Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zeigt, wie wichtig Datenschutz und der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten in der öffentlichen Verwaltung sind. So haben sich die Beratungsleistungen des Datenschutzbeauftragten für den öffentlichen Bereich im Jahr 2020 gegenüber 2019 mehr als verdoppelt. Vor allem hat die Corona-Pandemie die Staatsregierung vor große Herausforderungen gestellt. Die damit befassten öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen hatten viele drängende datenschutzrechtliche Fragen zu klären, beispielsweise zu Homeschooling, zu Homeoffice, zu Kontaktnachverfolgungen oder zum Einsatz der Lernplattform „LernSax“. Auch das Sozialministerium hat den Datenschutzbeauftragten bei der Gestaltung der Corona-Schutz-Verordnungen beteiligt. Seine Hinweise und Empfehlungen sind in die Formulierung der Vorschriften eingegangen. Als Ergebnis stellen wir fest: Einer wirksamen Bekämpfung der Corona-Pandemie steht der Datenschutz nicht entgegen. Vielmehr gilt das verfassungsrechtliche Gebot, den Gesundheitsschutz mit dem Persönlichkeitsschutz in Einklang zu bringen. Der Infektionsschutz darf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur so weit und so lange einschränken, wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es erfordert. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten auch in Zeiten der Krise die Grundsätze des Datenschutzes. Erforderlichkeit, Zweckbindung, Transparenz und Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen sind Leitfaden für das Handeln der Staatsregierung. Ich freue mich, dass im Berichtszeitraum die Beteiligten überwiegend einvernehmliche Lösungen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten finden konnten und Kritikpunkte schnell ausgeräumt wurden. Dabei denke ich zum Beispiel an die Einführung der Bodycams für die sächsische Polizei oder an den Einsatz elektronischer Wasserzähler im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Angesichts der umfangreichen rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre auch auf europäischer Ebene ist eine datenschutzgerechte Arbeit der Verwaltung nicht immer einfach. Dies geht auch aus der Umfrage des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutz bei den Kommunen im Freistaat Sachsen hervor. Umso wichtiger ist es, dass alle konstruktiv mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist gleichzeitig der letzte Bericht in der Amtszeit von Herrn Schurig, so wie das meine Vorredner schon hervorgehoben haben. Sehr geehrter Herr Schurig, Sie haben mit Ihrer Arbeit den Datenschutz im Freistaat Sachsen gestärkt. Sie waren ein kritischer, aber stets fairer Partner für die Verwaltung und ein treuer Anwalt unserer Bürgerinnen und Bürger. Dafür danke ich auch im Namen der Staatsregierung ganz herzlich und wünsche Ihnen persönlich alles Gute. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf, obwohl noch einige Minuten pro Fraktion übrig sind. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8132. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. Tagesordnungspunkt Bericht über programmliche Leistungen Hörfunks – 2020-2022 gemäß § 11 Drucksache 7/6838, Unterrichtung durch Drucksache 7/8133, Beschlussempfehlung für Wissenschaft, Hochschule, Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Löser, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus mit der Nummer 7/8133 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/7458 und das Sächsische Drucksache 7/8134, des Haushalts- und Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein!) Danke schön. Dann können wir gleich zur Abstimmung über diese Beschlussempfehlung kommen. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung, Antrag mit der Nr. 7/7939 mit dem Thema „GenderSchreibweisen im Bereich der Schule effektiv unterbin-Wir kommen zu und Perspektiven des nationalen e Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag den Intendanten von Deutschlandradio und Bericht des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde der Beschlussempfehlung so zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet. Wir kommen jetzt zu gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/7920, Anträge durch Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür wurde auch dieser Beschlussempfehlung zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/ 8135 den“, und zu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Antrag mit der Drucksache 7/7948 mit dem Thema „Schutz der Gesundheitsdaten beibehalten – Auskunftspflicht für Arbeitnehmer zum Impfstatus anwenden“ angekündigt. Damit ist klar, dass, wie wir das gewöhnt sind, das Präsidium eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie auch für die Staatsregierung festgelegt hat. Ich erteile nun als Erstes der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/7939 das Wort. Herr Dr. Weigand, bitte.
