitnehmergesundheitsdaten erhalten oder abschaffen wollen. Fordern Sie die Staatsregierung auf, sich gegenüber dem Bund gegen eine mögliche Einführung einer Auskunftspflicht des Arbeitnehmers zum Corona-Impfstatus einzusetzen! Lehnen Sie die Beschlussempfehlung des ASG daher ab und stimmen Sie unserem Antrag im Sinne der Arbeitnehmer und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion spricht Frau Kollegin Kuge.

Alle Reden von Thomas Prantl Protokoll ↗